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   BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57   

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BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57 (https://dejure.org/1958,26)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1958 - VII P 13.57 (https://dejure.org/1958,26)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1958 - VII P 13.57 (https://dejure.org/1958,26)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbGG § 80; PersVG §§ 13, 22, 31, 76

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 140
  • NJW 1958, 1649
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.06.1957 - II CO 3.56

    Die Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstandes des Personalrats als Teil der

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57
    Zutreffend geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, daß auf die Bestimmung des Vorsitzenden des Personalrats und seiner Stellvertreter gemäß § 31 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG - die Vorschrift des § 22 PersVG keine Anwendung finden kann (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 13. Juni 1957 - BVerwG II CO 3.56 - [BVerwGE 5, 118 [BVerwG 13.06.1957 - II CO 3/56]] undvom 10. Oktober 1957 - BVerwG II CO 5.56 - [BVerwGE 5, 261]).
  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 5.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57
    Zutreffend geht das Oberverwaltungsgericht davon aus, daß auf die Bestimmung des Vorsitzenden des Personalrats und seiner Stellvertreter gemäß § 31 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) - PersVG - die Vorschrift des § 22 PersVG keine Anwendung finden kann (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 13. Juni 1957 - BVerwG II CO 3.56 - [BVerwGE 5, 118 [BVerwG 13.06.1957 - II CO 3/56]] undvom 10. Oktober 1957 - BVerwG II CO 5.56 - [BVerwGE 5, 261]).
  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57

    Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57
    In dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1957 (BVerwGE 5, 263) wird dagegen auf den in § 91 a ZPO - unabhängig von dem kostenrechtlichen Inhalt dieser Vorschrift - zum Ausdruck gelangten allgemeinen Rechtsgedanken verwiesen, "dessen Anwendbarkeit auch innerhalb des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens jedenfalls dann sachgerecht erscheint, wenn sich die nach den übereinstimmenden Erklärungen von Antragsteller und Antragsgegner erledigte Sache auch tatsächlich erledigt hat".
  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 3.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

    Die Folgen einer rechtswidrigen Wahl des Vorsitzenden bestimmen sich daher nicht nach den Vorschriften der Wahlanfechtung gemäß § 25 BPersVG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1958 - 7 P 13.57 - Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 4 S. 12; a.A. für die Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden BAG, Beschluss vom 13. November 1991 - 7 ABR 8/91 - BAGE 69, 41 ).

    Ein Personalrat ohne einen wirksam gebildeten Vorstand ist nicht handlungsfähig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 1958 - 7 P 13.57 - BVerwGE 7, 140 ; ebenso für den Betriebsrat BAG, Urteil vom 23. August 1984 - 6 AZR 520/82 - BAGE 46, 282 ).

  • BVerwG, 11.02.1966 - VII P 4.65

    Rechtsmittel

    Eine entsprechende Anwendung des § 91 a ZPO scheidet wohl, aus (vgl. BVerwGE 7, 140, BAGE 4, 268).

    Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde sei gegeben, weil der angefochtene Beschluß von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 140) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

    Dies ergebe sich ebenfalls aus der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 7, 140.

    Mit dieser Argumentation setzt sich, worauf die Rechtsbeschwerdeführerin zutreffend hinweist, die Entscheidung des Beschwerdegerichts in Widerspruch zu den vom Senat in seinen Beschlüssen vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140) und 20. März 1959 (BVerwGE 8, 214) entwickelten verfahrensrechtlichen Grundsätzen, an denen der Senat auch in seiner späteren Rechtsprechung festgehalten hat.

    Dies entspricht der auf den Beschluß vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140) zurückgehenden Rechtsprechung des Senats, wonach es die weitgehende Objektivierung des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens rechtfertigt, daß ein bis zur Beendigung des ersten Rechtszugs vorhandenes Rechtsschutzbedürfnis nicht ohne weiteres dadurch entfällt, daß der Antrag aus vom Antragsteller nicht zu vertretenden Gründen im weiteren Verlauf des Verfahrens gegenstandslos wird.

