Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 13.04.2020

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   LG Stuttgart, 27.08.2020 - 7 O 66/20   

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LG Stuttgart, 27.08.2020 - 7 O 66/20 (https://dejure.org/2020,24402)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27.08.2020 - 7 O 66/20 (https://dejure.org/2020,24402)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27. August 2020 - 7 O 66/20 (https://dejure.org/2020,24402)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • landgericht-stuttgart.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Kläger gegen die BRD wegen "VW-Diesel-Abgasskandals"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dieselaffäre: Staat muss VW-Käufer nicht entschädigen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch der Kläger gegen die BRD wegen "VW-Diesel-Abgasskandals"

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch der Kläger gegen die BRD wegen "VW-Diesel-Abgasskandals"

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   LG Bonn, 13.04.2020 - 7 O 66/20   

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LG Bonn, Entscheidung vom 13.04.2020 - 7 O 66/20 (https://dejure.org/2020,18202)
LG Bonn, Entscheidung vom 13. April 2020 - 7 O 66/20 (https://dejure.org/2020,18202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2020 - 7 O 66/20
    Ein Verbot ohne Bezugnahme auf den Kontext geht daher grundsätzlich zu weit (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - VI ZR 314/10 -, Rn. 32, juris).
  • BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2020 - 7 O 66/20
    Sie ist durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt und deshalb als Werturteil anzusehen (st. RSpr., vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Juni 2019 - 1 BvR 2433/17 -, Rn. 16, juris).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2020 - 7 O 66/20
    Jedenfalls wird er aber vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person geschützt, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (BVerfG NJW 1999, 1322).
  • BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

    Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2020 - 7 O 66/20
    Äußerungen gegenüber Familienangehörigen und Vertrauenspersonen, die in eine Sphäre fallen, die gegen die Wahrnehmung durch den Betroffenen oder Dritte abgeschirmt ist, genießen - auch dann, wenn sie gegenüber Außenstehenden oder der Öffentlichkeit wegen ihres ehrverletzenden Gehalts nicht schutzwürdig wären - in solchen Vertraulichkeitsbeziehungen als Ausdruck der Persönlichkeit und Bedingung ihrer Entfaltung verfassungsrechtlichen Schutz, der dem Schutz der Ehre des durch die Äußerung Betroffenen vor geht (BVerfG, Beschluss vom 23. November 2006 - 1 BvR 285/06 -, juris).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2020 - 7 O 66/20
    Dabei ist zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, sowie auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt werden (BGH, Urteil vom 03. Februar 2009 - VI ZR 36/07 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen

    Auszug aus LG Bonn, 13.04.2020 - 7 O 66/20
    Da somit lediglich der Zeitpunkt der Absendung der E-Mail glaubhaft gemacht wurde, muss eine Dringlichkeit verneint werden, da grundsätzlich bereits ein Zuwarten von mehr als 4 Wochen zu einer Selbstwiderlegung der Dringlichkeit der Angelegenheit führt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. August 2015 - I-6 U 41/15 -, juris).
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