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   LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12   

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LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12 (https://dejure.org/2013,7393)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12 (https://dejure.org/2013,7393)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 7 Sa 1211/12 (https://dejure.org/2013,7393)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Arbeitnehmern der britischen Streitkräfte auch ohne Durchführung der Sozialauswahl

  • LAG Düsseldorf PDF

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  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei Arbeitnehmern der britischen Streitkräfte auch ohne Durchführung der Sozialauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Auswahl zum Zwecke der Sozialauswahl bei Kündigungen muss bei den britischen Streitkräften nur innerhalb des Standortes erfolgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eingeschränkte Sozialauswahl bei Kündigungen in den NATO-Streitkräften

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12
    Zudem gehöre zum Entscheidungsspielraum der Stationierungsstreitkräfte auch die Befugnis, die Zahl der Arbeitskräfte zu bestimmen, mit denen eine Arbeitsaufgabe in der Dienststelle zukünftig erledigt werden solle (BAG, Urteil vom 18.05.2006, 2 AZR 245/05).

    Das Kündigungsschutzgesetz findet daher auch im Arbeitsverhältnis des Klägers mit den Stationierungsstreitkräften Anwendung (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2006, 2 AZR 245/05, zitiert nach juris).

    Ebenso wie die Stationierungsstreitkräfte aufgrund ihrer Hoheitsgewalt allein darüber entscheiden, ob sie den Bedarf der Truppe an zivilen Arbeitskräften durch örtliche Arbeitskräfte oder durch Zivilpersonen, die bei der Truppe beschäftigt sind, decken wollen, obliegt es ihrer Organisationsentscheidung, darüber zu befinden, ob Arbeitsplätze mit Arbeitnehmern besetzt werden oder unbesetzt bleiben sollen (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2012, 2 AZR 163/11; Urteil vom 18.05.2006, 2 AZR 245/05, zitiert nach juris).

    Diese Grundsätze gelten auch im Bereich des - durch das ZA-NTS modifizierten (vgl. Art. 56 Abs. 9 ZA-NTS sowie das Unterzeichnungsprotokoll hierzu) - Mitwirkungsverfahrens nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2006, 2 AZR 245/05, zitiert nach juris).

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 113/11

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unbegründete

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12
    Die vom Kläger geäußerte Rechtsauffassung, dass es sich bei der Betriebsstätte in Elmpt arbeitsrechtlich um einen Betrieb mit der Betriebsstelle in Mönchengladbach handele, sei bereits vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 10.05.2011, 16 Sa 113/11, nicht geteilt worden.

    Wie bereits die 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in ihrer Entscheidung vom 10.05.2011, 16 Sa 113/11, ausgeführt hat, erweist sich die unternehmerische Entscheidung zur Schließung der Kfz-Werkstatt nicht deswegen als rechtsmissbräuchlich, weil weder die im Bereich der Kfz-Werkstatt tätigen Mitarbeiter der Betriebsvertretung noch ein Teil der Kfz-Inspektoren eine Kündigung erhalten haben.

    Es kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, ob der in § 4 SchutzTV geregelte Unterbringungsanspruch auf die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers hinsichtlich des Nichtbestehens von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten grundsätzlich Einfluss hat (verneinend: LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.1994, 3 (17) Sa 1307/94; Urteil vom 10.05.2011, 16 Sa 113/11; bejahend: LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.1997, 10 Sa 613/97; modifizierend: LAG Hessen, Urteil vom 28.06.2004, 17 Sa 1257/03, sämtlich zitiert nach juris), denn die Beklagte hat ihrer Darlegungslast in jeder Hinsicht genügt.

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12
    Das setzt zunächst voraus, dass ein freier vergleichbarer Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 02.02.2006, 2 AZR 38/05, zitiert nach juris).

    Als "frei" sind solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, dem maßgeblichen Überprüfungszeitpunkt für die soziale Rechtfertigung der Kündigung, unbesetzt sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG, Urteil vom 02.02.2006, a.a.O.).

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12
    Entgegen der Auffassung des Klägers wird die Anhörung der Betriebsvertretung dadurch jedoch nicht unwirksam, denn wenn der Arbeitgeber - vorliegend zudem zutreffend - eine Sozialauswahl für überflüssig hält, muss er die Betriebsvertretung nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten der zu kündigenden Arbeitnehmer unterrichten (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2004, 2 AZR 329/03, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12
    Selbst bei einer objektiv erforderlichen Sozialauswahl - die vorliegend nicht gegeben ist - würde die fehlende Mitteilung dieser Sozialdaten die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung wegen des Grundsatzes der subjektiven Determination nicht beeinflussen (vgl. BAG, Urteil vom 27.09.2001, 2 AZR 236/00, zitiert nach juris).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12
    Auf die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit hat der Kläger keinen Anspruch (vgl. BAG, Urteil vom 29.03.1990, 2 AZR 369/89, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12
    Im Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes gilt hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats im Sinne des § 102 BetrVG eine abgestufte Darlegungslast (vgl. BAG, Urteil vom 23.06.2005, 2 AZR 193/04, zitiert nach juris).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12
    Abgesehen davon ist äußerst fraglich, ob § 4 Nr. 3a Schutz-TV überhaupt im Rahmen der Weiterbeschäftigungspflicht nach § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 2b KSchG zu berücksichtigen ist und den Einzugsbereich, auf den das Gesetz abstellt, erweitern kann (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.2055, 2 AZR 544/04, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 199/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12
    Dies gilt auch, wenn sich der Arbeitgeber ein betriebsübergreifendes Versetzungsrecht vorbehalten hat (vgl. BAG, Urteil vom 15.12.2005, 6 AZR 199/05, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 26.05.2009 - 13 Sa 2111/08

    Betriebsbedingte Kündigung eines Zivilbeschäftigten bei den US-Streitkräften -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1211/12
    Versäumt der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer einen später verfügbaren Arbeitsplatz anzubieten, muss der Arbeitnehmer dies mit einem Wiedereinstellungsanspruch verfolgen (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 26.05.2009, 13 Sa 2111/08, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 13.12.1994 - 3 (17) Sa 1307/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse bei

  • LAG Hessen, 28.06.2004 - 17 Sa 1257/03
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.1997 - 10 Sa 613/97
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 163/11

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 7 Sa 1220/12
  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 676/05

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

  • LAG Köln, 01.10.2014 - 12 Sa 269/14

    Verhaltensbedingte Kündigung; Betriebsratsanhörung

    Da es sich um eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung handelt, trifft den Arbeitgeber insoweit die Darlegungs- und Beweislast (BAG, Urteil vom 24. April 2008 - 8 AZR 268/07, NZA 2008, 1314, Rz. 30; LAG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2013 - 7 Sa 1211/12, juris-Rz. 87).

    Erst nach einem entsprechenden Vortrag der Beklagten wäre es Sache der Klägerin gewesen, sich hierzu substantiiert einzulassen und anzugeben, welche Kündigungsgründe etwa dem Betriebsrat tatsächlich nicht mitgeteilt worden sind bzw. bekannt waren (vgl. BAG, Urteil vom 24. April 2008 - 8 AZR 268/07, NZA 2008, 1314, Rz. 30; LAG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2013 - 7 Sa 1211/12, juris-Rz. 87).

  • ArbG Mönchengladbach, 17.03.2015 - 1 Ca 3502/14

    Betriebsbedingte Kündigung, Standortschließung

    Dies ergibt sich aus Ziffer 1 des Unterzeichnungsprotokolls zu Artikel 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (LAG Düsseldorf vom 20.02.2013, 7 Sa 1211/12).
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