  • BVerwG, 19.08.2010 - 6 PB 10.10

    Wahl des Personalratsvorstandes; Gruppensprecher und Ergänzungsmitglieder;

    Dies hat das beschließende Gericht auf der Grundlage des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) vom 5. August 1955, BGBl I S. 477, bereits entschieden (vgl. Beschlüsse vom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - BVerwGE 7, 140 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 4 S. 14 und vom 1. August 1958 - BVerwG 7 P 21.57 - BVerwGE 7, 197 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 5 S. 16).

    Der Analogieschluss stützt sich darauf, dass die Vorstandsbestellung nur eine weitere Stufe innerhalb der Vertretung von Gruppeninteressen im Personalrat darstellt und dass die Interessen der durch die verweigerte Mitwirkung ihrer Vertreter von einer Beteiligung im Vorstand ausgeschaltete Gruppe hinter dem Interesse der Gesamtheit der Beschäftigten an einem aktionsfähigen Personalrat zurücktreten müssen (vgl. Beschluss vom 20. Juni 1958 a.a.O. S. 145 f. bzw. S. 14).

  • BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87

    Personalrat - Antrag auf Ausschluss - Rechtsschutzbedürfnis

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Ausschluß eines Personalratsmitgliedes aus dem Personalrat ist nur gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung noch gestaltende Wirkung haben kann oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß sich die Rechtsfragen, die der Antrag aufwirft, unter denselben Verfahrensbeteiligten wiederum stellen werden (teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, vgl. BVerwGE 7, 140; 22, 96; 49, 259).

    Die bislang vom Bundesverwaltungsgericht vertretene Auffassung, daß das Rechtsschutzbedürfnis wegen der Eigenart des personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens als eines "objektiven" Verfahrens auch unter dieser Voraussetzung als fortbestehend anzusehen ist (BVerwGE 7, 140; 22, 96 ; 49, 259 ), hält der Senat im Hinblick darauf nicht aufrecht, daß das im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren anzuwendende Arbeitsgerichtsgesetz eine der Fortsetzungsfeststellungsklage des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechende Möglichkeit der Fortsetzung des Verfahrens trotz Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache nicht vorsieht.

  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 12.58

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung stehe im Widerspruch zu den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Februar 1958 - VII P 19.57 -, vom 20. Juni 1958 - VII P 13.57 - undvom 1. August 1958 - VII P 21.57 - und den darin zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses entwickelten Grundsätzen.

    Die Behauptung der Rechtsbeschwerdeführer, mit der Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses der Antragsteller weiche der Verwaltungsgerichtshof von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. Februar 1958 - VII P 19.57 -, vom 20. Juni 1958 - VII P 13.57 - undvom 1. August 1958 - VII P 21.57 - ab, trifft nicht zu.

    In dem Beschluß vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140) hat dagegen der erkennende Senat das Problem der Erledigung der Hauptsache im Beschlußverfahren behandelt und sich in Verbindung damit mit der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich auseinandergesetzt.

  • BVerwG, 31.01.1964 - VII P 14.62

    Nichtigkeit der Wahl eines Personalrats - Einwirkung auf die Unterzeichner eines

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in den Beschlüssen vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140) und vom 8. August 1958 (AP Nr. 14 zu § 76 PersVG) die Auffassung vertreten, eine Erledigung der Hauptsache trete in Personalvertretungssachen nicht bereits dann ein, wenn die Wahlperiode eines am Verfahren beteiligten Personalrats abgelaufen sei, dessen Wahl oder dessen Maßnahmen im Verfahren angegriffen würden.

    Zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses in dem als objektives Verfahren gestalteten arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren hat der Senat in seinem Beschluß vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140) folgendes ausgeführt:.

    Zwar läßt es das Beschlußverfahren, das als objektives Verfahren gestaltet und der Disposition der Beteiligten weitgehend entzogen ist, nicht zu, daß allein durch Prozeßerklärungen eine das Verfahren beendende Erledigung der Hauptsache eintreten und eine Sachentscheidung verhindert werden kann (vgl.Beschluß des erkennenden Senats vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 -).

