Rechtsprechung
   LG Duisburg, 22.07.2005 - 7 S 63/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8563
LG Duisburg, 22.07.2005 - 7 S 63/05 (https://dejure.org/2005,8563)
LG Duisburg, Entscheidung vom 22.07.2005 - 7 S 63/05 (https://dejure.org/2005,8563)
LG Duisburg, Entscheidung vom 22. Juli 2005 - 7 S 63/05 (https://dejure.org/2005,8563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines bundesweit ausgesprochenen Stadionverbotes wegen Gewalttätigkeiten während eines Fussballspiels; Gegenseitige Ermächtigung der Fussballvereine zur Ausübung des jeweiligen Hausrechts i.R.d. Erteilung von Stadionverboten; Umsetzung der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Stadionverbot (bundesweites) - Rechtmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LG Duisburg, 22.07.2005 - 7 S 63/05
    Nach der Grundsatzentscheidung des BGH vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00, BGHZ 146, 348 f. =NJW 2001, 1056 f.), der sich die Kammer in vollem Umfang anschließt, besitzt die Außen-GbR sowohl Rechtsfähigkeit als auch Parteifähigkeit.

    Die vorliegend nach außen tätig werdende Gesellschaft erfüllt auch die von der Rechtsprechung geforderten Merkmale einer eigenen Identitätsausstattung, d.h. es liegen hinreichende Merkmale vor, die eine Identifizierung der Gesellschaft und der Gesellschafter ermöglichen (vgl. BGHZ 146, 341/356).

  • AG Leverkusen, 11.07.2000 - 20 C 188/00
    Auszug aus LG Duisburg, 22.07.2005 - 7 S 63/05
    Unter Abwägung des Sicherheitsinteresses der Vereine insgesamt und dem Einzelinteresse des Klägers an der Teilnahme an Fussballveranstaltung ist es aber mit Blick auf die generalpräventiven Begründungen des Beklagten nicht als willkürlich zu beanstanden, wenn dieser eine Aufrechterhaltung des Stadionverbotes ohne Bewährung annimmt (vgl. AG Frankfurt, Urteil vom 08.10.04, 30 C 1600/04 a.E.; AG Leverkusen, Urteil vom 11.07.00, 20 C 188/00).
  • OLG Köln, 07.03.2000 - 16 W 8/00

    Ausschluss eines Journalisten wegen kritischer Berichterstattung von dieser

    Auszug aus LG Duisburg, 22.07.2005 - 7 S 63/05
    Die hierin zum Ausdruck kommenden Maßstäbe begründen zwar keine Individualansprüche, bewirken aber wie die Wertordnung des Grundgesetztes auf das Privatrecht ein und sind deshalb bei der Auslegung und Anwendung der Normen entsprechend heranzuziehen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 1051/1052 zu Art. 5 GG und § 1004 BGB).
  • BGH, 15.01.2003 - XII ZR 300/99

    Geltendmachung einer Gesamthandsforderung durch eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus LG Duisburg, 22.07.2005 - 7 S 63/05
    Ist die Gesellschaft nicht als solche als Partei bezeichnet, etwa weil entsprechend der vorherigen herrschenden Rechtsauffassung die Gesellschafter als Gesamthandsgläubiger bezeichnet wurden, kann dies im Wege einer Rubrumsberichtigung ergänzend erfolgen (vgl. BGH NJW 2003, 1043; Zöller/Vollkommer a.a.O).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Duisburg, 22.07.2005 - 7 S 63/05
    Sie wird vom BGH auch in ständiger Rechtsprechung fortgeführt (vgl. zuletzt BGH NJW 2005, 2061 zur Wohnungseigentümergemeinschaft).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Es beruht auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB) und ermöglicht seinem Inhaber, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (Senat, Urt. v. 20. Januar 2006, V ZR 134/05, NJW 2006, 1054 m.w.N.; zu Stadionverboten: LG Duisburg, Urt. v. 22. Juli 2005, 7 S 63/05, [...], Rdn. 50).
  • LG Paderborn, 25.01.2008 - 2 O 10/08
    Nicht erforderlich ist, dass die Parteien ihr Rechtsverhältnis als Gesellschaft bezeichnen oder ausdrückliche Vereinbarungen über die Rechtsnatur der GbR treffen (vgl. LG Duisburg, Urt. v. 22.7.2005, Az: 7 S 63/05, Rn. 25; MüKo, 4. Auflage, § 705 Rn. 128 f.).

    Dieser ist hier darin zu sehen, dass die wechselseitigen Ermächtigungen der Vereine dazu dienen, dass der gemeinsame Zweck, die Umsetzung der Sicherungsrichtlinien des DFB für alle Vereine verbindlich erfolgen kann und einheitlich gehandhabt wird (LG Duisburg, Urt. v. 22.7.2005, Az: 7 S 63/05, Rn. 27).

