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   LG Mannheim, 29.02.2008 - 7 O 240/07   

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https://dejure.org/2008,7363
LG Mannheim, 29.02.2008 - 7 O 240/07 (https://dejure.org/2008,7363)
LG Mannheim, Entscheidung vom 29.02.2008 - 7 O 240/07 (https://dejure.org/2008,7363)
LG Mannheim, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 7 O 240/07 (https://dejure.org/2008,7363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    Spielidee eines Würfelspiel ist nicht urheberrechtsschuzfähig

  • openjur.de

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit der Spielidee und der schriftlich niedergelegten Spielanleitung eines Würfelspiels; Spielenamen als urheberrechtliche Werke; Benutzung von Spielenamen in einem Nachschlagewerk als titelmäßige Verwendung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsschutzfähigkeit der Spielidee eines Würfelspiels; Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz einer schriftlich niedergelegten Spielregel (Spielanleitung); Art und Weise der Benutzung von Spielenamen zur Bezeichnung eines Spiels in einem auf ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schutzfähigkeit von Spielidee oder schriftlich niedergelegter Spielanleitung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Schutz einer Würfelspiel-Idee und der Spielbeschreibung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz einer Würfelspiel-Idee und der Spielbeschreibung

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-theado.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zum urheberrechtlichen Schutz der Spielidee

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 388 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1961 - I ZR 24/60

    Zahlenlotto

    Auszug aus LG Mannheim, 29.02.2008 - 7 O 240/07
    Dies bestätigend hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Zahlenlotto" (BGH Urt. v. 17.10.1961 - I ZR 24/60, GRUR 1962, 51, 52) lediglich entschieden, dass eine schriftlich niedergelegte Spielregel den Anforderungen genügen kann , die an ein Schriftwerk als Sprachwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG zu stellen sind.

    Ob mit einem solch möglichen urheberrechtlichen Schutz einer Spielregel als Sprachwerk ein inhaltlicher Schutz vergleichbar einem literarisch-künstlerischen Werk (zum Roman vgl. BGH Urt. v. 29.4.1999 - I ZR 65/96, GRUR 1999, 984 - Laras Tochter) einhergeht, ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, die der Sichtweise der erkennenden Kammer entspricht, ebenso im Einzelfall zu prüfen, denn "die erforderliche [schöpferische] Eigenart braucht ... nicht auf einer eigenpersönlichen Prägung der rein sprachlichen Ausdrucksform zu beruhen, sie kann sich vielmehr auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben" (BGH I ZR 24/60, a.a.O.).

  • OLG München, 25.11.1993 - 29 U 3141/93

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen Verletzung der

    Auszug aus LG Mannheim, 29.02.2008 - 7 O 240/07
    Über diesen Stand der Rechtsprechung geht auch nicht das vom Kläger zitierte Urteil des OLG München hinaus (Urt. v. 25.11.1993 - 29 U 3141/93, ZUM 1995, 48).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus LG Mannheim, 29.02.2008 - 7 O 240/07
    Ob mit einem solch möglichen urheberrechtlichen Schutz einer Spielregel als Sprachwerk ein inhaltlicher Schutz vergleichbar einem literarisch-künstlerischen Werk (zum Roman vgl. BGH Urt. v. 29.4.1999 - I ZR 65/96, GRUR 1999, 984 - Laras Tochter) einhergeht, ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, die der Sichtweise der erkennenden Kammer entspricht, ebenso im Einzelfall zu prüfen, denn "die erforderliche [schöpferische] Eigenart braucht ... nicht auf einer eigenpersönlichen Prägung der rein sprachlichen Ausdrucksform zu beruhen, sie kann sich vielmehr auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben" (BGH I ZR 24/60, a.a.O.).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus LG Mannheim, 29.02.2008 - 7 O 240/07
    Das Feststellungsinteresse entfällt auch nicht dadurch, dass der Kläger im Wege der Stufenklage auf Leistung klagen könnte (vgl. BGH Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 277/00, GRUR 2003, 900, 901 - Feststellungsinteresse III).
  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 213/83