  • BVerwG, 20.02.1976 - VII P 7.73

    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache im Beschlussverfahren in einer

    Das Beschlußverfahren ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (Beschlüsse vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - [BVerwGE 7, 140] und vom 14. Mai 1973 - BVerwG VII P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20]), ein objektives Verfahren, das im Gegensatz zum Zivilprozeß keine Parteien, sondern nur Antragsteller und weitere Beteiligte kennt.

    So ist beispielsweise eine Rücknahme des Antrags nach Beendigung der ersten Instanz nicht mehr möglich (Beschluß vom 20. Juni 1958 - a.a.O. - vgl. auch BAG Beschluß vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 4/63 - [AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1953]).

  • BVerwG, 01.08.1958 - VII P 21.57

    Rechtsmittel

    Daß der Vorstand, dessen Bildung hinsichtlich der Person des Stellvertreters streitig ist, nicht mehr besteht, weil seine Amtszeit abgelaufen ist, läßt das Rechtsschutzbedürfnis an einer sachlichen Entscheidung der damit verbundenen grundsätzlichen Fragen nicht entfallen (vgl. Beschluß des Senatsvom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 -).

    Das gleiche gilt für den Fall, daß eine von zwei im Personalrat vertretenen Gruppen ihre Mitwirkung bei der Wahl des Gruppenvertreters versagt und deshalb ihres Rechtes, im Vorstand vertreten zu sein, verlustig geht (vgl. Beschluß des Senatsvom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 -).

  • BVerwG, 05.05.1976 - VII P 7.74

    Mehrere Dienstherren - Gemeinschaftliche Einrichtungen - Anwendbares

    Das Beschlußverfahren ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (Beschlüsse vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - [BVerwGE 7, 140] und vom 14. Mai 1973 - BVerwG VII P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20]), ein objektives Verfahren, das im Gegensatz zum Zivilprozeß keine Parteien, sondern nur Antragsteller und weitere Beteiligte kennt.

    So ist beispielsweise eine Rücknahme des Antrags nach Beendigung der ersten Instanz nicht mehr möglich (Beschluß vom 20. Juni 1958 - a.a.O. - vgl. auch BAG Beschluß vom 17. Oktober 1963 - 1 ABR 4/63 - [AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1953]).

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII P 12.57

    Möglichkeit der in den Personlarat gewählten Vertreter einer Gruppe gemäß § 31

    Diese von dem Antragsteller nicht zu vertretende und während des Rechtsbeschwerdeverfahrens eingetretene Veränderung der Verhältnisse steht aber dem Rechtsschutzbedürfnis an einer sachlichen Entscheidung in dem als objektives Verfahren gestalteten und der Disposition der Beteiligten weitgehend entzogenen Beschlußverfahren nicht entgegen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 -).

    Lehnen es die Vertreter einer Gruppe ab, einen Angehörigen ihrer Gruppe als Vorstandsmitglied zu wählen, dann geht die Gruppe ihres Rechtes, im Vorstand vertreten zu sein, verlustig (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 -).

  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 8.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 10.68

    Anforderungen an die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen

  • BAG, 08.12.1961 - 1 ABR 8/60

    Beschlußverfahren - Ausschluß aus Betriebsrat - Rechtsschutzinteresse -

  • BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.08.1982 - 6 PB 3.81

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Bestellung von

  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII P 5.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.01.1970 - VII P 7.69

    Pflichtverletzung eines Personalratsmitgliedes

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 6.67

    Freisstellung eines Personalratsmitglieds vom Dienst - Rechtswidrigkeit eines

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.07.1960 - P 2/60

    Auswirkungen des Widerspruchs gegen eine Losentscheidung bei der Wahl des

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 1.65

    Grenzen der gewerkschaftlichen Betätigung als Personalratsmitglied - Wahrung der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.11.1960 - P 6/60

    Rechtliche Einordnung einer groben Vernachlässigung gesetzlicher Befugnisse durch

  • BVerwG, 27.05.1960 - VII P 13.59

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Wahlvorschlags für eine Beamtengruppe -

