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   LG Mannheim, 19.04.2013 - 7 O 228/12 Kart   

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https://dejure.org/2013,36822
LG Mannheim, 19.04.2013 - 7 O 228/12 Kart (https://dejure.org/2013,36822)
LG Mannheim, Entscheidung vom 19.04.2013 - 7 O 228/12 Kart (https://dejure.org/2013,36822)
LG Mannheim, Entscheidung vom 19. April 2013 - 7 O 228/12 Kart (https://dejure.org/2013,36822)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter zur Fortsetzung der mit den Kabelnetzbetreibern praktizierten Verträgen über Einspeisung und Verbreitung von Rundfunkprogrammen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52b Abs 1 Nr 1 RdFunkVtr, § 52d RdFunkVtr, § 1 GWB, § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 4 Nr 2 GWB
    Einspeisung und Verbreitung von öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen in Breitbandkabelnetzen: Koordinierte Kündigung des Einspeisevertrags durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter; beherrschende Stellung der öffentlich-rechtlichen Programmveranstalter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01

    "Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung

    Auszug aus LG Mannheim, 19.04.2013 - 7 O 228/12
    Im Falle eines Kontrahierungszwangs ist die Kündigung eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses nur dann unwirksam, wenn der Anspruch im Einzelfall auf den Abschluss eines Vertrags zu gleichen Vertragsbedingungen gerichtet ist, der Kündigende also zum sofortigen erneuten Vertragsschluss zu den bisherigen Bedingungen verpflichtet ist (für § 20 GWB: BGH, Urteil vom 7. März 1989 - KZR 15/87, BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144 - Schülertransporte).
  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

    Auszug aus LG Mannheim, 19.04.2013 - 7 O 228/12
    Im Falle eines Kontrahierungszwangs ist die Kündigung eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses nur dann unwirksam, wenn der Anspruch im Einzelfall auf den Abschluss eines Vertrags zu gleichen Vertragsbedingungen gerichtet ist, der Kündigende also zum sofortigen erneuten Vertragsschluss zu den bisherigen Bedingungen verpflichtet ist (für § 20 GWB: BGH, Urteil vom 7. März 1989 - KZR 15/87, BGHZ 107, 273, 279 - Staatslotterie; Urteil vom 24. Juni 2003 - KZR 32/01, WuW/E DE-R 1144 - Schülertransporte).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2013 - 2 U 46/13

    Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wirksamkeitsprüfung für die Kündigung eines

    § 19 RStV räumt der Rundfunkanstalt ersichtlich ein Ermessen ein, auf welchem technischen Wege sie ihrer Verbreitungspflicht nachkommen will (ebenso LG Mannheim U. v. 19.04.2013 - 7 O 228/12 Kart [B 23 = V 527 f, 541]; LG Bremen U. v. 11.07.2013 - 12 O 244/12 [B 26 = V 600 f, 611]).

    Die Klärung dieser öffentlich-rechtlichen Pflichtigkeit der Klägerin ist aber der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesen (so zutreffend LG Mannheim B. v. 19.04.2013 - 7 O 228/12 Kart - B 45 = VI 861 bis 863; dort Verweisung an das Verwaltungsgericht Karlsruhe nach Verfahrensabtrennung insoweit).

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