Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Keine Anwendbarkeit des BBiG - AGB-Kontrolle - Erstattung von Kosten beruflicher Fortbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Erstattung von Ausbildungskosten für die Ausbildung zum Versicherungsfachmann; Definition der auf § 19 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anwendbaren Arbeitsverhältnisse; Ausbildungsvertragliche Regelungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB); Wechselseitige ...
- Judicialis
MTV § 17 Nr. 2 Satz 1; ; MTV § 17 Nr. 3; ; MTV § 17 Abs. 3; ; MTV § 17 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § ... 157; ; BGB § 242; ; BGB §§ 305 ff.; ; BGB § 306; ; BGB § 306 Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 307 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 310 Abs. 3 Nr. 3; ; BGB § 310 Abs. 4 Satz 3; ; BGB § 336; ; BGB § 611; ; BBiG §§ 3 bis 18; ; BBiG § 19
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Erstattungsklausel für Ausbildungskosten im Versicherungsgewerbe bei absolutem Kontrahierungszwang - keine Ablehnung eines Übernahmeangebotes bei Inanspruchnahme gesetzlicher Annahmefrist infolge geändertem Angebot
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 09.11.2005 - 4 Ca 452/05
- LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Dazu gehören beispielsweise auch ungeschriebene Rechtsgrundsätze sowie die sich unter anderem aus Treu und Glauben gemäß §§ 157, 242 BGB abzuleitenden Vorgaben für die inhaltliche Ausgestaltung des Vertrages (zum Beispiel BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - AP Nr. 8 zu § 6 ArbZG, zu II 3 a der Gründe).Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - a. a. O., zu II 3 b der Gründe).
Bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Absatz 1 BGB sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen, weil der Arbeitnehmer Verbraucher im Sinne von § 310 Absatz 3 Nr. 3 BGB ist (BAG, Urteil vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 - a. a. O., zu II 3 c der Gründe).
- BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 216/01
Ausbildungskosten - Rückzahlungsklausel - § 19 BBiG
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Die Vorschrift gilt daher nur solchen Personen, die sich nicht in erster Linie zur Leistung von Arbeit nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet haben, sondern bei denen der Lernzweck im Vordergrund des Rechtsverhältnisses steht (BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 6 AZR 216/01 - AP Nr. 2 zu § 19 BBiG, zu I 1 der Gründe).Die Berufungskammer macht sich zu den vorgenannten Rechtsfragen die Erkenntnisse des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 05.12.2002 (6 AZR 216/01, a. a. O., zu I 2 und 3 der Gründe) zu eigen.
Die innerhalb der Versicherungswirtschaft anerkannte, von den Tarifvertragsparteien durch Ausbildungs- und Prüfungsverfahren standardisierte und durch das Berufsfortbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. überwachte und geprüfte Ausbildung bewirkt einen konkret geldwerten Vorteil auf dem Arbeitsmarkt (vergleiche (BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 6 AZR 216/01 - a. a. O., zu II 2 der Gründe).
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Andererseits geht das Interesse des Arbeitgebers, der seinem Arbeitnehmer eine Aus- oder Weiterbildung finanziert, dahin, die vom Arbeitnehmer erworbenen Qualifikationen möglichst langfristig für den Betrieb nutzen zu können (vergleiche zum Beispiel BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 452/04 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu 2 a der Gründe).Zulässig sind insbesondere solche Rückzahlungsklauseln, soweit dem Arbeitnehmer eine wirtschaftlich den Marktwert seiner Arbeitskraft ("geldwerter Vorteil) erhöhende Ausbildung zugeflossen ist (BAG, Urteil vom 21.07.2005 - 6 AZR 452/04 - a. a. O., zu 2 b der Gründe).
- BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97
Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Klausel unangemessen, die auf das Ausscheiden des Arbeitnehmers abstellt, auch dann, wenn der Arbeitgeber sich zwar nicht vertragswidrig verhalten hat, der zur Kündigung Anlass gebende Umstand aber in der Sphäre des Arbeitgebers liegt (BAG, Urteil vom 06.05.1998 - 5 AZR 535/97 - AP Nr. 28 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 und 4 der Gründe). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko der Unwirksamkeit der Klausel tragen; arbeitsrechtliche Besonderheiten stehen dem nicht entgegen ((BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - DB 2005, 2136, 2139, zu IV 8 der Gründe; BAG, Urteil vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 -AP Nr. 3 zu § 309 BGB, zu B III 2 c der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 26.07.2005 - 22 Sa 91/04
Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten - Inhaltskontrolle
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Es wäre vom Ergebnis her unerträglich, würde eine vor Geltung der §§ 305 ff. BGB wirksame vertragliche Regelung aufgrund Gesetzesänderung ersatzlos entfallen und damit eine Vertragspartei über die schutzwürdige Vertragsinteressen hinaus begünstigt (vergleiche LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2005 - 22 Sa 91/04 - Juris-Zitat, zu 3.1.3 der Gründe). - BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko der Unwirksamkeit der Klausel tragen; arbeitsrechtliche Besonderheiten stehen dem nicht entgegen ((BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 - DB 2005, 2136, 2139, zu IV 8 der Gründe; BAG, Urteil vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 -AP Nr. 3 zu § 309 BGB, zu B III 2 c der Gründe). - BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 65/05
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (zum Beispiel BAG, Urteil vom 18.08.2005 - 8 AZR 65/05 - AP Nr. 1 zu § 336 BGB, zu II 3 a der Gründe). - Drs-Bund, 31.08.2001 - BT-Drs 14/6857
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Dieses Verständnis entspricht auch der amtlichen Begründung zur Gleichstellungsvorschrift des § 310 Absatz 4 Satz 3 BGB (BT-Drucksache 14/6857, Seite 54). - BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.02.2006 - 7 Sa 100/05
Sie findet keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse, die neben der Arbeitsleistung auch eine berufliche Fortbildung des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben (BAG, Urteil vom 15.12.1993 - 5 AZR 279/93 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu B I 2 der Gründe).
- LAG Köln, 02.03.2005 - 7 (2) Sa 1139/04
Lehrer, Altersteilzeit, Unterrichtspflichtstundenzahl, Blockmodell, Arbeitsphase, …
Im Ursprungsverfahren 7 Sa 100/05 wurde das Urteil des ersten Rechtszuges dem beklagten Land am 17.01.2005 zugestellt.Das Landesarbeitsgericht hat im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 02.03.2005 die Ursprungsverfahren 7 (2) Sa 1139/04, 7 (4) Sa 1373/04, 7 (4) Sa 97/05, 7 (5) Sa 98/05 und 7 Sa 100/05 zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung unter dem führenden Aktenzeichen 7 (2) Sa 1139/04 verbunden.