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   BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80   

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BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 (https://dejure.org/1981,1481)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 (https://dejure.org/1981,1481)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 (https://dejure.org/1981,1481)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den arbeitsvertraglichen Pflichten als Kraftfahrer nachkommen zu können - Charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen - Entziehung der Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1982, 559
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 37/77

    Verfahrensgegenstand - Abänderungsbescheid - Rückforderung einer Leistung -

    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80
    Es bestehen keine Bedenken, diese Grundsätze, die im Bereich des AFG schon anerkannt sind (BSGE 42, 184, 187 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 47, 28, 33 = SozR 4100 § 152 Nr. 6; SozR 4100 § 152 Nr. 10), auch für § 119 Abs. 1 Nr. 1 AFG maßgebend sein zu lassen.

    Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann im übrigen nicht abschließend durch feststehende Formeln bestimmt werden; diese Frage ist vielmehr vom Tatrichter im Einzelfall zu entscheiden (BSGE 47, 28, 34 = SozR 4100 § 152 Nr. 6 mwN).

    Das LSG hat ferner nicht verkannt, daß nach dem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff, wie er in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) herausgebildet worden ist (BSGE 35, 108, 112; BSGE 42, 184, 186 f = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 47, 28, 33 = SozR 4100 § 152 Nr. 6; SozR 4100 § 152 Nr. 10), auch die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit und das Einsichtsvermögen des Klägers zu berücksichtigen sind; das LSG hat nämlich auf den Kläger abgestellt, der seit 1965 als Berufskraftfahrer tätig ist.

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80
    Es bestehen keine Bedenken, diese Grundsätze, die im Bereich des AFG schon anerkannt sind (BSGE 42, 184, 187 = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 47, 28, 33 = SozR 4100 § 152 Nr. 6; SozR 4100 § 152 Nr. 10), auch für § 119 Abs. 1 Nr. 1 AFG maßgebend sein zu lassen.

    Das LSG hat ferner nicht verkannt, daß nach dem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff, wie er in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) herausgebildet worden ist (BSGE 35, 108, 112; BSGE 42, 184, 186 f = SozR 4100 § 152 Nr. 3; BSGE 47, 28, 33 = SozR 4100 § 152 Nr. 6; SozR 4100 § 152 Nr. 10), auch die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit und das Einsichtsvermögen des Klägers zu berücksichtigen sind; das LSG hat nämlich auf den Kläger abgestellt, der seit 1965 als Berufskraftfahrer tätig ist.

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80
    Die Rechtsprechung versteht darunter im allgemeinen ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt ist (BGHZ 10, 14, 16) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52].

    Die Entscheidung der Tatsacheninstanz, daß eine Fahrlässigkeit im Einzelfall grob ist, kann darüber hinaus vom Revisionsgericht nur begrenzt nachgeprüft werden (BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 7; BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11; BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; BGH LM § 932 BGB Nr. 9; BVerwG ZBR 1963, 89 und AP § 78 BBG Nr. 1; BAGE 7, 290, 301; vgl. BAGE 23, 151, 154 ff).

  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    Dabei wird das LSG ausgehend von dem subjektiven Fahrlässigkeitsbegriff, wie er in der Rechtsprechung des BSG herausgebildet worden ist, auch die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit und das Einsichtsvermögen des Klägers zu berücksichtigen haben (vgl nur BSG vom 25.8.1981 - 7 RAr 44/80 - juris RdNr 25 mwN).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Diese Ansicht widerspricht nicht nur der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - DBlR 2731, AFG/§ 119 = BB 1982, 559), sondern auch der vom LSG angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAGE 86, 95, 102 f = AP Nr. 137 zu § 626 BGB = NJW 1998, 554).

    Diese Überlegung dürfte der Entscheidung des BSG zu Grunde liegen, das zum Verlust der Fahrerlaubnis führende Verhalten im Straßenverkehr außerhalb des Dienstes habe zum vom Arbeitslosen zu vertretenden Unvermögen zur Erfüllung des Arbeitsvertrages und damit zur Kündigung des Arbeitgebers und zur Arbeitslosigkeit geführt (BSG Urteil vom 25. August 1981 aaO).

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Allerdings ist bislang offengeblieben, ob auch das vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers selbst subjektiv vorwerfbar, also schuldhaft, sein muß (BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 -, DBlR Nr. 2731 zu § 119 AFG; Wolff in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und zu anderen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 5. Aufl 1998, RdNr 32 zu § 144 SGB III mwN).

