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   LG Bonn, 01.06.2010 - 7 O 470/09   

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https://dejure.org/2010,2062
LG Bonn, 01.06.2010 - 7 O 470/09 (https://dejure.org/2010,2062)
LG Bonn, Entscheidung vom 01.06.2010 - 7 O 470/09 (https://dejure.org/2010,2062)
LG Bonn, Entscheidung vom 01. Juni 2010 - 7 O 470/09 (https://dejure.org/2010,2062)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • LawCommunity.de

    Hinweispflicht eines TK-Anbieters bei auffallend hohen Rechnungen

  • aufrecht.de

    Hinweispflicht eines Telefonanbieters auf ungewöhnlich hohe Rechnungen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fürsorgepflicht des Telefonanbieters bei ungewöhnlich hohen Telefonkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung entstandener Kosten aus einem Telekommunikationsvertrag wegen Verletzung vertraglicher Pflichten; Verletzung der Fürsorgepflichten eines Telekommunikationsanbieters mangels kurzfristiger Beseitigung von Störungen hinsichtlich einer Internetverbindung

  • czarnetzki.eu PDF

    Fürsorgepflichten eines TK-Anbieters bei explodierenden Kosten

  • kanzlei.biz

    Telefonanbieter muss Kunden bezüglich auffällig hoher Rechnungen hinweisen

  • rabüro.de

    Zur Hinweispflicht eines Telefonanbieters bei ungewöhnlich hohen Rechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Telekom muss auf ungewöhnlich hohe Rechnungen hinweisen

  • heise.de (Pressebericht, 12.08.2010)

    Telekom muss auf auffällig hohe Rechnungen hinweisen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber verpflichtet auffällig hohe Telefonrechnungen zu überprüfen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 12.08.2010)

    Fürsorgepflicht - Telekom muss Kunden auf Mega-Rechnungen hinweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Telefonunternehmen muss Kunden auf auffällig hohe Rechnungen hinweisen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Telekom muss auf auffällig hohe Rechnungen hinweisen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Internetzugang: Telekom muss auf auffällig hohe Rechnungen hinweisen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fürsorgepflicht eines Telekommunikationsunternehmens

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Kurzinformation)

    Telekommunikationsanbieter müssen Kunden bei atypischer Nutzung auf drohende Vermögensschäden hinweisen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Telekom muss extrem hohe Rechnungen erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Telekom muss extrem hohe Rechnungen erstatten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Telekom hat Fürsorgepflicht und muss Kunden auf hohe Rechnungen hinweisen - Ungewöhnliches Internetnutzungsverhalten

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 749
  • K&R 2010, 679
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.04.2019 - 219 C 21/19

    EU-Roaming: Info- und Warnpflichten Mobilfunkanbieter

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).".

  • LG Hildesheim, 09.07.2019 - 3 T 13/19

    Mobilfunkvertrag - Höhe des Schadensersatzes bei vorzeitiger Kündigung

    Die vorliegende Konstellation ist den von dem Beklagten angeführten Entscheidungen (OLG Schleswig, MMR 2011, 836 und LG Bonn, MMR 2010, 749) nicht vergleichbar.
  • LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 10 S 12/12

    Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzgl. der vom Mobilfunkanbieter geltend

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig-Holstein, a.a.O.; LG Kleve, Urt. v. 15.06.11 - 2 O 9/11 - zitiert nach juris; LG Bonn MMR 10, 749; AG Frankfurt MMR 08, 496).
  • LG Münster, 18.01.2011 - 6 S 93/10

    Beratungspflicht von Mobilfunkprovidern bei Tarifauswahl

    Da bereits die dargestellte Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflicht den geltend gemachten Vergütungsanspruch der Firma F zu Fall bringt, kann dahinstehen, ob - wofür viel spricht - die Mobilfunkanbieterin auch nach Vertragsschluss bestehende Hinweis- und Schutzpflichten verletzt hat (vgl. insoweit auch LG Bonn, Urteil vom 01.06.2010, Az: 7 O 470/09; AG Frankfurt, MMR 2008, 496f).
  • AG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 C 33/18

    Mobilfunkvertrag: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei Geltendmachung von

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).

  • LG Landau/Pfalz, 13.09.2018 - 2 O 33/18

    EU-Roaming-Nutzer - Roaminggebühren durch Mobilfunkanbieter

    Dazu gehört ferner, dass der Mobilfunkanbieter seinen Kunden vor einer unbewussten Selbstschädigung schützt (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6. 2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496).

    Die Verletzung dieser Nebenpflichten führt dazu, dass dem Gläubiger nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ein Anspruch auf das vereinbarte Nutzungsentgelt nicht zusteht, weil dem der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB entgegensteht (OLG Schleswig, MMR 2011, 836; LG Kleve, Urt. v. 15.6.2011 - 2 O 9/11, BeckRS 2011, 16091; LG Bonn, MMR 2010, 749; AG Frankfurt a. M., MMR 2008, 496; LG Saarbrücken NJW 2012, 2819, beck-online).

  • LG Hamburg, 03.02.2012 - 317 S 78/11

    Internetkosten - Hinweispflichten des Providers

    Zwar geht das LG Bonn in seinem Urteil vom 1.6.2010, Az. 7 O 470/09, davon aus, dass ein Internetprovider seine Aufmerksamkeit auf ungewöhnliches Nutzungsverhalten mit der Folge einer explodierenden Kostenbelastung richten müsse und begründet diese Auffassung damit, dass viele Kunden mit der Bedienung des Routers überfordert seien.
  • LG Trier, 17.07.2013 - 1 S 99/13

    Handy, fremdes - Nutzung - Kosten, hohe

    Eine Aufklärungspflicht besteht jedoch, wenn der Vertragspartner nach Treu und Glauben und den im Verkehr herrschenden Anschauungen redlicherweise Aufklärung erwarten darf - beispielsweise im Hinblick auf die Umstände, die für den Vertragsschluss von wesentlicher Bedeutung sind (LG Münster 18.01.2011 - 6 S 93/10; LG Kleve 15.06.2011 - 2 O 9/11; LG Bonn 01.06.2010 - 7 O 470/09 - alle zitiert nach juris).
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