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   LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18 (https://dejure.org/2019,25740)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18 (https://dejure.org/2019,25740)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2019 - 7 Sa 1938/18 (https://dejure.org/2019,25740)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Btriebsbedingte Kündigung; Konsultationsverfahren; Massenentlassungsanzeige tarifl. Nachteilsausgleich.

  • rechtsportal.de

    BGB § 623 ; KSchG § 4 ; KSchG § 6
    Schriftform Kündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 623 ; KSchG § 4 ; KSchG § 6
    Wirksamkeit der Kündigung bei Betriebsstilllegung eines Luftverkehrbetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Kündigung bei Betriebsstilllegung eines Luftverkehrsbetriebes; Unwirksamkeit der Kündigung bei Betriebsübergang; Abgrenzung zwischen Betriebsstilllegung und Betriebsübergang; Wirtschaftliche Einheit bei einem Luftverkehrsbetrieb; Massenentlassungsanzeige ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (41)

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18
    Bei einem Luftverkehrsbetrieb gehören die eingesetzten Flugzeuge zu den wesentlichen Betriebsmitteln, deren Übergang als ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung des Vorliegens eines Betriebsübergangs anzusehen ist (vgl. EuGH 09.09.2015 - C-160/14).

    2.1.3.2.2 Ein solcher Betriebsübergang iSv. § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB - wie auch iSd. Richtlinie 2001/23/EG vom 12.03.2001 - liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. etwa EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25 mwN; so auch BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rz. 35; BAG 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 1).

    Darauf, ob es sich dabei um ein "Unternehmen", einen "Betrieb" oder einen "Unternehmens-" oder "Betriebsteil" - auch iSd. jeweiligen nationalen Rechts - handelt, kommt es nicht an (vgl. EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 30).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der Art des betroffenen Unternehmens oder Betriebs, je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (EuGH 09.09.2015 - C-160/14 - Rn 27; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18).

    Diese Grundsätze hat der EuGH auch für die Prüfung des Übergangs eines Flugbetriebs angewendet EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 26 mwN).

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18
    2.1.3.2.1 Allerdings schließen sich Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung systematisch aus (st. Rspr., BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rn 33 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 165; 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 - Rn. 39 - AP Nr. 188 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Dann liegt keine Betriebsstilllegung, sondern allenfalls eine Betriebsteilstilllegung vor (BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 Rn. 33; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 - Rn. 28).

    2.1.3.2.2 Ein solcher Betriebsübergang iSv. § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB - wie auch iSd. Richtlinie 2001/23/EG vom 12.03.2001 - liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger eine bestehende wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt (vgl. etwa EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25 mwN; so auch BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - Rz. 35; BAG 23. März 2017 - 8 AZR 91/15 - Rn. 21 mwN, BAGE 159, 1).

    Es bedurfte dann nämlich vor Ausspruch der Kündigung auch keiner Sozialauswahl zwischen denjenigen Beschäftigten, die einer zu übertragenden Teileinheit zugeordnet waren und denjenigen, die dem stillzulegenden Restbetrieb angehört hätten (vgl. dazu BAG 21.05.2015 - 8 AZR 409/13 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 165 Rn 58).

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18
    Darauf, ob es sich dabei um ein "Unternehmen", einen "Betrieb" oder einen "Unternehmens-" oder "Betriebsteil" - auch iSd. jeweiligen nationalen Rechts - handelt, kommt es nicht an (vgl. EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 25; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 30).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. ua. EuGH 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual ua.] Rn. 32; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34 mwN, Slg. 2011, I-95; BAG 25.08.2016 - 8 AZR 53/16 - Rn 27; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 21, BAGE 148, 168).

    Allein in der bloßen Fortführung einer Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) oder der bloßen Auftragsnachfolge zeigt sich kein Betriebs(teil)übergang (vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36 und 41, Slg. 2011, I-95; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 23, BAGE 148, 168).

