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   LG Flensburg, 24.04.2007 - 7 S 89/06   

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https://dejure.org/2007,18670
LG Flensburg, 24.04.2007 - 7 S 89/06 (https://dejure.org/2007,18670)
LG Flensburg, Entscheidung vom 24.04.2007 - 7 S 89/06 (https://dejure.org/2007,18670)
LG Flensburg, Entscheidung vom 24. April 2007 - 7 S 89/06 (https://dejure.org/2007,18670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Unberechtigte Abmahnung trotz Urheberrechtsverletzung - Für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr kommt es darauf an, ob trotz der tatsächlichen Verhaltensweise des Störers die Wahrscheinlichkeit für ähnliche Verstöße beseitigt ist oder nicht.

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Wiederholungsgefahr bei Urheberrechtsverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2007, Dok. 218
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 25/88

    Aufwendungsersatzbei Unwirksamkeit des Verwaltervertrags

    Auszug aus LG Flensburg, 24.04.2007 - 7 S 89/06
    Für dessen Bestimmung kommt es darauf an, ob die Abmahnung dem Interesse der Beklagten entsprochen hat, für diese also objektiv nützlich gewesen ist (vgl. OLG München, aaO.; BGH NJW-RR 1989, 970).
  • OLG München, 10.12.1987 - 19 U 6312/86

    Rechtsnatur der Beschaffungstätigkeit von Krankenkassen; Kostenerstattung für

    Auszug aus LG Flensburg, 24.04.2007 - 7 S 89/06
    Das ist der Wille, den die Beklagte bei einer objektiven Beurteilung aller Umstände im Zeitpunkt der Abmahnung durch die anwaltliche Vertreterin des Klägers geäußert haben würde (vgl. OLG München NJW-RR 1988, 1013, 1015).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus LG Flensburg, 24.04.2007 - 7 S 89/06
    Für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr kommt es auch nach den vom Kläger zitierten Entscheidungen darauf an, ob trotz der tatsächlichen Verhaltensweise des Störers (zB Aufgabe der Betätigung im Fall TCM) die Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten durch den Störer beseitigt ist oder nicht (vgl. BGH GRUR 2001, 453, 455; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9.Auflage 2007, 6.Kapitel Rn.2).
  • LG Hamburg, 05.03.2010 - 308 O 691/09

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses als Störer

    Ähnlich hatte die Beklagte in der ebenfalls von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des LG Flensburg v. 24.04.2007 (7 S 89/06) bereits sämtliche Verletzungsgegenstände übergeben (dazu LG Flensburg a.a.O. mit Verweis auf BGH GRUR 2001, 453, 455).
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