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   LG München I, 24.03.2015 - 7 Qs 5/15   

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https://dejure.org/2015,9072
LG München I, 24.03.2015 - 7 Qs 5/15 (https://dejure.org/2015,9072)
LG München I, Entscheidung vom 24.03.2015 - 7 Qs 5/15 (https://dejure.org/2015,9072)
LG München I, Entscheidung vom 24. März 2015 - 7 Qs 5/15 (https://dejure.org/2015,9072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übersendung eines Strafurteils an einen Journalisten als presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • rewis.io

    Übersendung einer nicht anonymisierten Urteilsabschrift an einen Journalisten im Fall Hoeneß

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13

    Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren

    Auszug aus LG München I, 24.03.2015 - 7 Qs 5/15
    Im Einzelnen: Für den vom Beschwerdeführer hauptsächlich geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruch wäre der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, DVBl 2014, 101; VGH München BeckRS 2014, 49928; BVerwG NStZ 1988, 513).

    das Informationsinteresse der Allgemeinheit zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das öffentliche Informationsinteresse sein (vgl. VGH Baden-Württemberg DVBl. 2014, 101 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 04.09.2001 - 1 VAs 31/01

    Akteneinsicht, Akteneinsicht durch Dritte, Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Auszug aus LG München I, 24.03.2015 - 7 Qs 5/15
    § 23 EGGVG ist wegen des in § 478 StPO ausdrücklich geregelten Verfahrens nicht anzuwenden (so z. B. OLG Hamm wistra 2002, 118).
  • LG Berlin, 28.06.2001 - 510 AR 4/01

    Anspruch eines Informationsdienstes für Rechtsanwälte auf kostenpflichtige

    Auszug aus LG München I, 24.03.2015 - 7 Qs 5/15
    Das LG Berlin hat in seiner Entscheidung vom 28.6.2001 (NJW 2002, 838) ausgeführt, dass im Vergleich zu der Erteilung nicht anonymisierter Auskünfte, bei der eine Abwägung mit den Interessen der am Strafverfahren Beteiligten besonderer Sorgfalt bedarf, bei der Erteilung anonymisierter Urteilsabschriften die Schutzwürdigkeit der Beteiligten geringer ist, es sei denn, das Verfahren hat in der Öffentlichkeit eine so große Beachtung gefunden, dass auch im Fall der Anonymisierung die Identität der Beteiligten unschwer erkennbar ist (NJW 2002, 838).
  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 7 CE 14.253

    Schwabinger Kunstfund: kein Auskunftsanspruch der Presse

    Auszug aus LG München I, 24.03.2015 - 7 Qs 5/15
    Im Einzelnen: Für den vom Beschwerdeführer hauptsächlich geltend gemachten presserechtlichen Auskunftsanspruch wäre der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, DVBl 2014, 101; VGH München BeckRS 2014, 49928; BVerwG NStZ 1988, 513).
  • BVerwG, 01.10.2014 - 6 C 35.13

    Presseauskunftsersuchen; Namen von Funktionsträgern im gerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LG München I, 24.03.2015 - 7 Qs 5/15
    Einer Begründung für die beantragte Namensnennung bedarf es nicht (BVerwG, FA 2014, 332).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

    Auszug aus LG München I, 24.03.2015 - 7 Qs 5/15
    Die Pressefreiheit umschließt auch das Recht der im Pressewesen tätigen Personen, sich über Vorgänge in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung zu informieren (BVerfGE 91, 125).
  • BGH, 20.06.2018 - 5 AR (Vs) 112/17

    Übermittlung anonymisierter Entscheidungsabschriften an private Dritte (Auskünfte

    Gegen die Verweigerung der Überlassung anonymisierter strafgerichtlicher Entscheidungsabschriften als Unterfall der in § 475 StPO geregelten Auskunftsrechte ist indes - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend dargelegt hat - der Rechtsbehelf nach § 478 Abs. 3 StPO eröffnet (vgl. OVG Münster, NJW 2001, 3803; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Januar 2015 - III - 1 VAs 70/15, Rn. 7; OLG München, NStZ 2017, 311; OLG Sachsen-Anhalt, StV 2017, 168; LG Berlin, NJW 2002, 838; LG Bochum, NJW 2005, 999; LG München I, Beschluss vom 24. März 2015 - 7 Qs 5/15, Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 15; für eine analoge Anwendung von § 478 Abs. 3 StPO: Putzke/Zenthöfer, NJW 2015, 1777, 1783).
  • LG Hamburg, 28.10.2021 - 625 Qs 21/21

    Akteneinsicht für Privatpersonen durch Übersendung eines Bußgeldbescheids:

    Je geringer der Eingriff in das Recht des Betroffenen, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Antragsteller zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das Informationsinteresse sein (vgl. VGH Baden-Württemberg DVBl 2014, 101 m.w.Nw, LG München, Beschluss vom 24.03.2015 - 7 Qs 5/15, ZD 2015, 483).
  • VG Ansbach, 20.02.2019 - AN 14 K 16.01572

    Anspruch auf Herausgabe von gerichtlichen Entscheidungen ohne besondere

    Im Hinblick auf den Resozialisierungsanspruch des Verurteilten bedarf es bei der Offenlegung solch persönlichkeitsrelevanter Details besonderer Rechtfertigungsgründe (vgl. Di Fabio, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar 84. EL August 2018, Art. 2 Abs. 1 Rn. 218), zumal diese zum Teil (familiäre Verhältnisse und Vorverurteilungen) nur mittelbar mit der abgeurteilten Tat zusammenhängen (vgl. dazu auch LG München, B.v. 24.3.2015 - 7 Qs 5/15).
  • LG Hamburg, 28.10.2021 - 625 Qs 22/21

    Herausgabe eines datenschutzrechtlichen Bußgeldbescheides an am Verfahren

    Je geringer der Eingriff in das Recht des Betroffenen, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Antragsteller zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das Informationsinteresse sein (vgl. VGH Baden-Württemberg DVBl 2014, 101 m.w.Nw, LG München, Beschluss vom 24.03.2015 - 7 Qs 5/15, ZD 2015, 483).
  • LG München I, 11.09.2017 - 14 Qs 74/16

    Zum Anspruch des Betreibers einer Rechtsprechungsdatenbank auf Übersendung von

    Der vom Beschwerdeführer an die Staatsanwaltschaft gerichtete Antrag auf Übermittlung der im Tenor genannten Entscheidungen stellt zur Überzeugung der Kammer ein Akteneinsichts- oder Auskunftsersuchen im Sinne des § 475 Abs, 4 StPO dar, da Auskünfte gegenüber den Medien, insbesondere in Form von Übersendung anonymisierter Entscheidungsabschriften, unter § 475 StPO fallen (so LG Berlin, NJW 2002, 838; LG München I vom 24.3.2015, Az. 7 Qs 5/15, BeckRS 2015, 07466, Meyer-Goßner, StPO, 57. Auflage, § 475 Rn. 1 und 4; Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, beck-online, StPO § 475 Rn. 1).
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