    Eine derartige Obliegenheitsverletzung setzt zwangsläufig - auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - den Vorwurf eines individuellen Verschuldens voraus, und zwar nach einem subjektiven Verschuldensmaßstab (vgl zu dieser Forderung im Rahmen des § 119 AFG BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 -, DBlR Nr. 2731 zu § 119 AFG).

    Der Ausschluß aus der Maßnahme aufgrund des maßnahmewidrigen Verhaltens - wie die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber bei Nr. 1 (vgl BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 -, DBlR Nr. 2731 zu § 119 AFG) - muß für den Maßnahmeteilnehmer auch vorhersehbar sein; nur dann kann ihm der Vorwurf gemacht werden, an der Behebung des eingetretenen Risikos der Arbeitslosigkeit nicht mitgewirkt zu haben.

  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Vielmehr stellt das BSG, auch wenn es betont, die Fahrerlaubnis könne Grundlage des Arbeitsverhältnisses sein, auf das vom Arbeitnehmer zu vertretende Unvermögen der Arbeitsleistung durch den Verlust der Fahrerlaubnis und damit immer zumindest mittelbar auf das vorausgegangene vorwerfbare Fehlverhalten ab (BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 -, BB 1982, 559; BSGE 91, 18 ff RdNr 7 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

    Nach den Entscheidungsgründen des Urteils des erkennenden Senats vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - bestehe indes kein Zweifel daran, daß die fristlose Kündigung sich unter normalen Umständen als rechtmäßig dargestellt hätte.

    Dementsprechend hat der Senat in Sperrzeitfällen nach ordnungsgemäßer Kündigung geprüft, ob das vertragswidrige Verhalten des Arbeitslosen überhaupt die Kündigung rechtfertigte (BSGE 58, 97, 100 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/88 - BB 1982, 559 = Blutalkohol 20, 69), und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge fristloser Kündigung die Berechtigung hierzu (Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 - nicht veröffentlicht).

  • LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei

    Die Fahrerlaubnis stellt die Grundlage des Arbeitsverhältnisses als Berufskraftfahrer dar, so dass hinsichtlich der Kündigung auf das vom Arbeitnehmer zu vertretende Unvermögen der Arbeitsleistung und damit mittelbar auf das vorangegangene vorwerfbare Fehlverhalten abzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1981, 7 RAr 44/80; BSGE 91, 18 ff. Rdnr. 7 ff.).

    Das vom Arbeitnehmer zu vertretende Unvermögen ist daher vertragswidriges Verhalten (BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - BB 1982, 559 = JURIS-Dokument Rdnr. 20).

    Er hatte daher nicht nur wie jedermann Verkehrsverstöße zu unterlassen; gegenüber dem Arbeitgeber traf ihn die Nebenpflicht, jegliche Verkehrsverstöße zu unterlassen, die zur Entziehung des Fahrerlaubnis führen könnten (BSG, Urteil vom 25. August 1981, a. a. O., Rdnr. 21).

    Sie liegt etwa dann vor, wenn der Eintritt der Arbeitslosigkeit in Folge vertragswidrigen Verhaltens so nahe lag, dass diese Möglichkeit nicht außer Betracht bleiben durfte; entscheidend ist immer, dass die drohende Entwicklung dem Arbeitslosen bekannt sein musste, ihm mithin vorzuwerfen ist, diese Entwicklung nicht berücksichtigt zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1981, a.a.O., Rdnr. 24).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2005 - L 12 AL 214/03

    Arbeitslosenversicherung

    Das Sozialgericht hat sich zur Stützung seiner Ansicht auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - bezogen.

    Als Arbeitnehmer, der zum Führen von Kraftfahrzeugen verpflichtet ist, hat er dafür Sorge zu tragen, nach Straßenverkehrsrecht hierzu berechtigt zu bleiben (vgl. BSG vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - ).

    Der Senat hat die Revision gemäß § 160 Abs. 2 SGG zugelassen, weil man einerseits in der Entscheidung eine Abweichung vom BSG-Urteil vom 25.08.1981 - 7 RAr 44/80 - sehen könnte und ferner fraglich ist, ob der Senat die Gedanken des BSG-Urteils vom 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R - zutreffend auf den vorliegenden Fall übertragen hat.