  • BAG, 18.07.2017 - 1 AZR 546/15

    Nachteilsausgleich - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18
    Dieser Anspruch kann regelmäßig im Wege einer Leistungsklage verfolgt werden (BAG 18.07.2017 - 1 AZR 546/15 - AP Nr. 58 zu § 113 BetrVG 1972), bis der Insolvenzverwalter erneut die Masseunzulänglichkeit anzeigt.

    2.2.2.1.4.1 Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur nahezu inhaltsgleichen und damit auf den hiesigen Fall übertragbaren Regelung in § 113 BetrVG (vgl. BAG 18.07.2017 - 1 AZR 546/15 - AP NR.

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn er die bestehenden Arbeitsverhältnisse zum Zwecke der Betriebsstilllegung kündigt (BAG 18.07.2017 - 1 AZR 546/15 Rz. 38 zu § 113 BetrVG).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18
    Die Beteiligungsrechte setzen vielmehr voraus, dass der Arbeitgeber konkrete Planungen hinsichtlich einer Betriebsänderung hat, die den Gegenstand der zwischen den Betriebsparteien zu führenden Verhandlungen vorgeben (BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 BAGE 118, 222-228).

    2.2.2.1.6.4 In der widerruflichen Freistellung der Beschäftigten im Flugbetrieb zum 01.11.2017 liegt ebenfalls noch nicht der Beginn der Durchführung einer beabsichtigten Betriebsstilllegung (BAG 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 Rz. 21).

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18
    58 zu § 113 BetrVG 1972 Rz. 28; BAG 20.11.2001 - 1 AZR 97/01 zu I 1a der Gründe mwN - BAGE 99, 377), ist davon auszugehen, dass die Arbeitgeberin vor Durchführung der Betriebsänderung die Personalvertretung zunächst über die geplante Betriebsänderung informieren und dann mit ihr über die Einzelheiten und Durchführung der Betriebsänderung beraten muss, mit dem Ziel sich über einen Interessenausgleich zu verständigen.

    Erst nach Abschluss des Einigungsstellenverfahrens hat die Arbeitgeberin einen Interessenausgleich mit der Personalvertretung versucht (BAG 20.11.2001 - 1 AZR 97/01).

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18
    Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung ernstlich zu verhandeln, ihm dies zumindest anzubieten (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 -, BAGE 151, 83-93 Rz. 15; BAG 21. März 2013 - 2 AZR 60/12 - Rn. 15, BAGE 144, 366).

    Die Konsultationen sind ohne Einigung der Betriebsparteien beendet, wenn der Arbeitgeber annehmen darf, es bestehe kein Ansatz für weitere, zielführende Verhandlungen (BAG 26. Februar 2015 - 2 AZR 955/13 - Rn. 29, BAGE 151, 83).

  • EuGH, 06.03.2014 - C-458/12

    Amatori u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Übergang von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18
    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (EuGH 19. Oktober 2017 - C-200/16 - [Securitas] Rn. 25; 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 f. mwN; 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 42 mwN, zur Vorgängerrichtlinie 77/187/EWG; 29. Juli 2010 - C-151/09 - [UGT-FSP] Rn. 26; 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini ua.] Rn. 31; 26. September 2000 - C-175/99 - [Mayeur] Rn. 32 zur Vorgängerrichtlinie 77/187/EWG).

    Dies wird von der Rechtsprechung (EuGH 06.03.2014 - C-458/12 - Amatori - EzA Richtlinie 2001/23 EG-Vertrag 1999 Nr. 9) allerdings vorausgesetzt.

  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 1069/12

    Betriebs (teil) übergang - Öffentlicher Dienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. ua. EuGH 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual ua.] Rn. 32; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34 mwN, Slg. 2011, I-95; BAG 25.08.2016 - 8 AZR 53/16 - Rn 27; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 21, BAGE 148, 168).

    Allein in der bloßen Fortführung einer Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) oder der bloßen Auftragsnachfolge zeigt sich kein Betriebs(teil)übergang (vgl. EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 36 und 41, Slg. 2011, I-95; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 23, BAGE 148, 168).