  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 2.69
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - 16 A 2424/08

    Auswirkung eines Fehlers im zweiten Wahlgang auf die Rechtmäßigkeit einer Wahl

  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 5.70

    Gerichtliche Nachprüfbarkeit eines Beruhens des Beschlusses über Abberufung als

  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 25.79

    Rechtshängigkeit im Beschlussverfahren - Prozesshindernis der Rechtshängigkeit

  • BVerwG, 22.08.1979 - 6 P 52.78

    Mitbestimmung im Personalvertretungsrecht - Auswahl des Farbanstrichs in neuen

  • BVerwG, 13.06.1966 - VII P 2.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.11.1983 - 6 P 22.83

    Anfechtung der Personalratswahl eines Abendgymnasiums - Ungültigkeit der Wahl

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 2.79

    Prozesshindernis der Rechtshängigkeit - Identität des Verfahrensgegenstandes im

  • BVerwG, 08.10.1975 - 7 P 16.75

    Feststellungen zur Zuständigkeit des Personalrats - Begriff des

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 21/63

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheit der Sozialversicherung - Wahl

  • VGH Hessen, 29.01.1986 - HPV TL 1542/85

    Personalvertretungsrecht: wahlberechtigte Lehrer; Losentscheid nach der PersVGWO

  • BVerwG, 21.08.1979 - 6 P 70.78

    Beteiligung des Hauptpersonalrates beim Bundesminister der Verteidigung an einem

  • BVerwG, 13.05.1960 - VII P 5.59

    Grundsätze über das Informationsrecht des Personalrates bei

  • BVerwG, 23.10.1959 - VII P 14.58

    Rechtsmittel

  • VG Meiningen, 09.04.2018 - 3 E 472/18

    Personalvertretung; Durchführung einer Abstimmung über die Verselbstständigung

  • BVerwG, 02.12.1983 - 6 PB 19.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72

    Ausschluss aus dem Personalrat einer Standortverwaltung der Bundeswehr -

  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 2.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.01.1959 - VII P 2.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.08.1958 - VII P 14.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1977 - 7 P 7.75

    Zulässigkeit einer Dienstvereinbarung über Fragen einer Richterfortbildung -

  • VG Karlsruhe, 30.09.2011 - PL 12 K 701/11

    Wirksamkeit einer Personalratswahl im Fall der Verzichtserklärung durch ein

  • BVerwG, 25.02.1972 - VII P 2.71

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Antragsänderung als "Klageänderung" -

  • BVerwG, 13.03.1964 - VII P 13.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.07.1963 - VII P 12.62

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.02.1961 - P 9/60

    Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit einer Personalratswahl; Vorliegen einer

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 1.69

    Nichteintragung in ein Wählerverzeichnis

  • BVerwG, 01.10.1965 - VII P 3.65

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.07.1960 - P 1/60

    Berechtigung und Zuständigkeit einer zulässigen Kündigung bei mehreren

  • OVG Berlin, 27.01.1972 - IV PV 3.71

    Pflicht des Justizprüfungsamtes zur Protokollierung der Beanstandungen des

  • VGH Bayern, 24.04.1991 - 17 P 91.384

    Anfechtung einer Wahl zum Personalrat der Universität Würzburg; Versäumnis der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.01.1977 - P L 20/76

    Vergütung von Referendaren für die Erteilung von selbständigem Unterricht ;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.1964 - 5 A 2/64

    Beteiligung des Personalrates bei der Nichtverlängerung von

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1958 - P 4/58

    Gültigkeit von Unterschriften auf Wahlvorschlägen; Erledigung der Hauptsache

  • VG Berlin, 14.08.1992 - FK (Bln.) A 20.92

    Wahl der Vorstandsmitglieder für den Gesamtpersonalrat durch die Gruppenvertreter

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1980 - 13 S 239/80

    Personalvertretungsrecht - Beschlußverfahren - Ausschluß prozessualer

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.01.1961 - P 7/60

    Wahl eines Personalrates; Anfechtung einer Wahl wegen unzulässiger

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