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   BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95   

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BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95 (https://dejure.org/1995,1024)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 7 RAr 32/95 (https://dejure.org/1995,1024)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 7 RAr 32/95 (https://dejure.org/1995,1024)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 61
  • NZA 1997, 344 (Ls.)
  • NZS 1996, 348 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 34/94

    Sperrzeit - Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
    »Regelmäßig ist eine besondere Härte mit der Folge anzunehmen, daß die Sperrzeit sechs Wochen umfaßt, wenn das Arbeitsverhältnis ohne das Verhalten des Arbeitslosen innerhalb von zwölf Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte (Fortführung von BSG in SozR 3-4100 § 119a Nr. 2).«.

    Der vorliegende Fall unterscheide sich auch von dem, der dem Urteil des Senats vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 34/94 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) zugrunde gelegen habe.

    Das rechtfertige die Anwendung der Härteklausel (§ 119 Abs. 2 Satz 1 AFG), wodurch - ähnlich wie in der Senatsentscheidung vom 9. Februar 1995, aaO. - zugleich den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes Rechnung getragen werde.

    Die bloße Kassation des angefochtenen Bescheides reichte, weil die Beklagte Alg erst ab 19. Juni 1992 bewilligt hatte (Bescheid vom 16. April 1992), nicht aus (BSGE 66, 94 f = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSGE 71, 256 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7, insoweit nicht abgedruckt; BSG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 34/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Derselbe Gedanke beansprucht, wie der Senat in seinem Urteil vom 9. Februar 1995, aaO., unter Hinweis auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) hervorgehoben hat, bei den Sperrzeiten nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG Gültigkeit, die in der Zeit vom 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1995 (nunmehr: 31. Dezember 2000) eintreten und - statt acht Wochen - zwölf Wochen betragen, auch wenn dies im Wortlaut des § 119a AFG nicht unmittelbar Ausdruck gefunden hat.

    Zwar beruht die Sperrzeitregelung des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG, wie der Senat mehrfach herausgestellt hat, auf dem Grundgedanken, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BSG, Urteil vom 9. Februar 1995, aaO.).

    Deshalb steht in Fällen der vorliegenden Art in Fortentwicklung des Senatsurteils vom 9. Februar 1995, aaO., nur der Eintritt einer sechswöchigen Sperrzeit mit der vom Gesetzgeber vorgegebenen allgemeinen Härteregelung und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes in Übereinstimmung.

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
    Allein maßgebend sei die Verursachung des ersten Tages der Arbeitslosigkeit (§ 101 AFG), nicht etwa der fiktive Eintritt einer später ohnehin beginnenden Arbeitslosigkeit (BSGE 67, 26 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3).

    Zwar beruht die Sperrzeitregelung des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG, wie der Senat mehrfach herausgestellt hat, auf dem Grundgedanken, daß sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3; BSG, Urteil vom 9. Februar 1995, aaO.).

  • BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 81/87

    Beamtenstellung - Aufgabe - Arbeitslosigkeit - Gelegenheitsarbeit - Vater -

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
    Ein direkter Zusammenhang zwischen Sperrzeitdauer und verursachter Arbeitslosigkeit bestehe nicht (BSGE 64, 47, 50 f = SozR 4100 § 138 Nr. 22).

    Ihm läßt sich entnehmen, daß jedenfalls ein direkter Zusammenhang zwischen Sperrzeitdauer und Dauer der verursachten Arbeitslosigkeit nicht besteht (BSGE 64, 47, 50 f = SozR 4100 § 138 Nr. 22).

  • BSG, 21.07.1988 - 7 RAr 41/86

    Besondere Härte - Arbeitslosengeld - Teilweise Verweigerung

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen der besonderen Härte (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG) können, wie vom BSG bereits entschieden, von den Gerichten in vollem Umfang nachgeprüft werden; der Beklagten ist kein Ermessen eingeräumt (BSGE 44, 71, 81 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSGE 64, 202, 207 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG, Urteil vom 28. Juni 1990 - 7 RAr 124/89 -, unveröffentlicht).

    In solchen Fällen kann eine besondere Härte, die eine Halbierung der Regelsperrzeit rechtfertigt, daraus resultieren, daß sich der Eintritt der Regelsperrzeit im Hinblick auf die für ihren Eintritt maßgebenden Tatsachen objektiv als unverhältnismäßig erweist (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; Eckert in Gemeinschaftskomm, Stand August 1995, § 119 Rz. 87; Niesel in Niesel, Komm. zum AFG, 1995, § 119 RZ 75).

