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   LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08   

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LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08 (https://dejure.org/2009,1514)
LG Mannheim, Entscheidung vom 27.02.2009 - 7 O 94/08 (https://dejure.org/2009,1514)
LG Mannheim, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 7 O 94/08 (https://dejure.org/2009,1514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Patentverletzung: Anspruch einer Patentverwertungsgesellschaft auf Unterlassung des Vertriebs UMTS-fähiger Mobiltelefone; Rechtsmissbräuchlichkeit bei Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs; FRAND-Erklärung des Patentinhabers gegenüber einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblichkeit eines Einwands einer als Patentverletzer in Anspruch genommenen Person bzgl. der nicht wirksamen Inanspruchnahme eines Klagepatents durch einen im Register eingetragenen Patentinhaber; Bestehen eines Unterlassungsanspruchs einer ...

  • kanzlei.biz

    Auch Patentverwertungsgesellschaften stehen Unterlassungsansprüche zu

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 226, 242, 826 BGB, §§ 9 S. 2 Nr. 1, 139 Abs. 1, 140b Abs. 1 PatG, Art. II § 1 Abs. 1 S. 1 IntPatÜbkG, Art. 64 Abs. 1 EPÜ
    Unterlassungs- und Schadensersatzforderung einer Patentverwertungsgesellschaft - schikanös oder nur ganz normal?

  • heise.de (Pressebericht, 06.03.2009)

    HTC-Handys von Verkaufsstopp bedroht

  • heise.de (Pressebericht, 18.03.2009)

    Einstweilige Verfügung gegen HTC-Smartphones ausgesetzt

  • heise.de (Pressebericht, 29.04.2009)

    HTC droht Verkaufsstopp seiner neuen Google-Handys

  • heise.de (Pressebericht, 28.11.2011)

    Patentverwerter fordert Vertriebsstopp für HTC-Smartphones

  • heise.de (Pressebericht, 06.03.2009)

    HTC-Handys von Verkaufsstopp bedroht

  • heise.de (Pressebericht, 06.12.2011)

    IPCom weitet Patentstreit mit HTC auf den Handel aus

  • heise.de (Pressebericht, 29.04.2009)

    HTC droht Verkaufsstopp seiner neuen Google-Handys

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Zum Unterlassungsanspruch einer Patentverwertungsgesellschaft und FRAND

  • fnp.de (Pressebericht, 06.03.2009)

    Patentverwalter drohen: Verkaufsstopp für HTC-Handys

  • spiegel.de (Pressebericht, 06.03.2009)

    Patentstreit um Google-Handy in Deutschland

  • gewrs.de PDF, S. 38 (Leitsatz)

    Lizenzierung zu FRAND-Bedingungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 25.02.1987 - 6 U 32/86
    Auszug aus LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08
    Soweit im nachgelassenen Schriftsatz die Lizenz der Beklagten Ziff. 1 am X-Patent EP 940 056 eingewendet wird, zeigen die Beklagten nicht ansatzweise substantiiert auf (vgl. Abschn. V: Aussetzung), dass das prioritätsältere Schutzrecht die mit dem Klagepatent identische Lehre vermittelt (vgl. zur Problematik einer Wirkung des dem einfachen Lizenznehmer eingeräumten positiven Benutzungsrechts gegenüber dem Inhaber eines identischen prioritätsjüngeren Schutzrechts: OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.02.1987 - 6 U 32/86, GRUR Int. 1987, 788 - Offenendspinnmaschinen).

    Lizenz nach § 15 Abs. 2, Abs. 3 PatG ist nur die eingeräumte Befugnis zur positiven Nutzung der lizenzierten technischen Lehre (OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.02.1987 - 6 U 32/86, GRUR Int. 1987, 788, 789 - Offenendspinnmaschinen).

