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   BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96   

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BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96 (https://dejure.org/1997,2437)
BSG, Entscheidung vom 23.01.1997 - 7 RAr 38/96 (https://dejure.org/1997,2437)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 38/96 (https://dejure.org/1997,2437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Werkstatt für Behinderung als Betrieb i.S.d. § 43 Abs. 2 S.1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - Anspruch auf Förderung der Teilnahme an einem "Sonderpädagogischen Lehrgang" für Gruppenleiter einer Werkstatt für Behinderte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Betriebes iS. des § 43 Abs. 2 S. 1 AFG , Merkmal des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1998, 43
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 58/95

    Zweckmäßigkeit einer berufliche Bildungsmaßnahme unter Berücksichtigung von Lage

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
    Die Bedarfsgerechtigkeit einer Förderung muß sich dann aber auch an den Zielen des § 2 AFG messen lassen, selbst wenn dies in § 43 Abs. 2 Satz 2 AFG - anders als etwa in § 36 Nr. 3 AFG - nicht unmittelbar zum Ausdruck kommt (vgl insoweit zu § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG: BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zum anderen verbleibt ihr - ähnlich wie bei der Anwendung der §§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 36 Nr. 3 AFG - auch bei der Einzelentscheidung über das besondere arbeitsmarktpolitische Interesse ein Beurteilungsspielraum, wenn dieser nicht bereits ermächtigungskonform durch die AFuU selbst beschränkt worden oder wenn nicht im Einzelfall nur eine einzige Entscheidung möglich, also der Beurteilungsspielraum auf Null reduziert ist (BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mwN).

    Zu prüfen sind auch die allgemeinen Voraussetzungen (§§ 33 ff AFG), insbesondere die des § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AFG i.V.m. § 10 Abs. 5 AFuU und des § 36 AFG (vgl dazu BSG, Urteil vom 28. November 1996 - 7 RAr 58/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 56/82

    Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur im Geltungsbereich des

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
    Es reicht vielmehr aus, wenn die Teilnahme selbst überwiegend im Interesse des Betriebes liegt, dem der Antragsteller angehört (§ 43 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 AFG), wenn auch die Trägerschaft des Betriebes oder sein überwiegendes Interesse an der Maßnahme kraft gesetzlicher Fiktion (§ 43 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 AFG) das Interesse des Betriebes an der Teilnahme belegt (BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBIR Nr. 2990 zu § 43 AFG).

    Der Begriff des "Betriebes" war somit schon nach § 43 Abs. 2 AFG aF im weitesten Sinne zu verstehen (BSG SozR 4100 § 42 Nr. 5 und§ 43 Nrn 2, 8, 9, 10, 16 und 18; BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBIR Nr. 2990 zu § 43 AFG).

    Hinzu kommt ein Kriterium, dem der erkennende Senat sogar für die Frage der (objektiven) Interessengebundenheit der Maßnahme selbst iS des § 43 Abs. 2 Satz 1 AFG schon früher Gewicht beigemessen hatte, nämlich das des Teilnehmerkreises (BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 - GBIR Nr. 2990 zu § 43 AFG mwN).

  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
    Bei dem "besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesse" handelt es sich damit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, für dessen Anwendung der BA ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BSGE 38, 138, 143 f [BSG 24.09.1974 - 7 RAr 51/72] = SozR 4100 § 43 Nr. 9; BSGE 39, 194, 198 = SozR 4100§ 41 Nr. 19; BSG SozR 4100§ 43 Nr. 18; Hennig/Kühl/Heuer/Henke, aaO,§ 43 Anm 8.3; Schieckel/Grüner/Dalichau, Komm zum AFG, Stand Juli 1996, § 43 Anm III 2).
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96
    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
    Ob auf den Rechtsgedanken dieser mit Wirkung ab 10. Mai 1993 ersatzlos gestrichenen Vorschrift (vgl § 30 Abs. 1 AFuU) für den der BA verbliebenen Beurteilungsspielraum zurückgegriffen werden kann (vgl dazu das Urteil des Senats vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 36/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), wird das LSG ggf zu prüfen haben.
  • Drs-Bund, 28.06.1994 - BT-Drs 12/8165

