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LG Stuttgart, 07.09.2007 - 7 Qs 71/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchsuchung von Firmenräumlichkeiten aufgrund anonymer Anzeigen; Rechtmäßigkeit von stark in Grundrechtspositionen eingreifende Zwangsmaßnahmen aufgrund anonymer Anzeigen; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen von der Staatsanwaltschaft über ihre Eilkompetenz angeordneten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 27.06.2007 - 26 Gs 1475/07
- LG Stuttgart, 07.09.2007 - 7 Qs 71/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90
Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis …
Auszug aus LG Stuttgart, 07.09.2007 - 7 Qs 71/07
Zwar lässt sich auf anonyme Anzeigen nur in Ausnahmefällen eine stark in Grundrechtspositionen eingreifende Zwangsmaßnahme wie eine Durchsuchung stützen, nämlich nur dann, wenn diese Anzeigen von "beträchtlicher sachlicher Qualität" sind oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt worden ist (BGHSt 38, 144 und Löwe/Rosenberg-Schäfer, 25. Aufl., § 102 RN 13). - BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen …
Auszug aus LG Stuttgart, 07.09.2007 - 7 Qs 71/07
Es ist nämlich vom Vorliegen eines tiefgreifenden Grundrechtseingriffs auszugehen, der zwar nicht erlaubt im Beschwerdeweg den angefochtenen und vollzogenen Durchsuchungsbeschluss aufzuheben, aber dem Betroffenen ein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der etwaigen Rechtswidrigkeit der angegriffenen Zwangsmaßnahme gibt und eine solche Feststellung ermöglicht (BVerfG NJW 1999, 273 [BVerfG 15.07.1998 - 2 BvR 446/98] und Löwe-Rosenberg-Schäfer, StPO, 25. Aufl., § 105 RN 99 f.). - BGH, 21.11.1978 - StB 210/78
Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …
Auszug aus LG Stuttgart, 07.09.2007 - 7 Qs 71/07
Gegen solche von der Staatsanwaltschaft oder ihrer Hilfsbeamten angeordneten Durchsuchungsmaßnahmen steht den Betroffenen jedoch nicht das Rechtsmittel der Beschwerde sondern der Rechtsbehelf des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO zur Verfügung (st. Rspr., vgl. nur: BGH NJW 1978, 1013; BGHSt 28, 206 und Löwe/Rosenberg-Schäfer, StPO, 25. Aufl., § 105 RN 101 m.w.N.).
- BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14
Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht; …
Bei der Prüfung des Tatverdachts und der Verhältnismäßigkeitsabwägung sind insbesondere der Gehalt der anonymen Aussage sowie etwaige Gründe für die Nichtoffenlegung der Identität der Auskunftsperson in den Blick zu nehmen; als Grundlage für eine stark in Grundrechtspositionen eingreifende Zwangsmaßnahme wie eine Durchsuchung kann eine anonyme Aussage nur genügen, wenn sie von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt worden ist (vgl. z.B. BGHSt 38, 144 ; LG Stuttgart, Beschluss vom 7. September 2007 - 7 Qs 71/07 -, juris, Rn. 31).