Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 02.07.2008 - 7 O 212/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Treuhandverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Fall einer vom Arbeitgeber durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktversicherung zur Altersversorgung des Arbeitnehmers; Insolvenzsicherung von Versorgungsansprüchen von Arbeitnehmern
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 7 O 212/06
- OLG Düsseldorf, 11.12.2007 - 4 U 205/06
- LG Düsseldorf, 02.07.2008 - 7 O 212/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Saarland, 07.10.1970 - 2 Sa 41/70
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.07.2008 - 7 O 212/06
Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung auf den Namen des Versicherten abgeschlossen wurde (LAG T3 DB 1970, 2447. MüKo/Ganter Insolvenzordnung: § 47 Rn 322.). - BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01
Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.07.2008 - 7 O 212/06
Eine Surrogation der gegebenenfalls treuhänderisch gebundenen Geldzahlungen durch Ansprüche aus einer Lebensversicherung findet nicht statt (BGH NZI 2002, 604). - OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91
Auszug aus LG Düsseldorf, 02.07.2008 - 7 O 212/06
Im Fall einer vom Arbeitgeber durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktversicherung zur Altersversorgung des Arbeitnehmers wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass ein Treuhandverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl hinsichtlich der umgewandelten Gehaltsanteile als auch der damit finanzierten Lebensversicherung besteht (OLG E NJW-RR 1992, 798. MüKo/Ganter InsO: § 47 Rn 319 m.w.N.), da die Beitragszahlung faktisch aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erfolgt.
Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 7 O 212/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Aussonderungsrecht gemäß § 47 Insolvenzordnung (InsO) in Bezug auf eine Lebensversicherung und die mit ihr verbundenen Rechte; Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Unterstützungskasse in der Insolvenz als Gegenstand des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 7 O 212/06
- OLG Düsseldorf, 11.12.2007 - 4 U 205/06
- LG Düsseldorf, 02.07.2008 - 7 O 212/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Saarland, 07.10.1970 - 2 Sa 41/70
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 7 O 212/06
Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung auf den Namen des Versicherten abgeschlossen wurde (LAG T3 DB 1970, 2447. MüKo/Ganter Insolvenzordnung: § 47 Rn 322.). - OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 7 O 212/06
Im Fall einer vom Arbeitgeber durch Gehaltsumwandlung finanzierten Direktversicherung zur Altersversorgung des Arbeitnehmers wird in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass ein Treuhandverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl hinsichtlich der umgewandelten Gehaltsanteile als auch der damit finanzierten Lebensversicherung besteht (OLG E NJW-RR 1992, 798. MüKo/Ganter InsO: § 47 Rn 319 m.w.N.), da die Beitragszahlung faktisch aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erfolgt. - BGH, 18.07.2002 - IX ZR 264/01
Ersatzaussonderung der Rechte aus einer Direktversicherung im Konkurs der …
Auszug aus LG Düsseldorf, 14.11.2006 - 7 O 212/06
Eine Surrogation der gegebenenfalls treuhänderisch gebundenen Geldzahlungen durch Ansprüche aus einer Lebensversicherung findet nicht statt (BGH NZI 2002, 604).