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 124/89

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Verknüpfung zweier unterschiedlicher Ansprüche

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
    Ebensowenig hänge der Eintritt einer Sperrzeit von einem Schaden der Versichertengemeinschaft ab (BSG, Urteil vom 28. Juni 1990 - 7 RAr 124/89 -, unveröffentlicht).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen der besonderen Härte (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG) können, wie vom BSG bereits entschieden, von den Gerichten in vollem Umfang nachgeprüft werden; der Beklagten ist kein Ermessen eingeräumt (BSGE 44, 71, 81 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSGE 64, 202, 207 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG, Urteil vom 28. Juni 1990 - 7 RAr 124/89 -, unveröffentlicht).

  • BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen der besonderen Härte (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG) können, wie vom BSG bereits entschieden, von den Gerichten in vollem Umfang nachgeprüft werden; der Beklagten ist kein Ermessen eingeräumt (BSGE 44, 71, 81 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32; BSGE 64, 202, 207 = SozR 4100 § 119 Nr. 34; BSG, Urteil vom 28. Juni 1990 - 7 RAr 124/89 -, unveröffentlicht).

    Dem Gesetzeswortlaut zufolge beurteilt sich die Frage, ob sich die Regelsperrzeit wegen Vorliegens einer besonderen Härte (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG) auf die Hälfte reduziert, allein nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen; außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende sowie nach Eintritt des die Sperrzeit begründenden Ereignisses eintretende Umstände können grundsätzlich keine Berücksichtigung finden (BSGE 64, 202, 208 = SozR 4100 § 119 Nr. 34).

  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 49/84

    Eintritt einer Sperrfrist - Lösung eines befristeten Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
    Nach dem Konzept des Gesetzgebers wird die Härteregelung des § 119 Abs. 2 Satz 1 AFG durch eine weitere Härteregelung ergänzt, die Vorbehalten Rechnung trägt, die der Senat in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 1984 - 7 RAr 49/84 - (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 24) unter Hinweis auf das Übermaßverbot zu erkennen gegeben hat.
  • Drs-Bund, 01.10.1985 - BT-Drs 10/3923
    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
    In diesen Fällen, in denen die vom Arbeitslosen herbeigeführte Arbeitslosigkeit nicht länger als vier Wochen (halbe Sperrzeit) dauert, wird eine - auf die Hälfte der Regeldauer verkürzte - Sperrzeit von vier Wochen für nicht angemessen erachtet; sie beträgt vielmehr unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes pauschal nur zwei Wochen und entspricht damit einem Viertel der Regeldauer der Sperrzeit (vgl. BT-Drucks. 10/3923 S. 24 zu Nr. 23 [ § 119]).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
    Die bloße Kassation des angefochtenen Bescheides reichte, weil die Beklagte Alg erst ab 19. Juni 1992 bewilligt hatte (Bescheid vom 16. April 1992), nicht aus (BSGE 66, 94 f = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSGE 71, 256 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7, insoweit nicht abgedruckt; BSG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 34/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 86/88

    Drastischer Personalabbau als wichtiger Grund iS. des § 119 AFG

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95
    Die bloße Kassation des angefochtenen Bescheides reichte, weil die Beklagte Alg erst ab 19. Juni 1992 bewilligt hatte (Bescheid vom 16. April 1992), nicht aus (BSGE 66, 94 f = SozR 4100 § 119 Nr. 36; BSGE 71, 256 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7, insoweit nicht abgedruckt; BSG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 34/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs -

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Gerade in Fällen einer rechtmäßigen Kündigung, in denen der Arbeitnehmer sich rechtlich nicht gegen die Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses wehren kann, ist der Zweck der Sperrzeit und das verfassungsrechtliche Übermaßverbot, an dem alles staatliche Handeln zu messen ist (BSGE 76, 12, 15 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2; BSGE 77, 61, 64 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3; BSG Urteil vom 10. August 2000 - B 11 AL 115/99 R) zu bedenken.
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Insbesondere ergibt sich nichts anderes aus der Rechtsprechung des Senats zur Verkürzung der Regelsperrzeit von zwölf auf sechs Wochen, wenn das Beschäftigungsverhältnis ohnedies innerhalb von zwölf Wochen nach dem die Sperrzeit begründenden Ereignis geendet hätte (vgl BSGE 77, 61 ff = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3).

