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   BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 107/79   

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https://dejure.org/1981,6620
BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 107/79 (https://dejure.org/1981,6620)
BSG, Entscheidung vom 17.03.1981 - 7 RAr 107/79 (https://dejure.org/1981,6620)
BSG, Entscheidung vom 17. März 1981 - 7 RAr 107/79 (https://dejure.org/1981,6620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zeitpunkt der Zustellung bei vereinfachtem Empfangsbekenntnis - unvollständige Rechtsmittelbelehrung bei Anspruchshäufung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.06.1971 - I B 12/71

    Zustellung - Wirksamkeit - Kenntniserlangung - Entgegennahme - Empfangsbekenntnis

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 107/79
    Für die Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt und aufgrund dieser Kenntnis den Willen bekundet, die Zustellung entgegenzunehmen (vgl BSG 1966-03-23 9 RV 334/63 = NJW 1966, 1382, BFH 1971-06-23 I B 12/71 = NJW 1972, 552 und BVerwG 1979-05-17 2 C 1/79 = NJW 1979, 1998).

    Die nachträgliche Ausstellung und Datierung eines Empfangsbekenntnisses, die zulässig ist und auf die Wirksamkeit der Zustellung keinen Einfluß hat, wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Aussteller des Empfangsbekenntnisses das Schriftstück als zugestellt entgegengenommen hat (vgl BFH 1971-06-23 I B 12/71 = NJW 1972, 552).

  • BSG, 23.03.1966 - 9 RV 334/63
    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 107/79
    Für die Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt und aufgrund dieser Kenntnis den Willen bekundet, die Zustellung entgegenzunehmen (vgl BSG 1966-03-23 9 RV 334/63 = NJW 1966, 1382, BFH 1971-06-23 I B 12/71 = NJW 1972, 552 und BVerwG 1979-05-17 2 C 1/79 = NJW 1979, 1998).
  • BVerwG, 17.05.1979 - 2 C 1.79

    Vereinfachte Zustellung an einen Rechtsanwalt gemäß § 5 Abs. 2

    Auszug aus BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 107/79
    Für die Zustellung gemäß § 5 Abs. 2 VwZG ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem der Empfänger von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstückes Kenntnis erlangt und aufgrund dieser Kenntnis den Willen bekundet, die Zustellung entgegenzunehmen (vgl BSG 1966-03-23 9 RV 334/63 = NJW 1966, 1382, BFH 1971-06-23 I B 12/71 = NJW 1972, 552 und BVerwG 1979-05-17 2 C 1/79 = NJW 1979, 1998).
  • LSG Bayern, 02.11.2004 - L 10 AL 191/04

    Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich fristgemäßer Einlegung; Notwendigkeit

    Das EB liefert insoweit vollen Beweis für die Richtigkeit des Datums, sofern der zulässige Gegenbeweis nichts anderes ergibt (BSG, Urteil vom 17.03.1981 - 7 RAr 107/79 - veröffentl. in Juris).

    Dieses Datum ist nämlich für den Zeitpunkt der Zustellung unerheblich, denn auch die nachträgliche Ausstellung und Datierung des EB, die zulässig ist und auf die Wirksamkeit der Zulässigkeit der Zustellung keinen Einfluss hat, wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in dem der Aussteller des EB das Schriftstück als zugestellt entgegengenommen hat (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 17.03.1981 aaO).

  • BSG, 13.05.1998 - B 10 LW 11/97 R

    Nachweis der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis nur durch weitere Ermittlungen -

    Die Zustellung gegen EB setzt demgegenüber den Willen des Adressaten voraus, das Schriftstück als zugestellt anzunehmen (BSG, Urteil vom 10. November 1993 - 11 RAr 47/93 -, Umdruck S 7; BSG, Urteil vom 17. März 1981 - 7 RAr 107/79 -, Umdruck S 5; BSG, Urteil vom 26. November 1981 - 4 RJ 159/80 -, Umdruck S 4; BFHE 97, 57, 58; BFH vom 31. Oktober 1996 - VIII B 11/96 - BGH VersR 1995, 113, 114; BGH MDR 1994, 718, 719; BAG AP Nr. 4 zu § 212a ZPO).
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