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
    Das gilt vor allem für Behinderte, die unter dem besonderen Schutz desGrundgesetzes (GG) stehen und wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; vgl auch BT-Drucks 12/8165 S 28 f zu Art. 1 Nr. 1b); Behinderte in einer WfB sind in das Arbeitsleben einzugliedern (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SchwbG).
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 35/92

    Belegschaftszugehörigkeit von Auszubildenden

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
    Richtig ist, daß berufliche Rehabilitanden iS des § 56 AFG nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Arbeitnehmer iS von §§ 5 Abs. 1, 60 Abs. 1 BetrVG eines Berufsbildungswerkes nach § 23a der Anordnung des Verwaltungsrats der BA über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (hier idF der 17. Änderungsanordnung vom 8. Juli 1993 - ANBA S 1675, 1680) sind (BAG NZA 1994, 713 ff; NZA 1995, 120 ff).
  • BSG, 30.07.1993 - 7 RAr 86/92

    Behindertenwerkstatt - Auflage der Bundesanstalt für Arbeit - Höhe des

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
    Dem läßt sich nicht mit dem Argument begegnen, eine WfB sei - von ihrer gesetzlichen Zielsetzung her - eine Einrichtung zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben (§ 54 Abs. 1 SchwbG); ihre Aufgabe liege - im Unterschied zu einem Betrieb im herkömmlichen Sinne - darin, der unterschiedlichen Art der Behinderung und ihren Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Bildung besonderer Gruppen im Arbeitstrainings- und Arbeitsbereich, Rechnung zu tragen (§ 1 Abs. 2 SchwbWV); deshalb sei zB die Klage einer WfB gegen eine Auflage der BA, die die Höhe des an Behinderte im Arbeitsbereich zu zahlenden Arbeitsentgelts betrifft, keine Streitigkeit zwischen Arbeitgebern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts iS des § 116 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGebO), so daß eine Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren nach Gegenstandswert nicht erfolgen dürfe (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 5).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.09.1995 - L 6 Ar 68/94

    Förderungsfähigkeit Selbständiger - Arbeitsmarkt - Beziehung zur Lage und

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. September 1995 (L 6 Ar 68/94) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  • BSG, 17.12.1974 - 7 RAr 17/73

    Arbeitnehmerstatus beruflicher Rehabilitanden

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
    Der Begriff des "Betriebes" war somit schon nach § 43 Abs. 2 AFG aF im weitesten Sinne zu verstehen (BSG SozR 4100 § 42 Nr. 5 und§ 43 Nrn 2, 8, 9, 10, 16 und 18; BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBIR Nr. 2990 zu § 43 AFG).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 ABR 13/92

    Teilnahme an interessengebundener Maßnahme

    Auszug aus BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 38/96
    Richtig ist, daß berufliche Rehabilitanden iS des § 56 AFG nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Arbeitnehmer iS von §§ 5 Abs. 1, 60 Abs. 1 BetrVG eines Berufsbildungswerkes nach § 23a der Anordnung des Verwaltungsrats der BA über die Arbeits- und Berufsförderung Behinderter (hier idF der 17. Änderungsanordnung vom 8. Juli 1993 - ANBA S 1675, 1680) sind (BAG NZA 1994, 713 ff; NZA 1995, 120 ff).
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87
  • BSG, 06.05.2008 - B 7/7a AL 16/07 R

    Eingliederungszuschuss an Arbeitgeber - Vergleich - arbeitsmarktliche Interessen

    Vielmehr sind die individuellen subjektiven und objektiven Interessen des Klägers sorgfältig gegen die objektiven Arbeitsmarktinteressen abzuwägen, die auch die Interessen der Sch. an einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt einschließen (vgl dazu BSG SozR 3-4460 § 9 Nr. 1 S 4 f und SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 6 f, wo allerdings das arbeitsmarktliche Interesse aufgrund gesonderter anderer gesetzlicher Regelung nicht einbezogen wurde).
  • BSG, 11.05.2000 - B 7 AL 18/99 R