  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Nach der bisherigen Rechtspr kommt es auf die Verursachung des Eintritts derjenigen Arbeitslosigkeit an, für die eine Leistung wegen Arbeitslosigkeit geltend gemacht wird; das ist grundsätzlich nach dem tatsächlichen Geschehensablauf zu beurteilen (BSG SozR 4100 § 119 Nr. 24 S 110; zuvor BSG Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - BB 1982, 559 und BSG Urteil vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83 - SozSich 1984, 388).
  • SG Detmold, 21.05.2013 - S 18 AL 198/11

    Sperrzeit für die Dauer von 12 Wochen im Rahmen der Gewährung von

    Entsprechend ist das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zur Erfüllung der vertraglichen Arbeitspflicht Geschäftsgrundlage eines Arbeitsvertrages bei Berufskraftfahrern (vgl. BSG, Urteil vom 25.8.1981, 7 RAr 44/80 und vom 6.3.2003, B 11 AL 69/02 R).

    Er hat daher nicht nur wie jedermann Verkehrsverstöße zu unterlassen; gegenüber dem Arbeitgeber trifft ihn die Nebenpflicht, jegliche Verkehrsverstöße zu unterlassen, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen könnten (BSG, Urteil vom 25.08.1981, 7 RAr 44/80).

    Hierfür genügt im Hinblick auf den Sperrzeitbestand, wenn der Eintritt von Arbeitslosigkeit infolge vertragswidrigen Verhaltens so nahe lag, dass diese drohende Entwicklung dem Arbeitslosen bekannt sein musste, ihm also vorzuwerfen ist, sie nicht bedacht zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 25.8.1981, 7 RAr 44/80).

  • LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08

    Sperrzeit - Berufskraftfahrer - Verkehrsverstoß bei 16 Punkten

    Zutreffend hat das Bundessozialgericht für Fälle der vorliegenden Art in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Berufskraftfahrer die von ihm geschuldete Arbeit nur verrichten kann, wenn er im Besitz einer Fahrerlaubnis bleibt, und dass sein Arbeitsvertrag deshalb die Nebenpflicht enthält, jegliche Verkehrsverstöße zu unterlassen, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können und damit der Erfüllung seiner vertraglichen Arbeitspflicht die Grundlage entziehen (vgl. BSG, Urteile vom 25.8.1981 - 7 RAr 44/80, vom 6.3.2003 - B 11 AL 69/02 R und vom 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R, alle in juris).

    Hierfür genügt im Hinblick auf den Sperrzeitbestand, wenn der Eintritt von Arbeitslosigkeit infolge vertragswidrigen Verhaltens so nahe lag, dass diese drohende Entwicklung dem Arbeitslosen bekannt sein musste, ihm also vorzuwerfen ist, sie nicht bedacht zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 25.8.1981 - 7 RAr 44/80, a.a.O. mit weiteren Nachweisen; Niesel, a.a.O., Randnr. 48 zu § 144).

  • LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 AL 13/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitgeberkündigung - private Trunkenheitsfahrt

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.07.2002 - L 1 AL 134/01

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit bei Arbeitsplatzverlust wegen Entzug der

  • OLG Frankfurt, 11.05.2001 - 24 U 231/99

    Begriff der groben Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 3458/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private

  • SG Oldenburg, 07.09.2006 - S 4 AL 126/06
  • LSG Hessen, 21.09.2012 - L 7 AL 201/11

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - fristlose

  • LSG Saarland, 23.11.2010 - L 6 AL 4/10

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - private Trunkenheitsfahrt

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 127/88
  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 202/08

    Aufhebung der Bewilligung eines Eingliederungszuschusses - verspätete

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 9 AL 189/13
  • SG Karlsruhe, 10.05.2022 - S 2 AL 2473/20

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - durch

  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2009 - L 3 KA 13/07
  • LSG Bayern, 31.07.2007 - L 10 AL 44/04

    Versagung von Arbeitslosenhilfe wegen Eintritts einer Sperrzeit von 12 Wochen;

  • BSG, 13.09.2011 - B 11 AL 65/11 B
  • LSG Baden-Württemberg, 18.06.1998 - L 12 AL 3260/97

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Berufskraftfahrer - private Trunkenheitsfahrt -

  • LSG Bayern, 25.09.1984 - L 11/Al 298/83
  • SG Osnabrück, 24.05.2005 - S 4 AL 759/03
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