  • KG, 26.02.2002 - 5 W 85/01

    Gesamtschuldnerische Kostenhaftung bei einer Verurteilung mehrerer zu einem

    Auszug aus LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08
    Eine gesamtschuldnerische Kostenhaftung der Beklagten nach § 100 Abs. 4 Satz 1 ZPO kommt allein hinsichtlich der Kosten in Betracht, die anteilsmäßig durch die Schadensersatzfeststellung verursacht sind (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 26.02.2002 - 5 W 85/01, KGR Berlin 2002, 282), nicht aber hinsichtlich der die Beklagten jeweils persönlich treffenden Unterlassungs- und Rechnungslegungspflichten.
  • BGH, 02.10.1997 - I ZR 88/95

    "Spielbankaffaire"; Geltendmachung einer ausschließlichen urheberrechtlichen

    Auszug aus LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08
    Die Beurteilung von Bestand und Schutz der Rechte am geistigen Eigentum und damit auch die Beurteilung der Wirksamkeit von Verfügungshandlungen unterliegen der Anknüpfung nach dem Schutzlandprinzip und damit vorliegend deutschem Sachrecht (vgl. zur bisherigen Rechtslage: zum Urheberrecht BGHZ 136, 380-393 - Spielbankaffaire; für schadensbegründende Handlungen ab dem 11.01.2009: Art. 32, Art. 31, Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht "ROM II").
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

    Auszug aus LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08
    Die Einstellung des Vertriebs der angegriffenen Ausführungsformen, den damit einhergehenden Verlust von Kunden und etwaigen Imageschaden und die hieraus folgenden finanziellen Einbußen genügen nicht zur Darlegung eines nicht - im Wege des § 717 Abs. 2 S. 1 ZPO - zu ersetzenden Nachteils (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.06.2007 - I-2 U 22/06, InstGE 8, 117, 120 ff. - Fahrbare Betonpumpe).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08
    Denn soweit der Einwand als zulässig erachtet wird (vgl. in diese Richtung tendierend: OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.12.2006 - 6 U 175/02, InstGE 8, 14-24 - Orange Book; für den Unterlassungsanspruch offengelassen: BGHZ 160, 67 - Standard-Spundfass), setzt dieser jedenfalls die kartellrechtswidrige Weigerung des Patentinhabers zur Lizenzierung des standardessentiellen Klagepatents zu kartellrechtsmäßigen Bedingungen voraus.
  • OLG Hamm, 28.02.2003 - 6 U 175/02

    Baden (wildes) - Verkehrssicherungspflicht und Haftung

    Auszug aus LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08
    Denn soweit der Einwand als zulässig erachtet wird (vgl. in diese Richtung tendierend: OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.12.2006 - 6 U 175/02, InstGE 8, 14-24 - Orange Book; für den Unterlassungsanspruch offengelassen: BGHZ 160, 67 - Standard-Spundfass), setzt dieser jedenfalls die kartellrechtswidrige Weigerung des Patentinhabers zur Lizenzierung des standardessentiellen Klagepatents zu kartellrechtsmäßigen Bedingungen voraus.
  • RG, 05.02.1930 - I 220/29

    1. Wem gegenüber hat der Beklagte den Rechtsstreit aufzunehmen, wenn Klägerin

    Auszug aus LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08
    Denn das Recht auf das, an dem und aus dem Patent ist ein absolutes Recht, das keinen Schuldner kennt (RGZ 127, 197, 205).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2006 - 6 U 174/02

    Patentrecht: Verteidigung gegen patentrechtlichen Unterlassungsanspruch mit

    Auszug aus LG Mannheim, 27.02.2009 - 7 O 94/08
    Denn soweit der Einwand als zulässig erachtet wird (vgl. in diese Richtung tendierend: OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.12.2006 - 6 U 175/02, InstGE 8, 14-24 - Orange Book; für den Unterlassungsanspruch offengelassen: BGHZ 160, 67 - Standard-Spundfass), setzt dieser jedenfalls die kartellrechtswidrige Weigerung des Patentinhabers zur Lizenzierung des standardessentiellen Klagepatents zu kartellrechtsmäßigen Bedingungen voraus.
  • BGH, 24.11.2020 - KZR 35/17

    FRAND-Einwand II

    Denn das Recht auf das, an dem und aus dem Patent ist ein absolutes Recht, das keinen Schuldner kennt (vgl. RGZ 127, 197, 205; LG Mannheim, Urteil vom 27. Februar 2009 - 7 O 94/08, juris Rn. 106).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10

    Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Die hiesige Streithelferin zu 1) erbrachte zur Abweisung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil im Verfahren LG Mannheim, 7 0 94/08, vom 27. Februar 2009, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7, 5 Mio EUR (vgl. Anlagenkonvolut S&S 22).