    In den Fällen, in denen ein Arbeitsloser rechtsirrtümlich davon ausgegangen ist, ein Sperrzeittatbestand werde nicht eintreten, erweist sich nämlich eine Regelsperrzeit nur dann als unverhältnismäßig (vgl zu dieser Voraussetzung BSGE 76, 12, 15 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2; BSGE 77, 61, 64 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3), wenn der Irrtum unverschuldet, dh für den Arbeitslosen unvermeidbar war (BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Eine besondere Härte iS des § 119 Abs. 2 Satz 1 AFG iVm § 119a AFG ist immer schon dann zu bejahen, wenn die verursachte Arbeitslosigkeit von vornherein nicht länger als zwölf Wochen andauert, das Beschäftigungsverhältnis also ohnedies nach der sechsten, aber bis zum Ende der zwölften Woche geendet hätte (BSGE 77, 61 ff = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3); die Sperrzeit verkürzt sich dann automatisch auf sechs Wochen.

    Sinn der Sperrzeitregelung des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG und der Regelung über die Minderung der Anspruchsdauer des § 110 Satz 1 Nr. 2 AFG (vgl seit 1. Januar 1998 § 128 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) ist es, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSGE 77, 61, 65 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3; SozR 3-4100 § 119 Nr. 15 S 64).

    Hierzu besteht insbesondere unter Berücksichtigung des Übermaßverbotes besondere Veranlassung, wenn das Beschäftigungsverhältnis ohnehin später geendet hätte, aber eine Verkürzung der Sperrzeit nach §§ 119 Abs. 2 AFG iVm § 119a AFG auf sechs, zwei oder drei Wochen (vgl zu letzterem BSGE 76, 12 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 2) nicht möglich ist (so schon der Senat in seinem Urteil vom 15. November 1995 - BSGE 77, 61, 65 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 136/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Aufhebungsvertrag - wichtiger Grund -

    Bei § 144 Abs. 3 Satz 1 SGB III ist die Rechtsprechung des Senats zu §§ 119 Abs. 2 Satz 1, 119a AFG weiterhin zu beachten (vgl BSGE 77, 61 ff = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3).

    Nichts anders gilt für die Anwendung des § 119 Abs. 2 Satz 1 AFG bzw des § 144 Abs. 3 Satz 1 SGB III (allgemeine Härteklausel) unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn das Arbeitsverhältnis ohnedies innerhalb von 12 Wochen geendet hätte (BSGE 77, 61 ff = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3).

  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 22/96

    Anfechtungsklage gegen einen Sperrzeitbescheid, Bestimmung des

    Insbesondere ergibt sich nichts anderes aus der Rechtsprechung des Senats zur Verkürzung der Regelsperrzeit von 12 auf 6 Wochen, wenn das Beschäftigungsverhältnis ohnedies innerhalb von 12 Wochen nach dem die Sperrzeit begründenden Ereignis geendet hätte (vgl BSGE 77, 61 ff = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3).

    In den Fällen eines Rechtsirrtums über das Vorliegen einer Sperrzeitvoraussetzung erweist sich nämlich eine Regelsperrzeit nur dann als unverhältnismäßig (vgl zu dieser Voraussetzung: BSGE 76, 12, 15 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2; BSGE 77, 61, 64 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3; BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32), wenn der Irrtum unverschuldet, dh für den Arbeitslosen unvermeidbar, war (BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSG, Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 25/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 13. März 1997 - 11 RAr 17/96 -, unveröffentlicht).

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Dem Gesetzeswortlaut zufolge beurteilt sich dabei die Frage, ob sich die Regelsperrzeit wegen Vorliegens einer besonderen Härte (§ 119 Abs. 2 Satz 1, § 119a Nr. 1 AFG) auf die Hälfte reduziert, allein nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen; außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende sowie nach Eintritt des sperrzeitbegründenden Ereignisses eintretende Umstände können grundsätzlich keine Berücksichtigung finden (BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3; BSGE 64, 202, 208 = SozR 4100 § 119 Nr. 34).

