Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08   

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LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08 (https://dejure.org/2009,6905)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08 (https://dejure.org/2009,6905)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 2009 - 7 Sa 1655/08 (https://dejure.org/2009,6905)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Urlaubsteilung auf Wunsch des Arbeitnehmers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG; § 13 Abs. 1 BUrlG; § 362 BGB
    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Aufteilung der Erholungszeiten auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmerin; Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung der Urlaubsabgeltung bei Nichtgewährung zusammenhängenden Erholungsurlaubs auf Wunsch der Arbeitnehmerin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Aufteilung der Erholungszeiten auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmerin; Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung der Urlaubsabgeltung bei Nichtgewährung zusammenhängenden Erholungsurlaubs auf Wunsch der Arbeitnehmerin

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsteilung auf Arbeitnehmerwunsch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsteilung auf Wunsch des Arbeitnehmers

  • Judicialis

    BUrlG § 7 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch Aufteilung der Erholungszeiten auf ausdrücklichen Wunsch der Arbeitnehmerin; rechtsmissbräuchliche Geltendmachung der Urlaubsabgeltung bei Nichtgewährung zusammenhängenden Erholungsurlaubs auf Wunsch der Arbeitnehmerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Jahresurlaub muss nicht zusammenhängend genommen werden

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erholungsurlaub wird nur ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers gestückelt!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubsaufteilung nach Arbeitnehmerwünschen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 25.10.2004 - 10 Sa 1306/04

    Persönliche Gründe zur Teilung des Urlaubs - rechtsmissbräuchliche Forderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08
    In der Rechtsprechung und Kommentarliteratur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass ein bloßer Wunsch des Arbeitnehmers auf einen geteilten Urlaub nicht ausreicht, um eine Teilung im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG zu rechtfertigen (LAG Düsseldorf vom 25.10.2004,10 Sa 1306/04, LAGE § 7 BUrlG Nr. 41; LAG Düsseldorf vom 25.07.2007, 12 Sa 944/07, LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 21; ErfK/Dörner, 9. Aufl., § 7 BUrlG Rz. 24; Leinemann/Linck, 2. Aufl., § 7 BUrlG, Rz. 60; Friese, Urlaubsrecht, F VII Rz. 220).

    Das LAG Düsseldorf (Urteil vom 25.10.2004, 10 Sa 1306/04, LAGE § 7 BUrlG Nr. 41) hat diesbezüglich ausgeführt, der Anspruch aus § 7 Abs. 2 BUrlG könne zwar nicht allein mit der Begründung versagt werden, der Arbeitnehmer verhalte sich widersprüchlich, wenn er auf der einen Seite den Urlaub geteilt - auch unter Verstoß gegen den Mindesturlaub nach § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG - beantragt und zugebilligt bekommt und andererseits später den Verstoß gegen § 7 Abs. 2 BUrlG reklamiert und nochmals Urlaub beansprucht.

  • BAG, 08.12.1992 - 9 AZR 81/92

    Freistellung am Rosenmontag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08
    Wünscht der Arbeitnehmer mithin eine Aufteilung seines Urlaubsanspruchs auf mehrere einzelne Urlaubszeiträume, führt dieser Urlaubswunsch des Arbeitnehmers dazu, dass hinsichtlich des beantragten und gewährten Urlaubs Erfüllung des Urlaubsanspruchs eintritt (vgl. BAG vom 08.12.1992, 9 AZR 81/92, n.v.).

    In einem Urteil vom 08.12.1992 (9 AZR 81/92) hat das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich der Gewährung von einem Urlaubstag auf Antrag der dortigen Klägerin für den Rosenmontag entschieden, dass der Urlaubsanspruch in Höhe eines Tages erloschen ist.

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 Sa 944/07

    Befristung des Urlaubs- und des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 3 BUrlG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08
    In der Rechtsprechung und Kommentarliteratur wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass ein bloßer Wunsch des Arbeitnehmers auf einen geteilten Urlaub nicht ausreicht, um eine Teilung im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 BUrlG zu rechtfertigen (LAG Düsseldorf vom 25.10.2004,10 Sa 1306/04, LAGE § 7 BUrlG Nr. 41; LAG Düsseldorf vom 25.07.2007, 12 Sa 944/07, LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 21; ErfK/Dörner, 9. Aufl., § 7 BUrlG Rz. 24; Leinemann/Linck, 2. Aufl., § 7 BUrlG, Rz. 60; Friese, Urlaubsrecht, F VII Rz. 220).
  • BAG, 29.07.1965 - 5 AZR 380/64

    Aufteilung von Erholungsurlaub

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 29.07.1965 (5 AZR 380/64, AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG) entschieden, dass eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unzulässig ist, die einer Aufstückelung des Erholungsurlaubes in vielfache Halbtages- und Einzelstundenteile vorsieht, da damit Sinn und Zweck des dem Arbeitnehmer unabdingbar zustehenden Erholungsurlaubs völlig verfehlt werden.
  • BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 328/02

    Überbrückungsbeihilfe - Lohnsteuerklassen - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08
    Denn von Rechtsmissbrauch kann nur gesprochen werden, wenn die Rechtsausübung des Arbeitnehmers als solche zu missbilligen ist, weil sie zur Verfolgung eines rücksichtslosen Eigennutzes zum Nachteil des Arbeitgebers dient (vgl. BAG Urteil vom 09.12.2003 - 9 AZR 328/02, EzA § 242 BGB 2002 Rechtsmissbrauch Nr. 2).
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06

    Urlaub - Insolvenz - Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08
    In dem Urteil des BAG vom 21.11.2006 (9 AZR 97/06, AP Nr. 59 zu § 11 BUrlG) wird schließlich ohne weiterer Begründung ausgeführt, dass nach § 7 Abs. 2 BUrlG möglichst eine zusammenhängende Gewährung erforderlich und dass eine Stückelung auf einzelne Tage unzulässig ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 06.03.2019 - 4 Sa 73/18

    Zusammenhängender Urlaub - halbe bzw. Bruchteile von Urlaubstagen

    Umstritten ist schon, ob allein der bloße Wunsch des Arbeitnehmers, einen geteilten Urlaub zu erhalten, bereits ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund für eine solche Teilung darstellen kann, jedenfalls solange eine zusammenhängende Gewährung von mindestens zwei Wochen gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG nicht verhindert wird (bejahend: LAG Niedersachsen 23. April 2009 - 7 Sa 1655/08 - Arnold in Arnold/Tillmanns BUrlG 3. Aufl. § 7 Rn. 74; ablehnend: ErfK/Gallner 19. Aufl. § 7 BUrlG Rn. 25; Neumann in Neumann/Fenski/Kühn BUrlG 11. Aufl. Rn. 60).
  • ArbG Koblenz, 14.10.2020 - 7 Ca 1140/20

    Zusammenhängende Urlaubsgewährung iSv § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG bei eingebettetem

    b) Unabhängig von der Frage, ob die mit § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG verfolgte Intention, dem Arbeitnehmer eine längere Erholungsperiode zu gewähren, erst ab einer bestimmten Mindestdauer (etwa von 2 Wochen) erreicht werden kann (dagegen BeckOK-ArbR/Lampe, Stand: 01.09.2020, § 7 BUrlG Rn. 14), unabhängig davon, ob der Arbeitgeber, der den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zu beachten hat, sich dann auch im (erwünschten) Stückelungsfall auf eine Erfüllungswirkung berufen können muss (dafür LAG Niedersachsen 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08; BeckOK-ArbR/Lampe, § 7 BUrlG Rn. 14) und unabhängig davon, ob die Geltendmachung eines Nachgewährungs- bzw. Abgeltungsanspruchs unter Berufung auf § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG für vom Arbeitnehmer frei bestimmte und gewählte Urlaubszeiten nicht schon von vornherein rechtsmissbräuchlich ist (vgl. hierzu LAG Niedersachsen 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08), kann sich die Klägerin nicht auf § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG berufen, da sie vom 30.09.

    18 aa) Ein "Verstoß" der Beklagten gegen § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG liegt schon deshalb nicht vor, weil § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG die Regelung des § 7 Abs. 2 Satz 2 ausdrücklich vom für den gesetzlichen Mindesturlaub geltenden Unabdingbarkeitsschutz ausnimmt und daher auch die Arbeitsvertragsparteien - wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG vorliegen - eine andere Teilungsanordnung treffen können als die in § 7 Abs. 2 Satz 2 vorgesehene (LAG Niedersachsen 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08; HWK/Schinz, 9. Aufl. 2020, § 7 Rn. 53; MH/Klose, 4. Aufl. 2018, § 86 Rn. 67; Neumann/Fenski/Kühn, BUrlG, 11. Aufl. 2016, § 7 Rn. 61), jedenfalls solange dies nicht zu einer Atomisierung des Urlaubsanspruchs führt (BAG 29.07.1965 AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG; LAG Baden-Württemberg 06.03.2019 - 4 Sa 73/18; HWK/Schinz, § 13 Rn. 42).

    Mithin liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG - dass der komplette Urlaub aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen (hier dem Wunsch der Klägerin entsprechend [vgl. dazu generell LAG Niedersachsen 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08]) nicht zusammenhängend gewährt werden konnte - vor.

  • LAG Hamburg, 21.09.2015 - 8 Sa 46/14

    Anspruch auf Teilurlaubstage

    Das LAG Düsseldorf (Urt. v. 25.07.2007 - 12 Sa 944/07; Urt. v. 05.10.2004 - 10 Sa 1306/04) hält einen Anspruch auf Teilurlaubstage für ausgeschlossen; das LAG Niedersachsen (Urt. v. 23.04.2009 - 7 Sa 1655/08) hält ihn für zulässig.
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