    Mit Ausnahme der - zudem gegenüber dem Patentamt abzugebenden - generellen Verzichtsmöglichkeit in § 23 PatG kennt das deutsche Recht keine dingliche Rechtsfigur, wodurch die Geltendmachung von aus einer Patentverletzung resultierenden Ansprüchen, insbesondere derjenigen auf Unterlassung, dinglich ausgeschlossen werden könnten (so auch LG Mannheim InstGE 11, 9, 12 - UMTS-fähiges Mobiltelefon; InstGE 13, 65, 73 f. - UMTS-fähiges Mobiltelefon II), so dass sich aus den ETSI-FRAND-Erklärungen Fs insgesamt kein dingliches Nutzungsrecht herleiten lässt.

    Mangels eines Verbotsverzichts und eines Stillhalteabkommens stellt sich die Frage nach einem Sukzessionsschutz über § 15 Abs. 3 PatG bzw. eines Schutzes des Lizenzsuchers auch gegenüber dem Erwerber des Patents nach §§ 413, 404 BGB nicht (verneinend jeweils LG Mannheim, InstGE 11, 9, 13 - UMTS-fähiges Mobiltelefon).

    Vor diesem Hintergrund fehlt es bereits an der für eine Nichtigkeit unter anderem bestehenden Voraussetzung, dass eine Beschränkung des Wettbewerbs bewirkt wurde bzw. bezweckt war (vgl. im Ergebnis auch LG Mannheim InstGE 11, 9, Leitsatz Nr. 3b - UMTS-fähiges Mobiltelefon I, dort zu Art. 81 Abs. 1 EG).

    Denn die Streithelferin zu 1) verhielt sich zumindest im Übrigen gerade nicht so, als sei ein entsprechender Lizenzvertrag mit der Klägerin bereits zustande gekommen: Die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbrachte Sicherheitsleistung in Höhe von 7, 5 Mio. EUR (siehe Anlage S&S 22) - die sich überdies auf die Verfahren LG Mannheim 7 O 94/08 bzw. OLG Karlsruhe 6 U 38/09 bezieht - ist einer Hinterlegung gemäß §§ 372 ff. BGB nicht gleichzusetzen.

    Auszugehen ist von folgendem Grundsatz (vgl. LG Mannheim, InstGE 11, 9 - UMTS-fähiges Mobiltelefon, Leitsatz Nr. 2): Auch einer reinen Patentverwertungsgesellschaft steht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zu.

  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 274/10

    Anspruch des Inhabers der europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Die hiesige Streithelferin zu 1) erbrachte zur Abweisung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil im Verfahren LG Mannheim, 7 0 94/08, vom 27. Februar 2009, eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7, 5 Mio EUR (vgl. Anlagenkonvolut S&S 22).

    Mit Ausnahme der - zudem gegenüber dem Patentamt abzugebenden - generellen Verzichtsmöglichkeit in § 23 PatG kennt das deutsche Recht keine dingliche Rechtsfigur, wodurch die Geltendmachung von aus einer Patentverletzung resultierenden Ansprüchen, insbesondere derjenigen auf Unterlassung, dinglich ausgeschlossen werden könnten (so auch LG Mannheim InstGE 11, 9, 12 - UMTS-fähiges Mobiltelefon; InstGE 13, 65, 73 f. - UMTS-fähiges Mobiltelefon II), so dass sich aus den ETSI-FRAND-Erklärungen Fs insgesamt kein dingliches Nutzungsrecht herleiten lässt.