    Prognoseentscheidung für die Beurteilung der Erfolgsaussicht einer

    Bei der vorausschauenden Beurteilung der "Erfolgsaussicht", die der Feststellung der Eignung in vorausschauender Betrachtung entspricht, handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit (BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S 13; SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S 9 mwN) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.
  • LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Bei der vorausschauenden Beurteilung der "Erfolgsaussicht", die der Feststellung der Eignung in vorausschauender Betrachtung entspricht, handelt es sich - anders als bei der Beurteilung der arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit (BSG SozR 3-4100 § 34 Nr. 4 S. 13; SozR 3-4460 § 10 Nr. 2) oder des besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesses an einer Maßnahme (BSG SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 S. 9 mwN) - um eine prognostische Einzelbeurteilung.
  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 36/96

    Besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesses bei der Förderung der Teilnahme von

    Der Begriff des "Betriebes" war somit schon nach § 43 Abs. 2 AFG aF im weitesten Sinne zu verstehen (vgl nur: BSG, Urteil vom 20. März 1984 - 7 RAr 56/82 -, DBlR Nr. 2990 zu § 43 AFG) und erfaßt auch eine WfB (BSG, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 38/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 34/96).

    Gegenüber diesem Ergebnis kann sich der Kläger nicht mit Erfolg darauf berufen, die Ausbildung von Behinderten in einer WfB sei keine betriebliche Berufsausbildung iS des § 1 Abs. 5 BBiG und des § 5 Abs. 1 BetrVG (BSG, Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 38/96 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 23. Januar 1997 - 7 RAr 34/96).

  • BSG, 04.02.1999 - B 7 AL 12/98 R

    Förderung der beruflichen Fortbildung - förderungsfähiger Personenkreis -

    Bei der Klage handelt es sich um eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG iVm § 56 SGG), hilfsweise wegen evtl bestehender Beurteilungs- bzw Ermessensspielräume um eine kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 56 SGG (vgl: zu Entscheidungsfreiräumen im Rahmen des § 45 AFG BSG SozR 3-4460 § 12 Nr. 2; zu Entscheidungsfreiräumen im Rahmen der §§ 34, 36 und 43 AFG BSGE 79, 269 ff = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2, BSGE 67, 228 ff = SozR 3-4100 § 36 Nr. 1, BSG SozR 3-4100 § 43 Nr. 2 und SozR 3-4460 § 9 Nr. 1).
  • BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 100/95

    Teilnahme an einer Maßnahme iS. der Übergangsregelung des § 30 Abs. 2 AFuU,

    Wie der Senat in den Urteilen vom 23. Januar 1997 (ua 7 RAr 36/96 und 7 RAr 38/96, beide zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, läßt sich nicht abstrakt und allgemeinverbindlich definieren, wann ein besonderes arbeitsmarktpolitisches Interesse zu bejahen ist.
  • BSG, 07.05.1998 - B 11 AL 67/97 R

    Umschulungsmaßnahme - volle Übernahme der Lehrgangsgebühren - Einvernehmen -

    Nur wenn die allgemeinen (§§ 33 ff AFG) und die besonderen (§§ 41 ff AFG) Voraussetzungen einer Förderung erfüllt waren und alle sonstigen Voraussetzungen für eine volle Kostenübernahme vorlagen, könnte der Klägerin die begehrte Leistung zugesprochen bzw die Beklagte zu einer Neubescheidung verurteilt werden (vgl BSG SozR 3-4460 § 9 Nr. 1; SozR 3-4100 § 43 Nr. 2; BSGE 79, 269 ff = SozR 3-4460 § 10 Nr. 2).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.04.1998 - L 7 Ar 178/97

    Fortbildungsmaßnahme - Sonderpädagogische Zusatzausbildung für Gruppenleiter

    Die Fortbildung für die Tätigkeit als Gruppenleiterin in einer Werkstatt für Behinderte kann im Hinblick auf die Sicherstellung der Arbeit und Ausbildung von Behinderten im besonderen arbeitsmarktpolitischen Interesse iS des § 43 Abs. 2 AFG stehen, wenn solche Gruppenleiter ansonsten auf dem Arbeitsmarkt nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind (Anschluß an BSG vom 23.1.1997 - 7 RAr 34/96 = Parallelentscheidung zu BSG vom 23.1.1997 - 7 RAr 38/96 = SozR 3-4100 § 43 Nr. 2).
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