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   BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80   

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BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80 (https://dejure.org/1982,11171)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1982 - 7 RAr 98/80 (https://dejure.org/1982,11171)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 98/80 (https://dejure.org/1982,11171)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80
    Danach kann ein Arbeitsverhältnis nicht nur durch eine dahingehende ausdrückliche Vereinbarung entstehen, sondern auch durch die tatsächliche Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen, selbst dann, wenn dem eine ausdrückliche Abrede entgegensteht (BAG 19, 324, 329; BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vgl. dazu auch BSGE 31, 235, 244).

    Maßgebend ist nicht in erster Linie, welche rechtliche Wertung die Parteien ihren Vertragsbeziehungen angedeihen lassen bzw wie sie ihre Beziehungen - bewußt oder unbewußt - bezeichnet haben, sondern wie diese Beziehungen nach der tatsächlichen Gestaltung und bei objektiver Wertung einzuordnen sind; denn nur der in der praktischen Handhabung zum Ausdruck kommende wirkliche Wille der Parteien kann insoweit Aufschluß über die wahre Natur des Rechtsverhältnisses geben (BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80
    Danach kann ein Arbeitsverhältnis nicht nur durch eine dahingehende ausdrückliche Vereinbarung entstehen, sondern auch durch die tatsächliche Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen, selbst dann, wenn dem eine ausdrückliche Abrede entgegensteht (BAG 19, 324, 329; BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vgl. dazu auch BSGE 31, 235, 244).

    Durch die Arbeitnehmer-Überlassung verpflichtet sich der Verleiher, einem Dritten für eine bestimmte oder unbestimmte Zeitdauer Arbeitnehmer zum Zwecke der Arbeitsleistung zu überlassen; die Arbeitnehmer werden für die Dauer der Überlassung, auch wenn insoweit dem Verleiher das Direktionsrecht bezüglich Arbeitsdauer, Arbeitszeit, Beendigung des Einsatzes uä verbleibt, einem Weisungsrecht des Entleihers hinsichtlich der Arbeitsausführung unterstellt, so daß in jedem Falle auch zwischen dem Entleiher und der überlassenen Arbeitskraft arbeitsrechtliche Beziehungen entstehen (vgl. BSGE 31, 235, 244 mwN; Becker/Wulfgramm, aaO, Art. 1 § 1 RdNr. 57 f; Sandmann/Vielhaber, aaO, Art. 1 § 1 Anm. 7 a).

  • BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80
    Aber auch diese Personen seien nach der Rechtsprechung - in Verbindung mit der des Bundessozialgerichts -BSG- zur Arbeitnehmereigenschaft von Künstlern (BSGE 37, 1) - regelmäßig als Arbeitnehmer anzusehen.
  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80
    Danach kann ein Arbeitsverhältnis nicht nur durch eine dahingehende ausdrückliche Vereinbarung entstehen, sondern auch durch die tatsächliche Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen, selbst dann, wenn dem eine ausdrückliche Abrede entgegensteht (BAG 19, 324, 329; BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit; vgl. dazu auch BSGE 31, 235, 244).
  • BSG, 11.05.1976 - 7 RAr 120/74

    Arbeitsvermittlung - Beschäftigung bei Künstlern - Engagements

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 98/80
    Dies hat der Senat bereits entschieden (BSG SozR 4100 § 4 Nr. 2 mwN; desgl der 12. Senat in SozR 4100 § 4 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - L 8 R 234/15