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 733/13

    Betriebsübergang - neuer Tankstellenstandort und anderer Pächter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.04.2019 - 7 Sa 1938/18
    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. ua. EuGH 26. November 2015 - C-509/14 - [Aira Pascual ua.] Rn. 32; 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 34 mwN, Slg. 2011, I-95; BAG 25.08.2016 - 8 AZR 53/16 - Rn 27; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 21, BAGE 148, 168).

    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgebenden Kriterien kommt je nach der Art des betroffenen Unternehmens oder Betriebs, je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (EuGH 09.09.2015 - C-160/14 - Rn 27; BAG 18. September 2014 - 8 AZR 733/13 - Rn. 18).

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 186/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2018 - 1 Sa 337/18

    Air Berlin: Betriebsstilllegung oder Betriebsübergang

  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 107/05

    Insolvenzkündigung und Standortsicherungsvereinbarung - Sozialauswahl

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 520/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung

  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 155/11

    Unterrichtung des Betriebsrats über Massenentlassungen

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 407/10

    Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 KSchG - Konsultationspflicht bei

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

  • EuGH, 06.09.2011 - C-108/10

    Der Gerichtshof präzisiert den Umfang des Schutzes von Arbeitnehmerrechten bei

  • EuGH, 26.09.2000 - C-175/99

    Mayeur

  • EuGH, 26.11.2015 - C-509/14

    Aira Pascual u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art.

  • EuGH, 29.07.2010 - C-151/09

    UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 59/13

    Mitbestimmung der Gruppenvertretung der Copiloten bei personellen Einzelmaßnahmen

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

  • BAG, 14.03.2013 - 8 AZR 153/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang -

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 245/05

    Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungskräften wegen Verlagerung der

  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 27/00

    Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung eines Luftrettungsdienstes

  • EuGH, 10.09.2009 - C-44/08

    Akavan Erityisalojen Keskusliitto AEK u.a. - Vorabentscheidungsverfahren -

  • EuGH, 19.10.2017 - C-200/16

    Securitas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

  • EuGH, 13.09.2007 - C-458/05

    Jouini u.a. - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der

  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

  • BAG, 23.03.2017 - 8 AZR 91/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

  • ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 911/98

    § 113 Abs. 1 InsO und Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu

  • ArbG Berlin, 02.11.2017 - 38 BVGa 13035/17

    Personalvertretung wehrt sich gegen die Einstellung des Flugbetriebs von Air

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 2100/18

    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren -

    (c) Die Schaffung vollendeter Tatsachen vor dem Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der PV Kabine war auch geeignet, dem Konsultationsverfahren seine Wirksamkeit zu nehmen ( aA ua. LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/8 - Rn. 123 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123 zitiert nach juris ).

    (d) Dem steht auch nicht entgegen, dass für den Flugbetrieb der Schuldnerin zwei selbstständige Arbeitnehmervertretungen, die PV Kabine und die PV Cockpit gebildet waren (aA LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/18 - Rn 237 zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 15. März 2019 - 6 Sa 587/18 - Rn. 243 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123 zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 10. April 2019 - 4 Sa 586/18 - Rn. 234 zitiert nach juris ).

    (e) Die Kammer folgt auch nicht der Ansicht, dass es sich bei dem Bereich Kabine und dem Bereich Cockpit um zwei unterschiedliche Betriebe handele, weshalb die Kündigung der Pilot*innen auf die Beteiligungsmöglichkeiten der PV Kabine keinen Einfluss habe (so LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 167 ff. zitiert nach juris und LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - Rn. 166 zitiert nach juris zum Nachteilsausgleich nach § 83 Abs. 3 TV PV Kabine ).

    (aa) Offen bleiben kann, ob nach § 17 Abs. 2 KSchG und dem Unionsrecht für die Konsultation der Arbeitnehmervertretung eine Trennung zwischen beiden Bereichen überhaupt zulässig wäre ( zweifelnd insoweit wohl auch LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123, das bezogen auf das Konsultationsverfahren nicht auf den Betriebsbegriff abstellt ).