    Die in den jeweiligen Ligen in der jeweiligen Saison spielenden Vereine und Gesellschaften sind anhand der jeweiligen Lizenzverträge bestimmbar und treten nach außen als Mitglied der jeweiligen Liga in Erscheinung (vgl. hierzu auch: LG Duisburg, Urt. v. 22.7.2005, Az: 7 S 63/05, Rn. 31).

    Ist die Gesellschaft nicht als solche als Partei bezeichnet, kann dies im Wege einer Rubrumsberichtigung ergänzend erfolgen (vgl. BGH, NJW 2003, 1043; LG Duisburg, Urt. v. 22.7.2005, Az: 7 S 63/05, Rn. 32; Zöller, § 50 Rn. 18).

    Würde man nämlich davon ausgehen, dass die Vereine jeweils einzeln auf Aufhebung des Stadionverbots in Anspruch zu nehmen wären, würde dies eine Vielzahl von Prozessen, unter Umständen jeweils mit ungewissem Ausgang zwingen und damit letztlich zu einer faktischen, weil wirtschaftlich überfordernden Vereitelung der Rechtsverfolgung führen (LG Duisburg, Urt. v. 22.7.2005, Az: 7 S 63/05, Rn. 33).

    Diese Auslegung der Erklärungen ergibt, dass der Beklagte insoweit als Vertretungsorgan der Gesellschaft anzusehen ist und die Klage auch gegen ihn als Vertreter der übrigen Vereine gerichtet werden kann (vgl. dazu LG Duisburg, Urt. v. 22.7.2005, Az: 7 S 63/05, Rn. 33).

    Danach muss aber auch ein Anspruch auf Aufhebung oder Feststellung der Unwirksamkeit des Stadionverbots gegen ihn als Vertreter der übrigen Vereine gerichtet werden können, weil er insoweit aufgrund der wechselseitigen Bevollmächtigungen zu entscheiden hat (LG Duisburg, Urt. v. 22.7.2005, Az: 7 S 63/05, Rn. 35).

    Dies ist für eine hinreichende Offenkundigkeit des Handelns im fremden Namen ausreichend (vgl. auch LG Duisburg, Urt. v. 22.7.2005, Az: 7 S 63/05, Rn. 44).

    Für den Besucher bestehen noch andere Informationsquellen (LG Duisburg, Urt. v. 22.7.2005, Az: 7 S 63/05, Rn. 50; AG Frankfurt, Urt. v. 8.10.2004, Az: 30 C 1600/04-47).

    Grenze der Ausübung des Hausrechts ist zudem ein Abwehranspruch des Besuchers aus § 1004 BGB analog, wenn dieser durch die Ausübung in seinen Grundrechten, insbesondere in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 GG beeinträchtigt würde (OLG Köln, NJW-RR 2001, 1051/1052; LG Duisburg, Urt. v. 22.7.2005, Az: 7 S 63/05, Rn. 51).

  • LG Köln, 28.11.2018 - 4 O 457/16

    Uneingeschränkte Gewährung von Zutritt zu den den Vereinsmitgliedern zugänglichen

    Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos, sondern unterliegt den allgemeinen gesetzlichen Schranken (LG Duisburg, Urteil vom 22.07.2005, 7 S 63/05; LG Bielefeld, Urteil vom 18.01.2005, 20 S 137/04; LG Köln, Urteil vom 11.02.2009, 4 O 312/08).
  • OLG Dresden, 11.03.2016 - 2 OLG 21 Ss 506/15

    Zur Strafbarkeit eines Verstoßes gegen ein stadionbezogenes Hausverbot

    Das stadionbezogene Hausverbot beruht auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB) und ermöglicht seinem Inhaber, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (BGH NJW 2006, 1054 m.w.N.; zu Stadionverboten LG Duisburg vom 22. Juli 2005 - Az.: 7 S 63/05 - juris Rdnr. 50).
  • LG Duisburg, 20.11.2008 - 12 S 42/08

    Aufhebung eines Stadionverbotes wegen Zeitablaufes; Erteilung eines

    Dass alle den Richtlinien unterworfenen Vereine des sich insoweit gegenseitig bevollmächtigt haben, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. LG Duisburg, Urt. v. 22.07.2005, Az. 7 S 63/05) und auch zwischen den Parteien nicht streitig.
  • LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08

    Vereinsrecht - Ausschluss eines Mitglieds umfasst kein Hausverbot

    Das Verbot, Veranstaltungen eines Vereins zu besuchen, ist ein Unterfall des Hausverbots (LG Duisburg, Urteil vom 22.07.2005, 7 S 63/05, Rn. 50, zit. nach juris, zu bundesweitem Bundesliga-Stadionverbot).
  • AG Frankfurt/Main, 17.08.2007 - 30 C 1282/07

    Bundesweites Stadionverbot: Wirksamkeit bei Zurückweisung wegen fehlender

    Die wechselseitigen Ermächtigungen der Vereine, auf die sich die Beklagte beruft, sind bei wertender Betrachtung als wechselseitige Bevollmächtigungen im Sinne der §§ 164 ff BGB anzusehen (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 22.7.05, Az: 7 S 63/05, www.juris.de).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht