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   LG Frankenthal, 04.03.2021 - 7 Qs 44/21   

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LG Frankenthal, 04.03.2021 - 7 Qs 44/21 (https://dejure.org/2021,57307)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 04.03.2021 - 7 Qs 44/21 (https://dejure.org/2021,57307)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 04. März 2021 - 7 Qs 44/21 (https://dejure.org/2021,57307)
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Volltextveröffentlichung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Tragung der notwendigen Auslagen kann bei Verjährung nur in Ausnahmefällen versagt werden

 
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  • AG Ludwigshafen, 12.02.2021 - 4m OWi 5888 Js 18364/20

    Einstellung, verspätete Vorlage wegen Corona-Quarantäne, Auslagenentscheidung

    Auszug aus LG Frankenthal, 04.03.2021 - 7 Qs 44/21
    Es wird angeordnet, dass die Auslagen des Betroffenen im eingestellten Ordnungswidrigkeitsverfahren 4m OWi 5888 Js 18364/20 die Staatskasse trägt.
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus LG Frankenthal, 04.03.2021 - 7 Qs 44/21
    Selbst wenn vorliegend tatsächlich die Grundvoraussetzungen des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO erfüllt wären und nicht nur ein erheblicher Tatverdacht bestünde (was wohl der Fall ist), sondern darüber hinaus gemäß den seitens des BGH aufgestellten Anforderungen (vgl. BGH NJW 2000, 1427 ff.) auch "keine Umstände erkennbar" wären, "die bei einer neuer Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden" (worauf das Amtsgericht in der Sache nicht einging, was in Anbetracht der zahlreichen auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der vorgenommenen Messung abzielenden Anträge der Verteidigung aber zumindest fraglich erscheint), so würde all dies überhaupt erst den Weg zur Ausübung des richterlichen Ermessens eröffnen, welche vom Amtsgericht, das sich mit der Wiedergabe der tatbestandlichen Voraussetzungen begnügte, hier nicht vorgenommen wurde.
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Auszug aus LG Frankenthal, 04.03.2021 - 7 Qs 44/21
    Zum Verfahrenshindernis als alleinigem der Verurteilung entgegenstehenden Umstand müssen demnach weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeschuldigten die Auslagenerstattung zu versagen" (vgl. BVerfG, 29.10.2015, 2 BvR 388/13).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus LG Frankenthal, 04.03.2021 - 7 Qs 44/21
    Die Kammer ist berechtigt, im Rahmen der Beschwerdeentscheidung insoweit ihr eigenes Ermessen auszuüben (vgl. BGH NJW 1964, 2119).
  • BVerfG, 26.05.2017 - 2 BvR 1821/16

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus LG Frankenthal, 04.03.2021 - 7 Qs 44/21
    Dabei hatte sie zu berücksichtigen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts "ein vom Angeschuldigten schuldhaft selbst herbeigeführtes Verfahrenshindernis (...) in der Regel unbillig erscheinen lassen wird, dessen notwendige Auslagen (...) der Staatskasse aufzuerlegen", während es bei einem durch einen Verfahrensfehler des Gerichts eingetretenen Verfahrenshindernis "der Billigkeit entsprechen" könne, die notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzubürden (vgl. BVerfG, 26.05.2017, 2 BvR 1821/16).
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