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   LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00   

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LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00 (https://dejure.org/2000,24550)
LG München I, Entscheidung vom 29.02.2000 - 7 O 3106/00 (https://dejure.org/2000,24550)
LG München I, Entscheidung vom 29. Februar 2000 - 7 O 3106/00 (https://dejure.org/2000,24550)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00
    dd) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen als Verfassung des Vereins in die Satzung aufzunehmen (vgl. BGHZ 47, 172, 177, BGHZ 88, 314,316; BGHZ 105, 306, 313).

    Hierdurch kommt eindeutig zum Ausdruck, daß das Gesetz für die Satzung eine Publikation verlangt und im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls abstellt (vgl. BGHZ 105, 306, 315).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 des Grundgesetzes auch für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinne die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277, 291; 73, 340, 373 u.a.).
  • BGH, 25.10.1983 - KZR 27/82

    Schiedsklausel in Vereinssatzung

    Auszug aus LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00
    dd) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen als Verfassung des Vereins in die Satzung aufzunehmen (vgl. BGHZ 47, 172, 177, BGHZ 88, 314,316; BGHZ 105, 306, 313).
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00
    In einem solchen Falle ist das Verbot der Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichtsbarkeit ohne weiteres unwirksam (vgl. BGH NJW 1995, 583, 587 "Reitsport").
  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00
    Selbst wenn man entgegen der Auffassung des Gerichtes die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits nicht als Unternehmen im Sinne des § 20 GWB ansehen würde, ergäben sich die gleichen Rechtsfolgen aus § 826 BGB in Verbindung mit einer dann an die Tatbestandselemente des § 20 GWB anzulehnenden Formel (vgl. BGHZ 63, 282, 285; GRUR 1986, 332, 333 "Aikido-Verband", noch zu § 27 G WB a.F.).
  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00
    dd) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung sind die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen als Verfassung des Vereins in die Satzung aufzunehmen (vgl. BGHZ 47, 172, 177, BGHZ 88, 314,316; BGHZ 105, 306, 313).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 2/85

    Anspruch eines Sportfachverbandes auf Aufnahme in einen Landesverband

    Auszug aus LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00
    Selbst wenn man entgegen der Auffassung des Gerichtes die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits nicht als Unternehmen im Sinne des § 20 GWB ansehen würde, ergäben sich die gleichen Rechtsfolgen aus § 826 BGB in Verbindung mit einer dann an die Tatbestandselemente des § 20 GWB anzulehnenden Formel (vgl. BGHZ 63, 282, 285; GRUR 1986, 332, 333 "Aikido-Verband", noch zu § 27 G WB a.F.).
  • BGH, 20.01.1988 - IVa ZR 128/86

    Annahmeverzug des Dienstberechtigten bei Angebot vor Kündigung des

    Auszug aus LG München I, 29.02.2000 - 7 O 3106/00
    ee) Als in der Satzung selbst zu treffende Grundentscheidungen sind in der Rechtsprechung u. a. die Frage des Ausschlusses eines Vereinsmitglieds von den Vereinsveranstaltungen (OLG Celle, WM 1988, 459ff.) oder die Anordnung, daß ein Ausschließungsbeschluß im Mitteilungsblatt des Vereins zu veröffentlichen ist (BGH BGHZ 47, 177ff.), anerkannt.
  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 1651/02

    Schadensersatzanspruch wegen des Nichtzustandekommens eines Vertrags;

    Dem Antrag wurde mit Urteil vom 29.2.2000 ? 7 O 3106/00 ( SpuRt 2000, 155 mit Anm. Adolphsen, S. 159) entsprochen, worauf der Beklagte die angeschlossenen Verbände mit Rundschreiben vom 9.3.2000 darüber informierte, dass die Sperre keine Wirkung entfalte.

    Die Akten des einstweiligen Verfügungsverfahrens (Landgericht München I 7 O 3106/00 = OLG München U (K) 3208/00 ) wurden beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    (3) An der von der deutschen Rechtsprechung nicht nur im Verfahren "Krabbe" vertretenen Auffassung, dass die Verhängung von (Doping-)Sperren bzw. der Entzug der Starterlaubnis durch (internationale) Sportverbände gegenüber Profi-Sportlern am Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 20 Abs. 1 GWB n.F. (§ 26 Abs. 2 GWB a.F.) zu messen ist (vgl. etwa LG München I, Urteil vom 29.02.2000, Az.: 7 O 3106/00 und OLG München, Urteil vom 26.10.2000, Az.. U (K) 3208/00 unter II. 2. der Urteilsgründe, Rn. 151 in "juris" für eine Doping-Sperre des Weltbasketball-Verbandes sowie Urteil der Kammer vom 02.04.2002, Az.: 17 O 611/00, S. 35 der Entscheidungsgründe im Fall "Dieter Baumann", veröffentlicht in SpuRt 2002, S. 245) ist entgegen der Ansicht der Beklagten trotz der Entscheidungen der Kommission und des EuGH im Fall "Meca-Medina" (die nach den Worten von Haas, a.a.O., Rn. 57 a) "in krassem Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung" steht), festzuhalten.
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