    (bbb) Soweit teilweise angenommen wird, die Bereiche Kabine und Cockpit seien als zwei eigene Betriebe anzusehen, weil für Luftfahrtunternehmen der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff nicht gelte und daher nach § 4a Abs. 2 TVG auf den durch den Tarifvertrag definierten Betrieb abzustellen sei ( LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - Rn. 166 zitiert nach juris unter Verweis auf Richardi/Forst, 16. Aufl. § 117 Rn. 24; ähnlich auch LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 169 zitiert nach juris ) wird übersehen, dass § 117 Abs. 2 BetrVG bezogen auf Luftfahrtunternehmen an den Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG anknüpft und damit eine Regelung zum Betriebsbegriff enthält.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 1908/18

    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren -

    (c) Die Schaffung vollendeter Tatsachen vor dem Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der PV Kabine war auch geeignet, dem Konsultationsverfahren seine Wirksamkeit zu nehmen (aA ua. LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/8 - Rn. 123 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123 zitiert nach juris).

    (d) Dem steht auch nicht entgegen, dass für den Flugbetrieb der Schuldnerin zwei selbstständige Arbeitnehmervertretungen, die PV Kabine und die PV Cockpit gebildet waren (aA LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/18 - Rn 237 zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 15. März 2019 - 6 Sa 587/18 - Rn. 243 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123 zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 10. April 2019 - 4 Sa 586/18 - Rn. 234 zitiert nach juris).

    (e) Die Kammer folgt auch nicht der Ansicht, dass es sich bei dem Bereich Kabine und dem Bereich Cockpit um zwei unterschiedliche Betriebe handele, weshalb die Kündigung der Pilot*innen auf die Beteiligungsmöglichkeiten der PV Kabine keinen Einfluss habe (so LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 167 ff. zitiert nach juris und LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - Rn. 166 zitiert nach juris zum Nachteilsausgleich nach § 83 Abs. 3 TV PV Kabine).

    (aa) Offen bleiben kann, ob nach § 17 Abs. 2 KSchG und dem Unionsrecht für die Konsultation der Arbeitnehmervertretung eine Trennung zwischen beiden Bereichen überhaupt zulässig wäre (zweifelnd insoweit wohl auch LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123, das bezogen auf das Konsultationsverfahren nicht auf den Betriebsbegriff abstellt).

    (bbb) Soweit teilweise angenommen wird, die Bereiche Kabine und Cockpit seien als zwei eigene Betriebe anzusehen, weil für Luftfahrtunternehmen der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff nicht gelte und daher nach § 4a Abs. 2 TVG auf den durch den Tarifvertrag definierten Betrieb abzustellen sei (LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - Rn. 166 zitiert nach juris unter Verweis auf Richardi/Forst, 16. Aufl. § 117 Rn. 24; ähnlich auch LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 169 zitiert nach juris) wird übersehen, dass § 117 Abs. 2 BetrVG bezogen auf Luftfahrtunternehmen an den Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG anknüpft und damit eine Regelung zum Betriebsbegriff enthält.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 402/19

    Irreführende Darstellung des Stands der Beratungen - Konsultationsverfahren -

    (c) Die Schaffung vollendeter Tatsachen vor dem Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der PV Kabine war auch geeignet, dem Konsultationsverfahren seine Wirksamkeit zu nehmen ( aA ua. LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/8 - Rn. 123 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123 zitiert nach juris ).

    (d) Dem steht auch nicht entgegen, dass für den Flugbetrieb der Schuldnerin zwei selbstständige Arbeitnehmervertretungen, die PV Kabine und die PV Cockpit gebildet waren (aA LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/18 - Rn 237 zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 15. März 2019 - 6 Sa 587/18 - Rn. 243 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123 zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 10. April 2019 - 4 Sa 586/18 - Rn. 234 zitiert nach juris ).

    (e) Die Kammer folgt auch nicht der Ansicht, dass es sich bei dem Bereich Kabine und dem Bereich Cockpit um zwei unterschiedliche Betriebe handele, weshalb die Kündigung der Pilot*innen auf die Beteiligungsmöglichkeiten der PV Kabine keinen Einfluss habe (so LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 167 ff. zitiert nach juris und LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - Rn. 166 zitiert nach juris zum Nachteilsausgleich nach § 83 Abs. 3 TV PV Kabine ).