    Anwaltschriftsatz

    Auszug aus LG Mannheim, 29.02.2008 - 7 O 240/07
    Ob die vom Kläger veröffentlichten Spielregeln der 16 Würfelspiele als Gebrauchstexte (vgl. zur Problematik u.a. BGH Urt. v. 17.4.1986 - I ZR 213/83, GRUR 1986, 739 - Anwaltsschriftsatz) hinsichtlich ihrer sprachlichen Form und Art der Darstellung nach dem geistig-schöpferischen Gesamteindruck der konkreten Gestaltung für jeden einzelnen Fall einen hinreichend schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad besitzen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG) bedarf keiner abschließenden Beurteilung durch die Kammer, denn jedenfalls handelt es sich bei den Spielbeschreibungen in der angegriffenen Publikation der Beklagten um freie Benutzungen.
  • BGH, 21.01.1993 - I ZR 25/91

    Titelschutz für Spiele

    Auszug aus LG Mannheim, 29.02.2008 - 7 O 240/07
    Spielenamen können als Werktitel (§ 5 Abs. 1, Abs. 3 MarkenG) solche geschäftlichen Bezeichnungen sein, wenn sie eine geistige Leistung in einer Weise verkörpern, die für den Verkehr nicht den Warencharakter, sondern das immaterielle geistige Wesen des Spiels als vorherrschend erscheinen lassen (BGH Urt. v. 21.1.1993 - I ZR 25/91, GRUR 1993, 767, 768 - Zappel-Fisch).
  • LG Köln, 21.03.2024 - 14 O 384/22
    Das bedingt, dass reine Anweisungen an den menschlichen Geist, also Handlungsanweisungen, sich in einer bestimmten Situation oder unter bestimmten Voraussetzungen in einer bestimmten Weise zu verhalten, keinen Urheberrechtsschutz vermitteln können (LG Mannheim NJOZ 2008, 3551, 3553 - Würfelspiel; Loewenheim/Leistner, in: Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl. 2020, § 2 Rn. 28; vgl. BGH GRUR 2003, 876, 878 - Sendeformat).

    Folgerichtig vermitteln bloße Spielideen oder -erfindungen, die den Spieler in einem Spiel zu einem bestimmten Verhalten anleiten, als solche keinen urheberrechtlichen Schutz (BGH GRUR 1962, 51, 52 - Zahlenlotto; OLG Hamburg GRUR 1983, 436, 437 - Puckman; LG Mannheim NJOZ 2008, 3551, 3553 - Würfelspiel; Nordemann, in: Fromm/Nordemann, UrhG, 12. Aufl. 2018, § 2 Rn. 106; Loewenheim/Leistner, in: Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl. 2020, § 2 Rn. 28).

    Da die Klägerin sich vorliegend nicht auf die besondere sprachliche Ausdrucksform des "R." stützt, kommt es bei der vorzunehmenden Einzelfallprüfung darauf an, ob der Gedankeninhalt der von dem Drittwiderbeklagten entwickelten Spielregeln sich auf Handlungsanweisungen oder Mitteilungen tatsächlicher bzw. technisch-mathematischer Art beschränkt und sich damit in der nicht schutzfähigen Spielidee als solcher erschöpft oder einer auf künstlerisch-schöpferischer Fantasie beruhenden "Fabel" entspricht, die nicht die Benutzung freien Gemeinguts oder fremder Schöpfungen darstellt (vgl. zu diesem Maßstab LG Mannheim NJOZ 2008, 3551, 3553 - Würfelspiel; Loewenheim/Leistner, in: Schricker/Loewenheim, UrhG, 6. Aufl. 2020, § 2 Rn. 28).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - L 5 KR 91/12

    Künstlersozialabgabepflicht einer Spielwaren GmbH wegen regelmäßiger

    Nur der konkreten Ausgestaltung des Spiels (Beschreibung und Ausgestaltung der Spielregeln) kann u.U. ein urheberrechtlicher Schutz zukommen, wenn ihr eine gewisse Schöpfungshöhe zuzuerkennen ist (Übersicht der Rechtsprechung in Dreier/Schulze a.a.O. Rn. 38 und 104: z.B. bejaht bei Computer- und Logistikspielen (OLG München, Urteil vom 25.11.1993 -29 U 5805/93-); verneint bei Golfregeln und Spielideen für Fernsehformate, Würfelspiele (LG Mannheim, Urteil vom 29.2.2008 -7 O 240/07- ); Dr. Spindler in "Die Reform des Urheberrechts", NJW 35/2014, S. 2550).
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