Rechtsprechung
LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Auffahrunfall, Abwicklung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung eines nicht ausreichenden Sicherheitsabstandes oder überhöhter Geschwindigkeit bei der versicherungsrechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfalls
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Kettenauffahrunfall - seine versicherungsrechtliche Abwicklung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Versicherungsrechtliche Abwicklung eines Auffahrunfalls mit mehreren Beteiligten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Versicherungsrechtliche Abwicklung eines Auffahrunfalls mit mehreren Beteiligten
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Beim Kettenauffahrunfall werden unterschiedliche Verantwortungsbeiträge erst im Innenverhältnis der Schädiger relevant
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.12.2005 - VI ZR 68/04
Inanspruchnahme mehrerer Nebentäter durch den Geschädigten
Auszug aus LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13
Soweit mehrere Nebentäter für denselben Schaden mitverantwortlich sind, haften sie dann dem Geschädigten im Außenverhältnis nach § 840 Abs. 1 BGB als Gesamtschuldner ohne Rücksicht auf das Gewicht ihres jeweiligen Verantwortungsbeitrages (BGH, Urteil v. 13.12.2005 - VI ZR 68/04, NJW 2006, 896;… Figgener, a.a.O).§ 840 Abs. 1 BGB findet insoweit auch bei Ansprüchen aus Gefährdungshaftung entsprechende Anwendung (BGH, Urteil v. 13.12.2005 - VI ZR 68/04, NJW 2006, 896;… Palandt/ Sprau , 74. Aufl., 2015, § 840 BGB, Rn. 1).
Daran ändert es auch nichts, dass es sich hier um einen Verkehrsunfall zwischen drei Fahrzeugen gehandelt hat, bei dem im Rahmen einer Einzel- und Gesamtabwägung (BGH, Urteil vom 13.12.2005 - VI ZR 68/04, r+s 2006, 169) allein die Beklagtenseite haften müsste und auch die Klägerin eigentlich keine Haftung träfe.
- OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 109/11
Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei "feindlichem Grün"
Auszug aus LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13
Gerade bei schnell ablaufenden Vorgängen, deren Grundmuster, wie bestimmte Fahrsituationen bei einem Verkehrsunfall, häufig erlebt werden, gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die der Vernehmungsperson regelmäßig nicht bewusst sind (…vgl. Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 3. Aufl., 2007; OLG Frankfurt, Urteil v. 9.10.2012 - 22 U 109/11, NJW-RR 2013, 664). - BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86
Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs …
Auszug aus LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13
In solchen Fällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende unaufmerksam gewesen ist, die angemessene Geschwindigkeit oder den erforderlichen Abstand nach § 4 Abs. 1 StVO nicht eingehalten und damit den Unfall allein verursacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1982, 672; VersR 1987, 1241; NZV 1989, 105; NZV 2007, 354; NJW-RR 2007, 680;… OLG Köln, Urt. v. 23.06.1995 - 19 U 48/95).
- OLG Köln, 23.06.1995 - 19 U 48/95
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Begriff des Fahrzeughalters
Auszug aus LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13
In solchen Fällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende unaufmerksam gewesen ist, die angemessene Geschwindigkeit oder den erforderlichen Abstand nach § 4 Abs. 1 StVO nicht eingehalten und damit den Unfall allein verursacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1982, 672; VersR 1987, 1241; NZV 1989, 105; NZV 2007, 354; NJW-RR 2007, 680; OLG Köln, Urt. v. 23.06.1995 - 19 U 48/95). - BGH, 18.10.1988 - VI ZR 223/87
Darlegungs- und Beweislast bei Auffahrunfall; Umfang des Schadens eines …
Auszug aus LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13
In solchen Fällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende unaufmerksam gewesen ist, die angemessene Geschwindigkeit oder den erforderlichen Abstand nach § 4 Abs. 1 StVO nicht eingehalten und damit den Unfall allein verursacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1982, 672; VersR 1987, 1241; NZV 1989, 105; NZV 2007, 354; NJW-RR 2007, 680;… OLG Köln, Urt. v. 23.06.1995 - 19 U 48/95). - BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80
Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn …
Auszug aus LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13
In solchen Fällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende unaufmerksam gewesen ist, die angemessene Geschwindigkeit oder den erforderlichen Abstand nach § 4 Abs. 1 StVO nicht eingehalten und damit den Unfall allein verursacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1982, 672; VersR 1987, 1241; NZV 1989, 105; NZV 2007, 354; NJW-RR 2007, 680;… OLG Köln, Urt. v. 23.06.1995 - 19 U 48/95). - OLG Hamm, 20.03.2000 - 6 U 216/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines schadensbedingt liegen Gebliebenen mit …
Auszug aus LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13
Nimmt er hingegen nur einen Mitverursacher in Anspruch, bleibt es bei der sonst üblichen Einzelabwägung und eine Quotenbildung erfolgt nur im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem in Anspruch genommenen Mitverursacher (OLG Hamm, Urteil vom 20.03.2000 - 6 U 216/99, r+s 2000, 235;… Figgener , a.a.O.). - BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05
Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes
Auszug aus LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13
In solchen Fällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende unaufmerksam gewesen ist, die angemessene Geschwindigkeit oder den erforderlichen Abstand nach § 4 Abs. 1 StVO nicht eingehalten und damit den Unfall allein verursacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, VersR 1982, 672; VersR 1987, 1241; NZV 1989, 105; NZV 2007, 354; NJW-RR 2007, 680;… OLG Köln, Urt. v. 23.06.1995 - 19 U 48/95). - AG Essen, 02.05.2007 - 20 C 89/07
Voraussetzungen für ein Regulierungsverschulden des …
Auszug aus LG Köln, 10.07.2015 - 7 O 320/13
Insofern war ihre Regulierung - insbesondere vor dem Hintergrund des ihr zustehenden Ermessensspielraums (vgl. AG Essen, Urteil vom 02.05.2007 - 20 C 89/07) - nicht zu beanstanden.