    (aa) Offen bleiben kann, ob nach § 17 Abs. 2 KSchG und dem Unionsrecht für die Konsultation der Arbeitnehmervertretung eine Trennung zwischen beiden Bereichen überhaupt zulässig wäre ( zweifelnd insoweit wohl auch LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123, das bezogen auf das Konsultationsverfahren nicht auf den Betriebsbegriff abstellt ).

    (bbb) Soweit teilweise angenommen wird, die Bereiche Kabine und Cockpit seien als zwei eigene Betriebe anzusehen, weil für Luftfahrtunternehmen der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff nicht gelte und daher nach § 4a Abs. 2 TVG auf den durch den Tarifvertrag definierten Betrieb abzustellen sei ( LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - Rn. 166 zitiert nach juris unter Verweis auf Richardi/Forst, 16. Aufl. § 117 Rn. 24; ähnlich auch LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 169 zitiert nach juris ) wird übersehen, dass § 117 Abs. 2 BetrVG bezogen auf Luftfahrtunternehmen an den Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG anknüpft und damit eine Regelung zum Betriebsbegriff enthält.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - 21 Sa 189/19

    Massenentlassung - Konsultationsverfahren - unwiderrufliche Freistellung oder

    (c) Die Schaffung vollendeter Tatsachen vor dem Abschluss des Konsultationsverfahrens mit der PV Kabine war auch geeignet, dem Konsultationsverfahren seine Wirksamkeit zu nehmen (aA ua. LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/8 - Rn. 123 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123 zitiert nach juris).

    (d) Dem steht auch nicht entgegen, dass für den Flugbetrieb der Schuldnerin zwei selbstständige Arbeitnehmervertretungen, die PV Kabine und die PV Cockpit gebildet waren (aA LAG Düsseldorf 13. März 2019 - 12 Sa 726/18 - Rn 237 zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 15. März 2019 - 6 Sa 587/18 - Rn. 243 zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123 zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 10. April 2019 - 4 Sa 586/18 - Rn. 234 zitiert nach juris).

    (e) Die Kammer folgt auch nicht der Ansicht, dass es sich bei dem Bereich Kabine und dem Bereich Cockpit um zwei unterschiedliche Betriebe handele, weshalb die Kündigung der Pilot*innen auf die Beteiligungsmöglichkeiten der PV Kabine keinen Einfluss habe (so LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 167 ff. zitiert nach juris und LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - Rn. 166 zitiert nach juris zum Nachteilsausgleich nach § 83 Abs. 3 TV PV Kabine).

    (aa) Offen bleiben kann, ob nach § 17 Abs. 2 KSchG und dem Unionsrecht für die Konsultation der Arbeitnehmervertretung eine Trennung zwischen beiden Bereichen überhaupt zulässig wäre (zweifelnd insoweit wohl auch LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 123, das bezogen auf das Konsultationsverfahren nicht auf den Betriebsbegriff abstellt).

    (bbb) Soweit teilweise angenommen wird, die Bereiche Kabine und Cockpit seien als zwei eigene Betriebe anzusehen, weil für Luftfahrtunternehmen der betriebsverfassungsrechtliche Betriebsbegriff nicht gelte und daher nach § 4a Abs. 2 TVG auf den durch den Tarifvertrag definierten Betrieb abzustellen sei (LAG Berlin-Brandenburg 17. April 2019 - 15 Sa 2026/18 - Rn. 166 zitiert nach juris unter Verweis auf Richardi/Forst, 16. Aufl. § 117 Rn. 24; ähnlich auch LAG Berlin-Brandenburg 2. April 2019 - 7 Sa 1938/18 - Rn. 169 zitiert nach juris) wird übersehen, dass § 117 Abs. 2 BetrVG bezogen auf Luftfahrtunternehmen an den Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 KSchG anknüpft und damit eine Regelung zum Betriebsbegriff enthält.

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