    Mangels eines Verbotsverzichts und eines Stillhalteabkommens stellt sich die Frage nach einem Sukzessionsschutz über § 15 Abs. 3 PatG bzw. eines Schutzes des Lizenzsuchers auch gegenüber dem Erwerber des Patents nach §§ 413, 404 BGB nicht (verneinend jeweils LG Mannheim, InstGE 11, 9, 13 - UMTS-fähiges Mobiltelefon).

    Vor diesem Hintergrund fehlt es bereits an der für eine Nichtigkeit unter anderem bestehenden Voraussetzung, dass eine Beschränkung des Wettbewerbs bewirkt wurde bzw. bezweckt war (vgl. im Ergebnis auch LG Mannheim InstGE 11, 9, Leitsatz Nr. 3b - UMTS-fähiges Mobiltelefon I, dort zu Art. 81 Abs. 1 EG).

    Denn die Streithelferin zu 1) verhielt sich zumindest im Übrigen gerade nicht so, als sei ein entsprechender Lizenzvertrag mit der Klägerin bereits zustande gekommen: Die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung erbrachte Sicherheitsleistung in Höhe von 7, 5 Mio. EUR (siehe Anlage S&S 22) - die sich überdies auf die Verfahren LG Mannheim 7 O 94/08 bzw. OLG Karlsruhe 6 U 38/09 bezieht - ist einer Hinterlegung gemäß §§ 372 ff. BGB nicht gleichzusetzen.

    Auszugehen ist von folgendem Grundsatz (vgl. LG Mannheim, InstGE 11, 9 - UMTS-fähiges Mobiltelefon, Leitsatz Nr. 2): Auch einer reinen Patentverwertungsgesellschaft steht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch zu.

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16

    Datenpaketverarbeitung - Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch

    Die Durchsetzung insbesondere des Unterlassungsanspruchs dient insoweit primär, den Verletzer zur Lizenznahme anzuhalten, was dem Patentsystem als Teil der geltenden Rechts- und Wirtschaftsordnung immanent und in den Grenzen des Kartellrechts insbesondere nicht missbräuchlich ist (vgl. LG Mannheim, InstGE 11, 9 - UMTS-fähiges Mobiltelefon).
  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    Das Klagepatent lässt dabei offen, ob in die Zugriffsschwellwertauswertung neben den nach Merkmal 2 c) übermittelten Zugriffsschwellwertbits weitere Parameter wie der Skalenfaktor s i einfließen (vgl. insoweit bereits Kammer, Urteil vom 27.02.2009, Az.: 7 O 94/08, juris, bei I. 2. b) zum Stammpatent, insoweit in InstGE 11, 9 nicht veröffentlicht).

    bb) Soweit durch die FRAND-Erklärung der B GmbH statt eines positiven Nutzungsrechts jedenfalls eine negative Lizenz in Form eines Verbotsverzichts eingeräumt worden sein sollte, wäre diese aufgrund des auch insoweit anzuwendenden deutschen Rechts jedenfalls ebenso wenig sukzessionsfest (vgl. insoweit Kammerurteil v. 27.02.2009, Az.: 7 O 94/08, = InstGE 11, 9 ff.; Fezer/Koos, aaO, Rn. 989).

    Soweit die Beklagten einwenden, die Klägerin gehe vorliegend aus einem "Hinterhaltspatent" vor und sei deshalb an der Durchsetzung des Patents gehindert, verweist die Kammer ebenso auf das Kammerurteil vom 27.02.2009 (Az.: 7 O 94/08, bei III.1., veröffentlicht bei juris) wie hinsichtlich des auch vorliegend nicht durchgreifenden Einwands, die Geltendmachung der Patentansprüche sei insgesamt unverhältnismäßig (aaO, bei III.2.c).

  • LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14

    Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die

    Dass sich die Gruppe demgegenüber für einen patentfreien, aber im Hinblick auf die Qualität schlechteren Codec eingelassen hätte, wenn die Rechtsvorgängerin der Klägerin ihre - unterstellt bestehende - Offenlegungspflicht erfüllt hätte, ist demgegenüber mehr als unwahrscheinlich (in diesem Sinne auch LG Mannheim, InstGE 11, 9 [juris Rn. 92] und InstGE 13, 65 [juris Rn. 182]).
  • LG Düsseldorf, 11.07.2019 - 4c O 39/16

    Amgen gegen Sanofi

    Unabhängig von der Frage, ob bei der Anwendung des § 139 PatG überhaupt der europarechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu berücksichtigen ist (vgl. zum Streitstand: LG Düsseldorf, Urt. v. 24. April 2012, 4b O 274/10, juris Rn. 255 ff.; LG Düsseldorf, Urt. v. 9. März 2017, 4a O 28/16, juris Rn. 94 ff.; 173 ff.; LG Mannheim, InstGE 11, 9 - UMTS-fähiges Mobiltelefon; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 124, 127; X, GRUR Int. 2008, 787, Osterrieth, GRUR 2018, 985 und GRUR 2009, 540; Heusch, in: Festschrift Meibom 2010, S. 135 ff.; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 11. Aufl. Kap. D Rn. 354 ff.; Busse/G, PatG, 8. Aufl § 139 Rn. 92; vgl. Art. 3 Abs. 2 und Erwägungsgrund 17 der Enforcement-Richtlinie (RL 2004/48/EG)) würde eine solche Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorliegend nicht zu Gunsten der Beklagten ausfallen.
  • LG Düsseldorf, 21.03.2013 - 4b O 104/12

    Aussetzung des Verfahrens wegen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen aus

    Besondere Umstände in der Person des Patentinhabers oder des Verletzers oder besondere Arten von Patenten sind für die Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs grundsätzlich nicht notwendig (LG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2012, 4b O 273/10, BeckRS 2012, 09682; LG Mannheim, NJOZ 2009, 1458 - FRAND-Erklärung).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen

    (Unterlassungstenor) des Urteilsausspruchs im Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27.02.2009 (Az. 7 O 94/08) wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 7.500.000 einstweilen eingestellt.
  • LG Düsseldorf, 07.06.2011 - 4b O 31/10

    Verpflichtung zum Unterlassen des Anbietens eines

    Überzeugend hat das LG Mannheim (Az.: 7 O 94/08, Urteil vom 27.02.2009, Seite 26 f.) in diesem Zusammenhang ausgeführt: Das deutsche Recht bestimmt in §§ 15, 20, 23 PatG abschließend, welche Verfügungen betreffend ein Patent möglich sind (nämlich: Übertragung; Bestellung eines Nießbrauchs oder Pfandrechts; Verzicht auf das Patent gegenüber Patentamt; Belastung durch Lizenzerteilung iSv § 15 Abs. 2 PatG).

    Daher ist auch eine Analogie abzulehnen (LG Mannheim, in: NJOZ 2009, 1458, 1463).

  • LG Mannheim, 10.11.2017 - 7 O 28/16

    Funkstation - Patentverletzung: Kartellrechtlicher Zwangslizenzeinwand gegen

  • BPatG, 01.12.2010 - 5 Ni 67/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf

  • LG Mannheim, 07.04.2009 - 2 O 1/07

    Anspruch auf Erteilung der Zustimmung zu einem Vertragsangebot zwecks Abschluss

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 54/10

    Behauptung einer Patentverletzung durch Darlegung des Erwerbs von nicht als

  • LG Düsseldorf, 04.08.2020 - 4c O 43/19

    Flexibles Atemrohr

  • LG Düsseldorf, 16.06.2020 - 4c O 43/19
  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 94/10

    MPEG2-Standard XXVII

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 52/10

    MPEG2-Standard XXI

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 48/10

    MPEG2-Standard XVII

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 99/10

    MPEG2-Standard XXX

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 47/10

    MPEG-2-Standard VI

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 53/10

    MPEG2-Standard XXII

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 95/10

    MPEG2-Standard XXVIII

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 100/10

    MPEG2-Standard XV

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 89/10

    MPEG2-Standard XXV

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 51/10

    MPEG2-Standard XX

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 64/10

    MPEG2-Standard XXIV

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 49/10

    MPEG2-Standard XVIII

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 101/10

    MPEG2-Standard XVI

  • LG Düsseldorf, 04.08.2011 - 4b O 97/10

    MPEG2-Standard XXIX

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