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   BVerwG, 26.10.1962 - VII P 12.61   

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BVerwG, 26.10.1962 - VII P 12.61 (https://dejure.org/1962,213)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1962 - VII P 12.61 (https://dejure.org/1962,213)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1962 - VII P 12.61 (https://dejure.org/1962,213)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 90
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Darüber hinaus hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 12.61 -(BVerwGE 15, 90) entschieden, daß auch die Personalvertretung der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen ist, wenn die Versetzung auf einem Zusammenwirken der aufnehmenden und der abgebenden Dienststelle beruht und die aufnehmende Dienststelle einen bestimmenden Einfluß auf die Versetzung ausübt, so daß das Schwergewicht der Maßnahme in ihrem Bereich liegt.

    Bei Anwendung der in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962, a.a.O., entwickelten Grundsätze kann nicht zweifelhaft sein, daß der Beteiligte bei der Versetzung des Regierungsoberinspektors M. eine entscheidende, die Mitbestimmung des Antragstellers begründende Rolle gespielt hat.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.09.1967 - P B 3/67

    Zustimmung des Personalrats zur Versetzung des Beamten; Anhörungsrecht des

    In Fortführung der durch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - VII P 12.61 - (BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]) eingeleiteten Rechtsprechung müsse der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen sein, wenn sonst ein Personalrat überhaupt nicht wirksam mitwirken könnte.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61] = "Die-Personalvertretung" 1963 S. 59 = ZBR 1963, 60) und des beschließenden Senats (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 13. Juli 1965 - P OVG B/65 - = "Die Personalvertretung" 1966 S. 135), von der abzugehen kein Anlass besteht, ist im Rahmen des Beteiligungsrechts bei Versetzungen grundsätzlich der Personalrat der abgebenden Dienststelle zuständig, weil bei der Versetzung von Bediensteten grundsätzlich die abgebende Dienststelle entscheidet oder den bestimmenden Einfluss auf die Versetzung ausübt und dementsprechend im Rahmen der Partnerschaft der Personalrat der abgebenden Dienststelle zu beteiligen ist.

    Es hat dabei ausgesprochen, daß bei einer Versetzung eines Beamten die Entscheidung über das Mitwirkungsrecht des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle davon abhängt, inwieweit die aufnehmende Dienststelle selbst einen bestimmenden Einfluß auf die Versetzung ausübt (BVerwG, Beschluß vom 26. Oktober 1962 - VII P 12.61 - = BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61] [93] = "Die Personalvertretung" 1963 S. 59).

  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung

    Nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 12.61 - (BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]) ist die Personalvertretung der aufnehmenden Dienststelle zwar ferner auch dann zu beteiligen, wenn die Versetzung auf einem Zusammenwirken der abgebenden und der aufnehmenden Dienststelle beruht und die aufnehmende Dienststelle einen bestimmenden Einfluß auf die Versetzung ausübt, so daß das Schwergewicht der Maßnahme in ihrem Bereich liegt.
  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Der Senat hat auch nicht etwa in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG VII P 12.61 - (BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]) ein - nach damaligem Recht in Betracht kommendes - Mitwirkungsrecht der bei der aufnehmenden Dienststelle gebildeten Personalvertretung an der Versetzung bejaht, sondern ausgeführt, daß die zuständige Personalvertretung bei dem Versetzungsantrag (vgl. a.a.O. S. 91) der praktisch die Entscheidung über die Vergabe des Dienstpostens darstellt, zu beteiligen ist.
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 33.93

    Ermittlung der zuständigen Personalvertretung bei der Versetzung eines Beamten

    In anderen Fällen, in denen die aufnehmende Dienststelle an der Versetzung nicht aktiv mitgewirkt hatte, war die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bislang von der Auffassung geprägt, daß der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle nur ausnahmsweise dann zu beteiligen sei, wenn diese einen "bestimmenden Einfluß" auf die Versetzung ausgeübt habe (so grundlegend Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 12.61 - BVerwGE 15, 90).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1992 - 15 S 918/91

    Mitbestimmung bei der Versetzung eines Beamten; Unterrichtung des Personalrats;

    Es handelte sich um eine Mitbestimmung nach § 76 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG (Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Beamten bei Versetzung zu einer anderen Dienststelle; Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle an der Einverständniserklärung der aufnehmenden Dienststelle zu dieser Maßnahme nach den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.1962, BVerwGE 15, 90 = PersV 1963, 59 = ZBR 1963, 60, vom Bundesverwaltungsgericht aufgegriffen im Beschluß vom 8.12.1978, Buchholz 238.3A § 75 Nr. 8 = PersV 1980, 193 = ZBR 1980, 162, und im Beschluß vom 6.11.1987, PersR 1988, 49 = PersV 1988, 496 = RiA 1988, 158).
  • LAG Hamm, 13.07.1995 - 17 Sa 101/95

    Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung

    c)aa) Der Antragsgegnerin ist zuzugeben, dass das Bundesverwaltungsgericht bisher die Auffassung vertreten hat, dass in den Fällen einer Versetzung eines Beschäftigten von einer Dienststelle zu einer anderen Dienststelle das Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 1. Mitbestimmungstatbestand BPersVG bzw. nach § 76 Abs. 1 Nr. 4 1. Mitbestimmungstatbestand BPersVG zwar immer dem Personalrat der abgebenden Dienststelle zusteht, dagegen zusätzlich dem Personalrat der aufnehmenden Dienststelle nur dann zukommen soll, wenn entweder die aufnehmende Dienststelle auf die konkrete Versetzung des Beschäftigten einen "bestimmenden Einfluss" genommen hat (BVerwG, Beschluss vom 26.10.1962 - 7 P 12.61 -, BVerwGE 15, 90 ) oder wenn und soweit die aufnehmende Dienststelle - unabhängig von der Frage nach einem bestimmenden Einfluss - durch eigene Maßnahmen (z.B. Anträge, förmliche Einverständniserklärungen usw.) an der Versetzung mitgewirkt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 06.11.1987 - 6 P 2.85 -, PersR 1988, 49 und vom 05.12.1988 - 6 P 6.86 -, PersR 1989, 11).
  • BVerwG, 05.12.1988 - 6 P 6.86

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der aufnehmenden Dienststelle bei

    Wie der Senat mit Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - (BVerwGE 78, 257 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 15 = ZBR 1988, 173 = DÖV 1988, 602 = PersR 1988, 49) in Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 12.61 - (BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]) entwickelten Grundsätze, nach denen an einer Versetzung auch die Personalvertretung der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen ist, wenn die Maßnahme auf einem Zusammenwirken der aufnehmenden mit der abgebenden Dienststelle beruht und die aufnehmende Dienststelle einen bestimmenden Einfluß auf die Versetzung ausübt, entschieden hat, ist die Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden Behörde stets dann geboten, wenn an der Versetzung Dienststellen unterschiedlicher Dienstherrn beteiligt sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1992 - 4 A 10712/91

    Mitbestimmung des Personalrats; Aufnehmende Dienststelle; Personalmaßnahme;

    Eine Mitbestimmung auch des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle kommt aber ausnahmsweise dann in Betracht, wenn diese einen bestimmenden Einfluß auf die Abordnung ausgeübt hat (so BVerwGE 15, 90).
  • LAG Köln, 11.08.1995 - 13 Sa 97/95

    Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung und Kündigung

    Das sieht nicht nur die arbeitsgerichtliche, sondern auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung so: BVerwG, Beschluss vom 26.10.1962 - VII P 12.61 -, in AP Nr. 2 zu § 70 PersVG - Versetzung.
  • BVerwG, 08.12.1978 - 6 P 88.78

    Erhebung der Divergenzrechtsbeschwerde - Versetzung einer Angestellten -

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68

    Anforderungen an die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1997 - 6 S 708/97

    Wiedereinsetzung trotz Versäumung der Frist für Antrag auf Zulassung der

  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 4/91

    Versetzung; Beamter; Dienststelle; Mitwirkungsrecht; Personalrat; Anhörung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.1986 - 5 A 12/85

    Mitbestimmungsrecht des Bezirkspersonalrates bei der Versetzung von Lehrern aus

  • BVerwG, 28.09.1984 - 6 B 68.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • LAG München, 08.09.1988 - 4 Sa 462/88

    Abordnung mit dem Ziel der späteren endgültigen Versetzung

  • BVerwG, 24.06.1983 - 6 PB 6.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.05.1983 - 6 CB 20.83

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils - Klage eines Wehrpflichtigen auf

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.09.1976 - P L 2/76

    Anforderungen an die interne Ausschreibung einer Sachbearbeiterplanstelle; Umfang

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1991 - 11 L 8/91

    Zustimmung zu einer Versetzungsangelegenheit; Verpflichtung des Leiters einer

  • BVerwG, 23.03.1984 - 6 P 9.82

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Abordnung eines Verwaltungsangestellten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1983 - CL 6/83
  • BVerwG, 04.12.1984 - 8 B 162.84

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Auslegung von im regionalen

  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 3/92

    Versetzung; Beamter; Dienststelle; Mitwirkungsrecht; Personalrat; Anhörung;

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