    "Honorarärzte in Klinik sozialversicherungspflichtig

    Vielmehr hat der Gesetzgeber dem im Wirtschaftsleben anzutreffenden Typus der kurzzeitigen, ggf. auch nur stunden- oder tageweise bestehenden Beschäftigungsverhältnisse, die neben- und nacheinander mit verschiedenen Arbeitgebern bestehen, z.B. in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV und § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III Rechnung getragen (vgl. zur untergeordneten Bedeutung, ob eine Tätigkeit nur stundenweise ausgeübt wird: BSG, Urteil v. 23.6.1982, 7 RAr 98/80, SozR 4100 § 13 Nr. 6 Rdnr. 22; zur tage- bzw. stundenmäßigen Begrenzung einzelner Promotionaktionen: BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 Rdnr. 27 ff.; zu kurzfristigen Gastspielverträgen und der Bewertung der erneuten Betätigung der Entschließungsfreiheit: BSG, Urteil v. 20.3.2013, a.a.O. Rdnr. 22 m.w.N.; zuletzt ausführlich zu Synchronsprechern: BSG, Urteil v. 31.3.2017, B 12 KR 14/16 R, SozR 4-2600 § 163 Nr. 1 Rdnr. 35 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 8 R 233/15

    "Honorarärzte in Klinik sozialversicherungspflichtig

    Vielmehr hat der Gesetzgeber dem im Wirtschaftsleben anzutreffenden Typus der kurzzeitigen, ggf. auch nur stunden- oder tageweise bestehenden Beschäftigungsverhältnisse, die neben- und nacheinander mit verschiedenen Arbeitgebern bestehen, z.B. in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV und § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III Rechnung getragen (vgl. zur untergeordneten Bedeutung, ob eine Tätigkeit nur stundenweise ausgeübt wird: BSG, Urteil v. 23.6.1982, 7 RAr 98/80, SozR 4100 § 13 Nr. 6 Rdnr. 22; zur tage- bzw. stundenmäßigen Begrenzung einzelner Promotionaktionen: BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 Rdnr. 27 ff.; zu kurzfristigen Gastspielverträgen und der Bewertung der erneuten Betätigung der Entschließungsfreiheit: BSG, Urteil v. 20.3.2013, a.a.O. Rdnr. 22 m.w.N.; zuletzt ausführlich zu Synchronsprechern: BSG, Urteil v. 31.3.2017, B 12 KR 14/16 R, SozR 4-2600 § 163 Nr. 1 Rdnr. 35 m.w.N.).
  • BSG, 23.02.1989 - 7 RAr 103/87

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes; Feststellungsklage

    Wird ein bestimmtes Verhalten als unzulässige Arbeitsvermittlung im Bescheid festgestellt und dessen Fortsetzung untersagt, so ist die Untersagungsverfügung hinreichend bestimmt (BSG Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 98/80 - SGB 1983, 205, 206, insoweit in SozR 4100 § 13 Nr. 6 nicht abgedruckt).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

    mietenden Unternehmen eingesetzt werden, geht die Weisungsbefugnis - zumindest konkludent aufgrund der Vereinbarungen zwischen vermietendem und mietendem Unternehmen - auf letztere über (BSG, Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 98/80 -, m.w.N.; BAG, a.a.O.; Müller-Glöge, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7.A., § 611 Rn. 1278; Schüren, in: Hamann, AÜG, 4.A., § 1 Rn. 89f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 4/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - Werkvertrag für freiberufliche

    Alle Formen drittbezogenen Personaleinsatzes charakterisiert, dass das Weisungsrecht aufgesplittet ist: Solange und soweit die überlassenen Mitarbeiter bei einem anderen Unternehmen eingesetzt werden, geht die Weisungsbefugnis - zumindest konkludent aufgrund der Vereinbarungen zwischen überlassendem und aufnehmendem Unternehmen - auf letztere über (BSG, Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 98/80 - BAG, Urteil vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - jeweils juris und m.w.N.; Schüren, in: Hamann, AÜG, 5.A., § 1 Rn. 116 ff., 137 f., 186).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2018 - L 8 R 702/16

