Rechtsprechung
BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschluss aus dem Personalrat einer Standortverwaltung der Bundeswehr - Rücktritt des gesamten Personalrats - Erledigungserklärungen der Beteiligten im Beschlussverfahren - Beschränkung der Dispositionsbefugnis - Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.1971 - IX 78/71
- BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 29.04.1969 - 1 ABR 19/68
Betriebsratsausschließung - Ausschließungsverfahren
Auszug aus BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72
Dabei sind auch Tatsachen, die erst nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts entstanden sind, von dem Rechtsbeschwerdegericht zu berücksichtigen (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 29. April 1969 - 1 ABR 19/68 - AP Nr. 9 zu § 23 BetrVG).Es kann offenbleiben, ob hier ein Rechtsschutzinteresse allein deswegen entfallen ist, weil der bisherige Personalrat nicht mehr besteht - und zwar unabhängig davon, daß der Beteiligte zu 2) wieder Mitglied des neu gebildeten Personalrats ist (so für einen vergleichbaren Fall aus dem Betriebsverfassungsrecht - Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 29. April 1969 a.a.O. -).
Für eine gerichtliche Sachentscheidung ist schließlich auch deswegen kein Raum, weil die durch die Neuwahl geschaffene Vertrauensgrundlage und die damit verbundene Befriedung durch eine Sachentscheidung des Gerichts, die notwendig zuungunsten eines der Beteiligten ausgehen müßte, möglicherweise gefährdet werden könnte (vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 29. April 1969 a.a.O.).
- BVerwG, 25.02.1966 - VII P 13.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72
Dadurch, daß der Beteiligte zu 2) zusammen mit dem gesamten Personalrat während des anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens vor Ablauf seiner Amtszeit zurücktrat, ist dem Begehren der Antragstellerin Genüge getan worden (vgl. für einen ähnlichen Fall Beschluß vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII P 13.64 - Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 14).Die Antragstellerin hat daraufhin die Hauptsache als erledigt angesehen und die Einstellung des Verfahrens begehrt; Feststellungsanträge irgendwelcher Art hat sie nicht gestellt und auch dadurch zu erkennen gegeben, daß sie an einer Feststellung, ob das Verhalten des Beteiligten zu 2) während seiner Amtszeit im bisherigen Personalrat zu beanstanden war oder ob er wirksam sein Amt niedergelegt hatte, kein rechtliches Interesse mehr besitzt (vgl. Beschluß vom 25. Februar 1966 a.a.O.).
- BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß - …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72
Da im Beschlußverfahren den Beteiligten die Dispositionsbefugnis über den Gang des Verfahrens weitgehend entzogen ist, kann es eine allein auf der Erledigungserklärung der Beteiligten beruhende Beendigung des Verfahrens nicht geben (Beschluß vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - BVerwGE 7, 140 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 4; Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 21. Juni 1957 - 1 ABR 1/56 - BAG 4, 268 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG). - BVerwG, 20.06.1958 - VII P 13.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72
Da im Beschlußverfahren den Beteiligten die Dispositionsbefugnis über den Gang des Verfahrens weitgehend entzogen ist, kann es eine allein auf der Erledigungserklärung der Beteiligten beruhende Beendigung des Verfahrens nicht geben (Beschluß vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - BVerwGE 7, 140 = Buchholz 238.3 § 31 PersVG Nr. 4; Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 21. Juni 1957 - 1 ABR 1/56 - BAG 4, 268 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG). - BAG, 16.03.1965 - 1 ABR 15/64
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - Amtsprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72
Ein Rechtsschutzinteresse kann hier nämlich bereits aus anderen Gründen nicht mehr bejaht werden: Aufgabe des Gerichts ist es nur, solche Streitfälle zu entscheiden, die für die Verfahrensbeteiligten von praktischer Bedeutung noch im Zeitpunkt der Entscheidung sind (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 16. März 1965 - 1 ABR 15/64 - AP Nr. 10 zu § 92 ArbGG).
- BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis - …
Dabei ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht an die tatsächlichen Feststellungen des Beschwerdegerichts gebunden und hat auch neue, erst in der Rechtsbeschwerdeinstanz eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1973 - BVerwG 7 P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20]). - BVerwG, 20.02.1976 - VII P 7.73
Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache im Beschlussverfahren in einer …
Das Beschlußverfahren ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (Beschlüsse vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - [BVerwGE 7, 140] und vom 14. Mai 1973 - BVerwG VII P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20]), ein objektives Verfahren, das im Gegensatz zum Zivilprozeß keine Parteien, sondern nur Antragsteller und weitere Beteiligte kennt.Dabei sind, wie stets bei der Prüfung von Zulässigkeitsvoraussetzungen, vom Rechtsbeschwerdegericht auch Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung eingetreten sind (Beschluß vom 14. Mai 1973 - a.a.O. -).
- BVerwG, 05.05.1976 - VII P 7.74
Mehrere Dienstherren - Gemeinschaftliche Einrichtungen - Anwendbares …
Das Beschlußverfahren ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (Beschlüsse vom 20. Juni 1958 - BVerwG VII P 13.57 - [BVerwGE 7, 140] und vom 14. Mai 1973 - BVerwG VII P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20]), ein objektives Verfahren, das im Gegensatz zum Zivilprozeß keine Parteien, sondern nur Antragsteller und weitere Beteiligte kennt.Dabei sind, wie stets bei der Prüfung von Zulässigkeitsvoraussetzungen, vom Rechtsbeschwerdegericht auch Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlaß der Beschwerdeentscheidung eingetreten sind (Beschluß vom 14. Mai 1973 - a.a.O. -).
- BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79
Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne …
Das Rechtsschutzbedürfnis ist mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Beschlußverfahrens, das überwiegend einen objektiven Charakter hat, anders zu beurteilen, als dies im Zivil- oder Verwaltungsprozeß der Fall ist (siehe dazu die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 20. Juni 1958 - BVerwG 7 P 13.57 - [BVerwGE 7, 140];vom 31. Januar 1964 - BVerwG 7 P 14.62 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 11];vom 28. April 1967 - BVerwG 7 P 8.66 - [Buchholz 238.35 § 60 PersVG Hessen Nr. 2];vom 14. Mai 1973 - BVerwG 7 P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20];vom 8. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 16.75 - [PersV 1976, 420]).