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   BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85   

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https://dejure.org/1986,2535
BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85 (https://dejure.org/1986,2535)
BSG, Entscheidung vom 24.07.1986 - 7 RAr 4/85 (https://dejure.org/1986,2535)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 1986 - 7 RAr 4/85 (https://dejure.org/1986,2535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 60, 168
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85
    Das gilt selbst dann, wenn der frühere Arbeitgeber in Höhe des gezahlten Algs das Arbeitsentgelt an das Arbeitsamt abgeführt hat (vgl Urteil des Senats vom 4.1979 - 7 RAr 51/78 79268).

    Der Senat hat eine entsprechende Praxis, die auch die Fälle des S 117 Abs. 1 AFG nicht ausschließt, unter Hinweis auf die einhellige Kommentarliteratur gebilligt (Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 79268; Gagel, Komm zum AFG, Stand Januar 1986, % 117 Rdz 203; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand April 1986, S 110 Anm 2 und S 117 Anm 10; Knigge/Ketelsen/Marschall/ Wittrock" Komm zum AFG, % 117 Rdz 37; Schönefelder/Kranz/Wanka, 17.

  • BSG, 22.04.1986 - 10 RAr 7/85

    Erstattungsansprüche der Bundesanstalt für Arbeit - Rentenversicherungsbeiträge -

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85
    22. April 1986 10 RAr 7/85 -).
  • BSG, 30.01.1975 - 7 RAr 87/73

    Der Streit um Erstattung notwendiger Kosten bei auswärtiger Unterbringung während

    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85
    Der % 1H7 SGS greift jedoch nur ein, wenn die Berufung die Höhe ein und denselben (einheitlichen) Anspruch betrifft (BSGE 39, 119, 120 : SozR 4100 % u5 Nr A).
  • BSG, 20.06.1978 - 7/12/7 RAr 126/75
    Auszug aus BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85
    bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Fassung des Gesetzes) für den Fall, daß der Empfänger des Alg später Arbeitsentgelt erhalten hatte, die Rückzahlungspflicht des Empfängers vorgesehen, ohne daß der Bewilligungsbescheid aufzuheben war (Urteil des Senats vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 -).
  • BSG, 26.04.2018 - B 5 R 26/16 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Urlaubsabgeltung während dauerhafter

    Dort kommt daher in Betracht, dass die Beschäftigung durch Freistellung des Arbeitnehmers (BSG Urteil vom 24.7.1986 - 7 RAr 4/85 - BSGE 60, 168-176 = SozR 4100 § 117 Nr. 16, Juris RdNr 16) oder ungeachtet des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses und möglicherweise abweichender Erklärungen der Arbeitsvertragsparteien "faktisch" ihr Ende findet, weil der Arbeitgeber seine Verfügungsmöglichkeit über die Arbeitskraft des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers tatsächlich nicht mehr wahrnimmt (BSG Urteil vom 9.9.1993 - 7 RAr 96/92 - BSGE 73, 90 ff = SozR 3-4100 § 101 Nr. 4; BSG Urteil vom 28.9.1993 - 11 RAr 69/92 - BSGE 73, 126 ff = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5, Juris RdNr 16).

    Ihnen ist lediglich gemeinsam, dass auch die Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne nicht mit dem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen ist (vgl BSG Urteil vom 24.7.1986 - 7 RAr 4/85 - BSGE 60, 168, 170 = SozR 4100 § 117 Nr. 16 S 72; BSG Urteil vom 9.2.2006 - B 7a AL 58/05 R - Juris RdNr 14 mwN) und an das Element des Vollzuges der abhängigen Arbeit, also hinsichtlich der Frage, inwieweit es auf deren tatsächliche Erbringung ankommt, gegenüber dem Deckungsverhältnis (vgl hierzu Berchtold, aaO, RdNr 24) nach Maßgabe des spezifischen leistungsrechtlichen Zusammenhangs jeweils eigenständige Anforderungen gestellt werden.

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 35/17 R

    Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Einkommen

    Zwar ist die Beschäftigung nicht mit dem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen (vgl BSG Urteil vom 24.7.1986 - 7 RAr 4/85 - BSGE 60, 168, 170 = SozR 4100 § 117 Nr. 16 S 72; BSG Urteil vom 9.2.2006 - B 7a AL 58/05 R - Juris RdNr 14 mwN) , sodass der Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Beschäftigung grundsätzlich auch vor dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses möglich ist.
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Auch das Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne ist jedoch nicht mit dem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen (vgl BSG vom 24.7.1986 - BSGE 60, 168, 170 = SozR 4100 § 117 Nr. 16 S 72; BSG vom 29.6.1995 - SozR 3-4100 § 101 Nr. 6 S 18; BSG vom 9.2.2006 - B 7a AL 58/05 R - Juris RdNr 14 mwN) .
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