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Steuerfachwirt und

    Vielmehr hat der Gesetzgeber dem im Wirtschaftsleben anzutreffenden Typus der kurzzeitigen, ggf. auch nur stunden- oder tageweise bestehenden Beschäftigungsverhältnisse, die neben- und nacheinander mit verschiedenen Arbeitgebern bestehen, z.B. in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV und § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III Rechnung getragen (vgl. zudem zur untergeordneten Bedeutung im Rahmen der Gesamtabwägung, ob eine Tätigkeit nur stundenweise ausgeübt wird: BSG, Urteil v. 23.6.1982, 7 RAr 98/80, SozR 4100 § 13 Nr. 6 Rdnr. 22; zur tage- bzw. stundenmäßigen Begrenzung einzelner Promotionaktionen: BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 Rdnr. 27ff.; zu kurzfristigen Gastspielverträgen: BSG, Urteil v. 20.3.2013, a.a.O. Rdnr. 22 m.w.N.; zu Synchronsprechern: BSG, Urteil v. 31.3.2017, B 12 KR 14/16 R, SozR 4-2600 § 163 Nr. 1 Rdnr. 35 m.w.N.; zu den Konsequenzen für den Beweisantrag der Klägerin in der mündlichen Verhandlung unter III.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 8 BA 12/18

    Unbegründetheit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die

    Zudem hat der Gesetzgeber dem im Wirtschaftsleben anzutreffenden Typus der kurzzeitigen, ggf. auch nur stunden- oder tageweise bestehenden Beschäftigungsverhältnisse, die neben- und nacheinander auch mit verschiedenen Arbeitgebern bestehen, z.B. in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV und § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III, Rechnung getragen (vgl. Tätigkeiten, die nur kurzfristig ausgeübt werden: BSG, Urteil v. 23.6.1982, 7 RAr 98/80, SozR 4100 § 13 Nr. 6 Rdnr. 22; zur tage- bzw. stundenmäßigen Begrenzung einzelner Promotionaktionen: BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 Rdnr. 27ff.; zu kurzfristigen Gastspielverträgen: BSG, Urteil v. 20.3.2013, a.a.O. Rdnr. 22 m.w.N.; zu Synchronsprechern: BSG, Urteil v. 31.3.2017, B 12 KR 14/16 R, SozR 4-2600 § 163 Nr. 1 Rdnr. 35 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 9 KR 284/14

    Sozialversicherungspflicht - Leiter des Ausbaus-Terminal -

    Abzustellen ist hierbei - wie bei Arbeitnehmerüberlassungsverträgen allgemein (BSG, Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 98/80 -, m.w.N.; Müller-Glöge, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7.A., § 611 Rn. 1278; Schüren, in: Hamann, AÜG, 4.A., § 1 Rn. 89f) - auf die zwischen überlassenem Arbeitnehmer (Beigeladenem zu 1) und Entleihbetrieb (Beigeladener zu 4) bestehenden Verhältnisse.
  • BSG, 27.05.1986 - 2 RU 62/84
    Dahingestellt bleiben kann auch, ob durch die Vermittlungstätigkeit des Klägers zu 1) und der Klägerin zu 2) die Voraussetzungen des S 13 Abs. 1 des Arbeitsförderungsgeset2es (AFG) erfüllt sind und insoweit das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit (% 4 AFG) verletzt wird bzw ob es sich mangels Übernahme der üblichen Arbeitgeberpflichten oder des Arbeitgeberrisikos um eine verbotene private Arbeitsvermittlung (Art. 1 S 1 Abs. 2 iVm Art. 1 5 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 AUG) handelt (vgl hierzu auch BSG SozR U1OO % 13 Nr. 6 : SGb 1983, 205 mit Anmerkung von Becker in SGb 1983, 210), da eine Entscheidung hierüber ohne Bedeutung für den für die Beitragspflicht der Kläger entscheidungserheblichen Unter- -1'4-.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1989 - L 12 Ar 192/87

    Verbot des Betreibens einer Arbeitsvermittlung durch Personalberatung als

    Wird aber - wie hier - ein bestimmtes Verhalten als unzulässige Arbeitsvermittlung im Bescheid festgestellt und dessen Fortsetzung untersagt, so ist die Untersagungsverfügung hinreichend bestimmt (BSG a.a.O. und SGb 1983 S. 205, 206; BSG 23.02.1989 - 11/7 RAr 103/87 -).
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