Rechtsprechung
   BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1292
BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87 (https://dejure.org/1989,1292)
BSG, Entscheidung vom 20.09.1989 - 7 RAr 110/87 (https://dejure.org/1989,1292)
BSG, Entscheidung vom 20. September 1989 - 7 RAr 110/87 (https://dejure.org/1989,1292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Winterbauförderung - Stichtagsregelung - Verfassungsmäßigkeit - Versäumung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Mehrkostenzuschuss - Klageänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Leistungsantrag nach § 81 Abs. 2 S. 2 AFG , zulässige Erweiterung des Klageantrags nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 65, 272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (31)

  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 18/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87
    Der Anerkennungsantrag des § 81 Abs. 2 Satz 1 AFG läßt - ähnlich wie die Anzeige des Arbeitsausfalles als Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld gemäß den §§ 64 Abs. 1 Nr. 4, 66 Satz 1 AFG (BSG vom 14. Februar 1989 - 7 RAr 18/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) - nach Sinn und Zweck eine Rückdatierung im Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu.

    In dem oa Urteil hat der Senat ferner dargelegt, daß es der Beklagten nicht verwehrt ist, sich unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben auf die verspätete Stellung des Anerkennungsantrages zu berufen und daß es der Beklagten nicht angelastet werden kann, die Klägerin nicht vor dem 1. Juli 1986 über die Stichtagsregelung des § 238 AFG informiert zu haben; es heißt dort: "Auch im Sozialrecht ist anerkannt, daß ein Verhalten, das zu eigenem früheren Verhalten im Widerspruch steht "venire contra factum poprium"), als Sonderfall des Grundsatzes von Treu und Glauben rechtsmißbräuchlich und mit dem Verlust des geltend gemachten Rechts verbunden sein kann (BSGE 22, 257 = SozR Nr. 2 zu § 143 l AVAVG; BSG SozR 4100 § 72 Nr. 2; BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11; BSGE 49, 76, 81 = SozR 2200 § 1418 Nr. 6; BSGE 50, 213, 216 = SozR 2200 § 1419 Nr. 7; BSG vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 37/80 - BSGE 52, 63, 69 = SozR 4100 § 119 Nr. 15; BSG SozR 4100 § 141e Nr. 7; BSG vom 14. Februar 1989 - 7 RAr 18/87 -).

  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82

    Vorübergehender Arbeitsausfall - Übergang zur Vollarbeit - Bezugsfrist - Frist -

    Auszug aus BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87
    Der Übergang von der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) zur Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 SGG) ist bei unverändertem Streitstoff keine Klageänderung, sondern eine auch im Revisionsverfahren zulässige Erweiterung des Klageantrags (§ 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG); das bisherige Fehlen einer Verwaltungsentscheidung über den Leistungsantrag steht dem nicht entgegen (Anschluß an BSG vom 17.5.1983 - 7 RAr 13/82, insoweit in SozR 4100 § 63 Nr. 2 nicht abgedruckt).

    Zur gleichen Sachlage beim Kug hat der Senat bereits entschieden, daß die Annahme einer Klageerweiterung gerechtfertigt ist, weil sich weder der Sachverhalt, auf den die ursprüngliche Klage gestützt wurde, geändert hat, noch die Anspruchsgrundlage eine andere geworden ist (Urteil vom 17. Mai 1983 - 7 RAr 13/82 - insoweit in SozR 4100 § 63 Nr. 2 nicht abgedruckt).

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 88/88

    Anerkennung und Leistung von Mehrkostenzuschüssen (MKZ) für Förderungszeiten -

    Auszug aus BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87
    Gegen die Versäumung des Stichtags in § 238 AFG (1.7.1986) kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (Leitsätze 1 und 2: Anschluß an BSG vom 8.6.1989 - 7 RAr 88/88).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 88/88 - entschieden, das den Beteiligten zur Kenntnisnahme übersandt worden ist.

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Denn ein Verhalten, das zu eigenem früheren Verhalten in Widerspruch steht (s BSGE 65, 272, 277= SozR 4100 § 78 Nr. 8 S 36 mwN) , welches wiederum einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, aufgrund dessen die Klägerin berechtigterweise davon ausgehen durfte, Säumniszuschläge für verspätet gezahlte Nachversicherungsbeiträge würden auch nach der gesetzlichen Neuregelung nicht erhoben, ist der Beklagten nicht zur Last zu legen.
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahl - Mitgliedsbescheinigung einer

    Die Beklagte ist an der Feststellung der Versicherungsfreiheit Frau K. in der zum 9.7.2008 aufgenommenen Beschäftigung auch nicht nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gehindert gewesen , als dessen Sonderfall - was auch im Sozialrecht anerkannt ist - ein Verhalten, das zu eigenem früheren Verhalten im Widerspruch steht ("venire contra factum proprium"), rechtsmissbräuchlich und mit dem Verlust von Rechten verbunden sein kann (vgl BSGE 65, 272, 277 = SozR 4100 § 78 Nr. 8 S 36 mwN; BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - RdNr 21).
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    Einem Missbrauch hat die Beklagte vielmehr dadurch zu begegnen, dass sie prüft, ob die begehrte Leistung nach dem auch im Sozialrecht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 Bürgerliches Gesetzbuch zu versagen ist (vgl BSGE 65, 272, 277 = SozR 4100 § 78 Nr. 8 S 36; BSGE 76, 67 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 2; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht