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   BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84   

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https://dejure.org/1986,974
BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84 (https://dejure.org/1986,974)
BSG, Entscheidung vom 19.02.1986 - 7 RAr 55/84 (https://dejure.org/1986,974)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - 7 RAr 55/84 (https://dejure.org/1986,974)
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Wird zitiert von ... (241)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 52/76

    Sprungrevision - Zulassung - Statthaftigkeit der Berufung - Bindung des BSG -

    Auszug aus BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
    Dagegen trifft i.S. der §§ 1278 ff RVO, §§ 55 ff AVG, §§ 75 ff RKG eine Rente mit der Folge des dort vorgesehenen Ruhens mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schon dann zusammen, wenn die entsprechenden materiellen Ansprüche bestehen (BSGE 33, 36, 38 = SozR Nr. 14 zu § 1301 RVO; BSGE 33, 234, 236 = SozR Nr. 5 zu § 1279 RVO; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 4).

    Der Rechtsprechung zu § 1301 RVO, § 80 AVG, § 93 RKG, derzufolge der Empfänger einer Rente aus der Rentenversicherung gegen eine Rückforderung wegen Überzahlung dieser Rente nicht einwenden kann, er habe nicht gewußt bzw. nicht wissen müssen, daß ihm die Rente wegen einer Rente aus der Unfallversicherung nicht zugestanden habe, wenn er aufgrund entsprechender Belehrungen durch den Rentenversicherungsträger und des von ihm betriebenen Verfahrens beim Unfallversicherungsträger mit dem Wegfall des Anspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung habe rechnen müssen (vgl. BSG SozR Nr. 11 zu § 1301 RVO; SozR 2200 § 1301 Nr. 4), liegt deshalb ein Ruhen zugrunde, das schon vor der Bewilligung des zum Ruhen der Rente führenden Anspruchs aus der Unfallversicherung ausgelöst wird.

  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 120/81

    Ruhen des Anspruchs auf Unterhaltsgeld bei Erkrankung - Teilnahme an beruflicher

    Auszug aus BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
    Nicht schon der bloße Anspruch auf Rente bewirkt das Ruhen des Anspruchs auf Alhi; nach dem unmißverständlichen Wortlaut des § 118 Abs. 1 Satz 1 AFG muß ein dort genannter Anspruch zuerkannt sein, um die Ruhenswirkung auszulösen (Urteil des Senats vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 - vgl. BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand Oktober 1985, § 118 Anm. 3; Schönefelder/Kranz/ Wanka, Komm zum AFG, § 118 Rdz. 20).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

    Auszug aus BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
    Nicht schon der bloße Anspruch auf Rente bewirkt das Ruhen des Anspruchs auf Alhi; nach dem unmißverständlichen Wortlaut des § 118 Abs. 1 Satz 1 AFG muß ein dort genannter Anspruch zuerkannt sein, um die Ruhenswirkung auszulösen (Urteil des Senats vom 9. Dezember 1982 - 7 RAr 120/81 - vgl. BSG SozR 4100 § 118 Nr. 10; Hennig/Kühl/Heuer, Komm zum AFG, Stand Oktober 1985, § 118 Anm. 3; Schönefelder/Kranz/ Wanka, Komm zum AFG, § 118 Rdz. 20).
  • BVerwG, 24.04.1968 - V C 62.67
    Auszug aus BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
    Das wäre der Fall, wenn im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung Einkommen, das für eine zurückliegende Zeit geleistet wird, in der Alhi bezogen worden ist, nach § 138 Abs. 1 Nr. 1 AFG nachträglich als Einkommen des Arbeitslosen zu berücksichtigen wäre (vgl. BSGE 10, 13, 16; zur gleichen Problematik im Sozialhilferecht BVerwGE 29, 295 und 58, 146).
  • BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 47.78

    Berücksichtigung eines Ablehnungsgesuchs bei einer Entscheidung ohne mündliche

    Auszug aus BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
    Das wäre der Fall, wenn im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung Einkommen, das für eine zurückliegende Zeit geleistet wird, in der Alhi bezogen worden ist, nach § 138 Abs. 1 Nr. 1 AFG nachträglich als Einkommen des Arbeitslosen zu berücksichtigen wäre (vgl. BSGE 10, 13, 16; zur gleichen Problematik im Sozialhilferecht BVerwGE 29, 295 und 58, 146).
  • BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 20/70