    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Senats auch die rechtlichen Folgewirkungen, die mit dem Eintritt einer Regelsperrzeit verbunden sind, mitzubedenken (BSGE 77, 61, 65 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3) und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots zu beachten (BSGE 77, 61, 64 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3); jedoch ist vorliegend dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Genüge getan: Besondere Härteumstände, die nicht gerade in den gesetzlichen Rechtsfolgen selbst zu sehen sind, hat das LSG nicht festgestellt; die gesetzlichen Rechtsfolgen alleine treffen den Kläger nicht in unverhältnismäßiger Weise (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - versicherungswidriges

    Nach dem Gesetzeswortlaut beurteilt sich das Vorliegen einer besonderen Härte allein nach den Umständen, die für den Eintritt der Sperrzeit maßgeblich sind, außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende Umstände können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 1 19a Nr. 3).

    Mittelbare Folgewirkungen sind nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots zu berücksichtigen (vgl. BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 1 19a Nr. 3).

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - vorzeitige Beendigung

    Im Übrigen sprechen die vom LSG hervorgehobenen Ausführungen des BSG in der zitierten Entscheidung vom 9. Februar 1995 - wie auch die eines weiteren Urteils vom 15. November 1995, BSGE 77, 61 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3 - nicht für die Annahme, § 144 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB III sei in einem Fall wie dem vorliegenden entgegen seinem Wortlaut einschränkend auszulegen.

    Ein mögliches Abweichen von dieser Entscheidung wird in den Urteilen vom 9. Februar 1995 (BSGE 76, 12 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2) und 15. November 1995 (BSGE 77, 61 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3) nicht erörtert.

  • LSG Hessen, 22.06.2012 - L 7 AL 186/11

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Nach dem Gesetzeswortlaut beurteilt sich das Vorliegen einer besonderen Härte allein nach den Umständen, die für den Eintritt der Sperrzeit maßgeblich sind, außerhalb des Sperrzeittatbestandes liegende Umstände können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3).

    Mittelbare Folgewirkungen sind nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots zu berücksichtigen (vgl. BSGE 77, 61, 63 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3).

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 16/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - Lösung des

    Nichts anderes gilt für die Anwendung des § 144 Abs. 3 Satz 1 SGB III (allgemeine Härteklausel) unter Berücksichtigung der Senatsrechtsprechung zur Lösung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn das Arbeitsverhältnis ohnedies innerhalb von 12 Wochen geendet hätte (BSGE 77, 61 ff = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3).
  • LSG Hessen, 19.09.2000 - L 6 AL 1171/99

    Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Sperrzeit für die Zahlung von Arbeitslosengeld;

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 4621/10

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag -

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 92/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2013 - L 12 AL 3689/12
  • BSG, 20.09.2001 - B 11 AL 30/01 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 76/01 R

    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Lösung des

  • LSG Baden-Württemberg, 01.08.2012 - L 3 AL 5066/11

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2015 - L 11 AL 127/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2013 - L 11 AL 97/10
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 12 AL 2319/10
  • LSG Hessen, 09.03.2001 - L 10/13 AL 885/99

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

  • LSG Bayern, 27.02.2007 - L 8 AL 204/06

    Eintritt einer Sperrzeit der Gewährung eines Arbeitslosengeldes wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2023 - L 7 AL 72/21
  • LSG Bayern, 09.01.2003 - L 11 AL 147/00

    Feststellung einer Sperrzeit und Ruhen eines Arbeitslosengeldanspruches;

  • LSG Hamburg, 16.11.2011 - L 2 AL 53/10

    Eintritt einer Sperrzeit bei Abschluss eines Auflösungsvertrages

  • LSG Berlin, 28.07.2000 - L 10 AL 58/99

    Eintritt einer Sperrzeit und der Beginn des Arbeitslosengeldes ; Voraussetzungen

  • LSG Bayern, 31.07.2003 - L 10 AL 15/02

    Eintritt einer (weiteren) Sperrzeit und Erlöschen des Anspruchs auf

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 AL 298/02
  • LSG Bayern, 12.07.2002 - L 8 AL 358/01

    Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch

  • LSG Sachsen, 29.11.2001 - L 3 AL 37/00

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung; Festsetzung einer Sperrzeit;

  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2011 - L 12 AL 1334/10
  • SG Gelsenkirchen, 12.07.2002 - S 11 AL 8/02

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2013 - L 11 AL 48/10
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