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   LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12   

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https://dejure.org/2013,30235
LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12 (https://dejure.org/2013,30235)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02.08.2013 - 7 O 308/12 (https://dejure.org/2013,30235)
LG Mannheim, Entscheidung vom 02. August 2013 - 7 O 308/12 (https://dejure.org/2013,30235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur angemessenen Vergütung freier Journalisten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessene Vergütung für einen freien hauptberuflichen Journalisten bei Verfassen von Wortbeiträgen und Bildbeiträgen für Tageszeitungen

  • kanzlei.biz

    Angemessene Vergütung für Journalisten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 32 UrhG

  • Justiz Baden-Württemberg

    Freier Journalist

    § 32 Abs 2 S 2 UrhG, § 36 UrhG, § 38 Abs 3 S 2 UrhG, § 287 Abs 2 ZPO
    Angemessene Urhebervergütung des Zeitungsjournalisten: Voraussetzungen der Erhebung einer entsprechenden Zahlungsklage; Angemessenheit gemeinsamer Vergütungsregeln; Bestimmung des Vergütungstarifs nach der tatsächlichen Übung der Parteien; Vergütung für Pressefoto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Angemessene Urheberrechtsvergütung für freie Journalisten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines freien Journalisten auf angemessene Vergütung für Text- und Bildbeiträge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines freien Journalisten auf angemessene Vergütung für Text- und Bildbeiträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 148
  • ZUM 2014, 155
  • afp 2013, 441
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 695/11

    Mehr Geld für freie Journalisten

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - einhellig anerkannt, dass der Urheber, der eine angemessene Vergütung nach § 32 UrhG begehrt, für vergangene Zeiträume ohne weiteres auf Zahlung klagen kann, ohne dass es einer vorgeschalteten Klage auf Einwilligung in eine Vertragsänderung bedarf (LG Potsdam, Urteil vom 13. Februar 2013 - 2 O 181/12; LG Köln, Urteile vom 17. Juli 2013 - 28 O 1129/11 und 28 O 695/11, jeweils juris).

    Ist der Zeitungsverlag aufgrund einer im Sinne einer Exklusivität gelebten Zusammenarbeit mit dem Urheber tatsächlich in den Genuss des Erstdrucks von Berichten über tagesaktuelle Ereignisse gekommen, steht dem Urheber auch die für die Einräumung des Erstdruckrechts angemessene Vergütung zu; der Verlag darf den Urheber nicht wegen des Fehlens einer ausdrücklichen Vereinbarung über den Umfang der Rechteeinräumung so behandeln, als habe er ihm lediglich einen Zweitdruck ermöglicht (im Ergebnis ähnlich LG Köln, Urteil vom 17. Juli 2013 - 28 O 695/11, juris Rn. 27 ff, das aus diesem Grund allerdings einen Abschlag von 15% auf die nach den Gemeinsamen Vergütungsregeln als angemessen angesehenen Zeilenhonorare vornimmt).

  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ansprüche aus § 32 UrhG gemäß §§ 195, 199 BGB der (kurzen) regelmäßigen Verjährung von drei Jahren unterliegen (Schulze, aaO § 32 Rn. 89) und daher eine weitere Abkürzung dieser Verjährungsfrist durch Verwirkung nur noch unter ganz besonderen Umständen angenommen werden kann (BGH, Urteil vom 20. Juli 2010 - EnZR 23/09, NJW 2011, 212 - Stromnetznutzungsentgelt IV).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2008 - 8 O 10691/06

    Kostenverteilung bei teilweisem Obsiegen: Abhängigkeit des Forderungsbetrages von

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    Hierauf abzustellen, ist jedenfalls dann, wenn es im Rahmen des § 32 UrhG - wie hier bei den Bildhonoraren, bei denen das Gericht hinter den Vorstellungen des Klägers zurückgeblieben ist - sowohl an gemeinsamen Vergütungsregeln als auch an einer feststellbaren Branchenübung fehlt (allgemein gegen feste Prozentsätze in Rahmen des § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO Lackmann in Musielak, ZPO, 10. Aufl. § 92 Rn. 7; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29. Februar 2008 - 8 O 10691/06, RuS 2008, 264), nicht angezeigt.
  • LG Stuttgart, 28.10.2008 - 17 O 710/06

