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   BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 95/85   

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https://dejure.org/1987,4611
BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 95/85 (https://dejure.org/1987,4611)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1987 - 7 RAr 95/85 (https://dejure.org/1987,4611)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 (https://dejure.org/1987,4611)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Leistungsantrages - Ein Bescheid in der Gestalt des Widerspruchsbescheides als Klagegegenstand - Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung eines angefochtenen Bescheides - Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 9/75

    Zuwendungen der BA für den Erwerb eines Kfz durch einen Blinden

    Auszug aus BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 95/85
    Eine derart beschränkte Klage wäre unzulässig gewesen, da die Beklagte bisher für die streitige Zeit eine Alg-Bewilligung noch nicht ausgesprochen hat (vgl BSGE 36, 181, 182 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO; BSG vom 11. Mai 1976 - 7 RAr 9/75 und 7 RAr 118/85).
  • BSG, 03.10.1973 - 1 RA 61/72

    Feststellungsverfahren - Wesentlicher Mangel - Entscheidung über Rente - Bescheid

    Auszug aus BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 95/85
    Eine derart beschränkte Klage wäre unzulässig gewesen, da die Beklagte bisher für die streitige Zeit eine Alg-Bewilligung noch nicht ausgesprochen hat (vgl BSGE 36, 181, 182 = SozR Nr. 4 zu § 1613 RVO; BSG vom 11. Mai 1976 - 7 RAr 9/75 und 7 RAr 118/85).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Eine bloße Umbenennung des Kündigungsgrundes hat allein keinen Einfluss darauf, ob das Ende des Beschäftigungsverhältnisses durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten herbeigeführt worden ist (Urteil des BSG vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85; BSG SozR 3-4100 § 119a Nr. 1).
  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Weil die Rechtmäßigkeit einer Kündigung nur für die Frage der Wesentlichkeit des Beitrags zum Kausalgeschehen von Bedeutung ist, spielen Fragen der formalen Rechtswidrigkeit allerdings keine Rolle (vgl BSG, Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85); dies dürfte regelmäßig auch für eine fehlende Beteiligung des Betriebsrats gelten (Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 294).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 3309/07
    Im Fall einer Arbeitgeberkündigung muss demnach ein vertragswidriges Verhalten vorgelegen haben, das die Kündigung, so wie sie ausgesprochen worden ist, arbeitsrechtlich gerechtfertigt hat (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 - (juris); BSG SozR 4100 § 119 Nr. 32 S. 155 f.; BSGE 67, 26, 28 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3); auf die Gründe, auf die der Arbeitgeber die Kündigung gestützt hat, kommt es insoweit nicht an (vgl. BSGE 91, 18 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 2 (jeweils Rdnr. 9)).

    Auf die vorangegangene Kündigung ist selbst dann im Rahmen des zu prüfenden Kausalzusammenhangs abzustellen, wenn sich die Arbeitsvertragsparteien in einem nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Verfahren - wie hier geschehen - vergleichsweise über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1987 a.a.O.; BSG SozR 3-4100 § 119a Nr. 1; BSG, Urteil vom 23. März 1995 - 1 RAr 39/94 - (juris)); selbst eine Umbenennung des Kündigungsgrundes hätte allein keinen Einfluss auf die Prüfung, ob das Ende des Beschäftigungsverhältnisses durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten herbeigeführt worden ist (vgl. BSG SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 (Rdnr. 19)).

    Der Betriebsrat der L. G. Gläser GmbH & Co. KG ist im Übrigen vor Ausspruch der Kündigung gehört worden (§ 102 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes); ob die Anhörung ordnungsgemäß war, wie vom Kläger im arbeitsgerichtlichen Verfahren (Schriftsatz vom 13. September 2004) beanstandet, kann vorliegend dahinstehen; denn für das arbeitsvertragswidrige Verhalten als berechtigtem Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III spielen Fragen der formalen Rechtswidrigkeit der Kündigung, und zwar auch im Zusammenhang mit der Betriebsratsanhörung, keine Rolle (vgl. BSG, Urteil vom 25. März 1987 a.a.O.; BSGE 96, 22 (Rdnr. 16); Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 12 Rdnr. 294).

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

    Dementsprechend hat der Senat in Sperrzeitfällen nach ordnungsgemäßer Kündigung geprüft, ob das vertragswidrige Verhalten des Arbeitslosen überhaupt die Kündigung rechtfertigte (BSGE 58, 97, 100 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 83/83] = SozR 4100 § 119 Nr. 26; Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/88 - BB 1982, 559 = Blutalkohol 20, 69), und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge fristloser Kündigung die Berechtigung hierzu (Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Hessen, 16.02.2009 - L 9 AL 91/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - vertragswidriges Verhalten -

    Statthafte Klageart ist daher die Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG -), einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 SGG) bedarf es nicht (vgl. dazu BSG, Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 -).
  • BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89

    Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen

    Die Berufung der Beklagten kann nicht zu ihrer Schlechterstellung gegenüber dem erstinstanzlichen Urteil führen (BSG vom 25.3. 1987 - 7 RAr 95/85 -, vom 13.5. 1987 - 7 RAr 38/86 - sowie BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 23.07.2009 - L 8 AL 340/06

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - arbeitsgerichtlicher Vergleich -

    Arbeitsgerichtliche Entscheidungen und Vergleiche entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung (BSG, Urteil vom 25.03.1997 - 7 RAr 95/85, Urteil vom 25.04.1991, Az.: 11 RAr 99/95).
  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Regelsperrzeit

    Eine derartige bloße Umbenennung des Kündigungsgrundes kann aber keinen Einfluß darauf haben, daß das Ende des Arbeitsverhältnisses durch das vertragswidrige Verhalten des Klägers herbeigeführt worden ist (Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 25. März 1987 - 7 RAr 95/85 -), zumal das LSG - von der Revision unangegriffen -festgestellt hat, daß der Kläger grob fahrlässig seine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 AL 5677/07

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges

    Arbeitsgerichtliche Entscheidungen und Vergleiche entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung (BSG, Urteil vom 25. März 1997 - 7 RAr 95/85, Urteil vom 25.04.1991, Az. 11 RAr 99/95).
  • LSG Hamburg, 11.03.2010 - L 5 AL 2/07

    Anspruch eines nachrangig verpflichteten Leistungsträgers gegen den vorrangig

    "Bummelei" stellt eine umgangssprachliche Umschreibung für eine Schlechtleistung dar, die eine Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich rechtfertigt (vgl. BSG, Urteil v. 25.3.1987 - 7 RAr 95/85 - juris).
  • BSG, 29.03.2004 - B 11 AL 220/03 B

    Sperrzeiteintritt beim Arbeitslosenhilfeanspruch durch fristlose Kündigung des

  • LSG Bayern, 18.03.2002 - L 10 AL 106/01

    Schwerwiegende Betriebsstörung durch Beleidigung von Arbeitskollegen während der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2014 - L 12 AL 90/13
  • SG Osnabrück, 16.02.2007 - S 6 AL 461/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2006 - L 8 AL 337/04
  • SG Oldenburg, 19.04.2005 - S 4 AL 724/04
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