    Rentenfeststellung - Bindender Feststellungsbescheid - Rückwirkende

    Auszug aus BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
    Dagegen trifft i.S. der §§ 1278 ff RVO, §§ 55 ff AVG, §§ 75 ff RKG eine Rente mit der Folge des dort vorgesehenen Ruhens mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schon dann zusammen, wenn die entsprechenden materiellen Ansprüche bestehen (BSGE 33, 36, 38 = SozR Nr. 14 zu § 1301 RVO; BSGE 33, 234, 236 = SozR Nr. 5 zu § 1279 RVO; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 4).
  • BSG, 24.06.1971 - 5 RKn 49/68

    Doppelte Rentenberechtigung - Zusammentreffen zweier Renten - Knappschaftliche

    Auszug aus BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
    Dagegen trifft i.S. der §§ 1278 ff RVO, §§ 55 ff AVG, §§ 75 ff RKG eine Rente mit der Folge des dort vorgesehenen Ruhens mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung schon dann zusammen, wenn die entsprechenden materiellen Ansprüche bestehen (BSGE 33, 36, 38 = SozR Nr. 14 zu § 1301 RVO; BSGE 33, 234, 236 = SozR Nr. 5 zu § 1279 RVO; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 4).
  • BSG, 14.05.1959 - 7 RAr 47/58
    Auszug aus BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
    Das wäre der Fall, wenn im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung Einkommen, das für eine zurückliegende Zeit geleistet wird, in der Alhi bezogen worden ist, nach § 138 Abs. 1 Nr. 1 AFG nachträglich als Einkommen des Arbeitslosen zu berücksichtigen wäre (vgl. BSGE 10, 13, 16; zur gleichen Problematik im Sozialhilferecht BVerwGE 29, 295 und 58, 146).
  • BSG, 24.03.1983 - 10 RKg 17/82

    Kindergeld - Verwaltungsakt - Aufhebung eines Verwaltungsaktes - Unbillige Härte

    Auszug aus BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
    Wie der 10. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 24. März 1983 (SozR 5870 § 2 Nr. 30) und insbesondere in seinem Urteil vom 6. November 1985 (SozR 1300 § 48 Nr. 19) entschieden hat, bedeutet das an dieser Stelle vom Gesetzgeber bewußt verwendete Wort "soll", daß die Verwaltung den Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit im Regelfall aufzuheben hat, von der rückwirkenden Aufhebung indessen in atypischen Fällen absehen darf, bei denen dies insbesondere mit Rücksicht auf die sich aus § 50 Abs. 1 SGB 10 ergebende Erstattungspflicht als unbillige Härte empfunden werden müßte.
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Wesentlich iS des § 48 Abs. 1 SGB X sind weiter nur Änderungen, die dazu führen, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den Verwaltungsakt - hier den Bescheid vom 12.6.2009 nicht hätte erlassen dürfen (vgl zB BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22, S 50; vgl auch BSGE 102, 295 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 24, RdNr 10; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 38, RdNr 15).
  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 3/17 R

    Rückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche

    Denn dieser "Anspruch" aus der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist durch die nachträglich gewährte höhere Rente iS des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X weggefallen (vgl zur Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1 S 2 Nr. 3 SGB X in Fällen des Ruhens einer Sozialleistung aufgrund nachträglicher Rentengewährung BSG Urteil vom 19.2.1986 - 7 RAr 55/84 - SozR 1300 § 48 Nr. 22 - Juris RdNr 19; BSG Urteil vom 13.8.1986 - 7 RAr 33/85 - BSGE 60, 180 = SozR 1300 § 48 Nr. 26 - Juris RdNr 16 ff) .
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Wesentlich iS des § 48 Abs. 1 SGB X sind alle Änderungen, die dazu führen, dass die Behörde unter den nunmehr objektiv vorliegenden Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht hätte erlassen dürfen (BSG SozR 1300 § 48 Nr. 22, S 50; vgl auch BSGE 102, 295 ff = SozR 4-4200 § 11 Nr. 24, RdNr 10; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 38 RdNr 15) .
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