    Vertragsanpassung hinsichtlich urheberrechtlicher Vergütung für Fotos

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    Der Kläger hat unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 28. Oktober 2008 (17 O 710/06, ZUM 2009, 77) und die Erkenntnisse des in diesem Fall tätigen Sachverständigen vorgetragen, dass es für Bildhonorare in Tageszeitungen an einer einheitlichen Branchenübung fehlt, dass die Vergütungssätze vielmehr einer erheblichen Schwankungsbreite zwischen 15 EUR und 90 EUR pro Bild unterliegen.
  • LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 1129/11

    Mehr Geld für freie Journalisten

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - einhellig anerkannt, dass der Urheber, der eine angemessene Vergütung nach § 32 UrhG begehrt, für vergangene Zeiträume ohne weiteres auf Zahlung klagen kann, ohne dass es einer vorgeschalteten Klage auf Einwilligung in eine Vertragsänderung bedarf (LG Potsdam, Urteil vom 13. Februar 2013 - 2 O 181/12; LG Köln, Urteile vom 17. Juli 2013 - 28 O 1129/11 und 28 O 695/11, jeweils juris).
  • Drs-Bund, 15.01.2002 - BT-Drs 14/8085
    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    Fehlt es an einer branchenüblichen Vergütung, hat der Tatrichter die angemessene Vergütung gemäß § 287 Abs. 2 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach freier Überzeugung und billigem Ermessen zu bestimmen (Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses BT-Drucks. 14/8085 Seite 18; Schulze, aaO § 32 Rn. 51; Kothoff, aaO § 32 Rn. 39; Schricker/Haedicke, aaO § 32 Rn. 32; vgl. auch BGH, aaO Rn. 31 - Talking to Addison).
  • LG Potsdam, 13.02.2013 - 2 O 181/12

    Angemessene Urhebervergütung des Tageszeitungsjournalisten: Voraussetzungen für

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    In der instanzgerichtlichen Rechtsprechung ist - soweit ersichtlich - einhellig anerkannt, dass der Urheber, der eine angemessene Vergütung nach § 32 UrhG begehrt, für vergangene Zeiträume ohne weiteres auf Zahlung klagen kann, ohne dass es einer vorgeschalteten Klage auf Einwilligung in eine Vertragsänderung bedarf (LG Potsdam, Urteil vom 13. Februar 2013 - 2 O 181/12; LG Köln, Urteile vom 17. Juli 2013 - 28 O 1129/11 und 28 O 695/11, jeweils juris).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

    Auszug aus LG Mannheim, 02.08.2013 - 7 O 308/12
    Die Kammer geht - im Anschluss an den Vorschlag des Klägers - in Ausübung des ihr nach § 287 ZPO eröffneten Ermessens (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 38/07, BGHZ 182, 337 Rn. 31 - Talking to Addison) jeweils vom Mittelsatz aus.
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2015 - 6 U 115/13

    Indizwirkung gemeinsamer Vergütungsregeln auf die Bestimmung der angemessenen

    Das Versäumnisurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 12. November 2014 - 6 U 115/13 - wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Kostenentscheidung im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02. August 2013 - 7 O 308/12 - wie folgt abgeändert wird: Von den Kosten erster Instanz tragen die Beklagte 2/3 und der Kläger 1/3.

    das Versäumnisurteil des Senats vom 12.11.2014 und das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.08.2013 - 7 O 308/12 - unter Abweisung der Klage aufzuheben.

  • LG Düsseldorf, 05.08.2016 - 12 O 463/14

    Honorarnachzahlungen für Bildbeiträge eines freiberuflichen Fotojournalisten in

    Bei einer solchen Spannbreite kann weder davon gesprochen werden, es bestehe eine einheitliche Branchenübung im Sinne des § 32 Abs. 2 UrhG, noch genügen die von der Beklagten getätigten Nachfragen, um aus ihnen Honorarkorridore und/oder Mittelwerte zu bilden (zum Fehlen einer Branchenübung auch bereits: LG Mannheim, Urt. vom 2.8.2013, Az. 7 O 308/12, juris).
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