Rechtsprechung
   LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13, 7 Qs - 45 Js 52/11 - 14/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26598
LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13, 7 Qs - 45 Js 52/11 - 14/13 (https://dejure.org/2013,26598)
LG Münster, Entscheidung vom 21.06.2013 - 7 Qs 14/13, 7 Qs - 45 Js 52/11 - 14/13 (https://dejure.org/2013,26598)
LG Münster, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 7 Qs 14/13, 7 Qs - 45 Js 52/11 - 14/13 (https://dejure.org/2013,26598)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26598) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Besprechungen u.ä.

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 28.05.2008 - 4 Ws 91/08

    Zeugenbeistand; Beiordnung; Tätigkeit; Abrechnung; Einzeltätigkeit

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13
    Diese Rechtsauffassung ist im vorgenannten Beschluss sowie im Beschluss des OLG Hamm vom 28. Mai 2008, 4 Ws 91/08 jeweils mit umfangreichen Nachweisen - auch auf die Gegenauffassung - eingehend begründet worden.

    a) Soweit der Beschwerdeführer auf die gesetzgeberisch gewollte Gleichstellung von Zeugenbeistand und Verteidiger verweist, so bezieht sich dies nach Auffassung der Kammer nur auf den gewählten Zeugenbeistand, nicht aber auf den nach § 68b II StPO beigeordneten Rechtsanwalt (siehe eingehend OLG Hamm vom 28. Mai 2008, 4 Ws 91/08 - juris Rn. 13 ff).

    Eine solche Interpretation steht sowohl mit der Gesetzesbegründung (BT-Drucksache. 15/1971 S. 220) als auch mit der Vorbemerkung zu 4 I VV-RVG in Einklang (OLG Hamm vom 28. Mai 2008, 4 Ws 91/08 - juris Rn. 11 f.).

    Der Umfang der Beiordnung bestimmt zugleich den Rahmen für die erstattungsfähige Vergütung (siehe OLG Hamm vom 28. Mai 2008, 4 Ws 91/08 - juris Rn. 15).

    Soweit der nach § 68b StPO beigeordnete "Vernehmungsbeistand" darüber hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, geht dies über den einfach-gesetzlich und verfassungsrechtlich gebotenen Umfang der Beiordnung hinaus und kann damit auch keinen weitergehenden Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse begründen (OLG Hamm vom 28. Mai 2008, 4 Ws 91/08 - juris Rn. 22 f.).

  • BGH, 04.03.2010 - StB 46/09

    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13
    a) An der Gebotenheit fehlt es, soweit der Beschwerdeführer Akteneinsicht aus eigenem Recht beantragt, zunächst schon deswegen, als dem Zeugenbeistand - anders als dem Verteidiger - ein Akteneinsichtsrecht nicht zusteht (BGH, Beschluss vom 4. März 2010, StB 46/09 - juris Rn. 8).

    b) Zwar ist der Zeugenbeistand auch befugt, die Rechte des Zeugen geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 4. März 2010, StB 46/09 - juris Rn. 8), der - sofern er Verletzter ist - ein Akteneinsichtsrecht aus § 406e StPO hat.

    Insbesondere mag vorliegend der Grund für den Ausschluss des Akteneinsichtsrechts, nämlich den Schutz des Beweiswertes der Zeugenaussage (BGH, Beschluss vom 4. März 2013, Az.: StB 46/09 - juris Rn. 8), nicht durchgegriffen haben.

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13
    Die Kammer geht dabei mit dem Gesetz (§ 68b II StPO) davon aus, dass die Beiordnung für die Dauer der Vernehmung notwendig, aber auch ausreichend ist, um dem Schutzbedürfnis des Zeugen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 38, 105/117).
  • BVerfG, 15.06.2009 - 1 BvR 1342/07

    Verletzung der Berufsfreiheit eines Rechtsanwalts durch gerichtliche Kürzung

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13
    Dies soll durch eine Mischkalkulation, also eine Quersubventionierung der weniger lukrativen durch gewinnträchtige Mandate, sichergestellt werden (BVerfG. Beschluss vom 15. Juni 2009, 1 BvR 1342/07 - juris Rn. 17).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 2 Ws 159/09

    Zeugenbeistand; Beiordnung; Tätigkeit; Abrechnung; Einzeltätigkeit

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13
    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des OLG Hamm im Beschluss vom 14. Juli 2009, 2 Ws 159/09, nach der die Tätigkeit des beigeordneten Zeugenbeistandes nach Teil 4 Abschnitt RVG-VV als Einzeltätigkeit gem. 4301 VV RVG (168,00 EUR) festzusetzen ist.
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LG Münster, 21.06.2013 - 7 Qs 14/13
    Das Fehlen einer solchen gesetzlichen Grundlage kann auch nicht durch Zweckmäßigkeitserwägungen überspielt werden ((vgl. BVerfGE, Beschluss vom 18. März 2009 - Az.: 2 BvR 8/08 - Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht