Rechtsprechung
   LAG Köln, 18.01.2018 - 7 Sa 292/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,506
LAG Köln, 18.01.2018 - 7 Sa 292/17 (https://dejure.org/2018,506)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.01.2018 - 7 Sa 292/17 (https://dejure.org/2018,506)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - 7 Sa 292/17 (https://dejure.org/2018,506)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Partner/Senior-Partner; Arbeitsverhältnis; Geschäftsführer; Dienstvertrag; Unternehmensberater; institutionalisierter Rechtsmissbrauch; Kündigungsschutz

  • IWW

    §§ 123, ... 242, 611 a BGB; §§ 1, 14 KSchG; §§ 35, 35 a, 37, 39, 78 GmbHG Vorschriften§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 1 KSchG, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG, § 39 Abs. 1 GmbHG, § 35 a GmbHG, § 78 GmbHG, § 35 Abs. 1 S. 1 GmbHG, § 37 Abs. 2 S. 1 GmbHG, § 37 Abs. 1, § 37 Abs. 2 S. 2 GmbHG, § 14 Abs. 1 KSchG, § 123 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 35 Abs. 2 GmbHG, § 313 Abs. 3 ZPO, § 611 a BGB, § 611 a Abs. 1 BGB, § 611 a Abs. 1 S. 5 BGB, §§ 1 ff. KSchG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche eines zum GmbH-Geschäftsführer berufenen Partners/Senior-Partners einer Unternehmensberatung

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zum Geschäftsführer bestellt? Dann war es das mit dem Kündigungsschutzgesetz!

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Senior Partner und Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Senior Partner und Geschäftsführer einer Managementberatungsgesellschaft ist kein Arbeitnehmer

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Seniorpartner ist kein Arbeitnehmer

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Kündigungsschutz für Senior Partner einer Unternehmensberatung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer einer Managementberatung kein Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Allgemeiner Kündigungsschutz im Arbeitsrecht

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer-Status eines Senior Partners und Geschäftsführers

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstatus eines Senior Partners und Geschäftsführers

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Köln, 03.02.2017 - 17 Ca 8143/15
    Auszug aus LAG Köln, 18.01.2018 - 7 Sa 292/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 0 3.02.2017 in Sachen 17 Ca 8143/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger und Berufungskläger beantragt nunmehr, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.02.2017, 17 Ca 8143/15, abzuändern und insgesamt wie folgt neu zu fassen:.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.02.2017 in Sachen 17 Ca 8143/15 ist zulässig.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 03.02.2017 in Sachen 17 Ca 8143/15 musste erfolglos bleiben.

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Auszug aus LAG Köln, 18.01.2018 - 7 Sa 292/17
    Selbst in einem solchen Fall greift jedoch die in § 14 Abs. 1 KSchG enthaltene negative Fiktion mit der Folge der Unanwendbarkeit des ersten Abschnittes des Kündigungsschutzgesetzes ein (BAG a.a.O.; BAG vom 21.09.2017, 2 AZR 865/16, Rdnr. 12, 18 f. bei juris; APS/Biebl, 5. Auflage, § 14 KSchG, Rdnr. 3).

    Zwar kann es grundsätzlich in Betracht kommen, die Bestellung eines Beschäftigten zum GmbH-Geschäftsführer als rechtsmissbräuchlich und deshalb nach § 242 BGB als unwirksam anzusehen, wenn der Beschäftigte bisher in einem Arbeitsverhältnis stand, der Arbeitgeber intern schon die Beendigung der Zusammenarbeit plant und die Berufung zum Geschäftsführer nur dazu dienen soll, dem alsbald zu entlassenden Betroffenen den gesetzlichen Kündigungsschutz zu entziehen (BAG vom 21.09.2017, 2 AZR 865/16 LS 6 und Rdnr. 36 bei juris).

    Ferner führt das BAG in seiner Entscheidung vom 21.09.2017 (a.a.O.) an, dass in einem großen Unternehmen auch aus der Bestellung einer großen Anzahl von Geschäftsführern (im dortigen Fall 247 Bestellungen innerhalb von 11 Jahren) nicht auf einen institutionellen Rechtsmissbrauch geschlossen werden könne.

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus LAG Köln, 18.01.2018 - 7 Sa 292/17
    Nach der neueren Rechtsprechung des BAG müssen sich die Vertragsparteien dabei grundsätzlich an dem von ihnen gewählten Vertragstypus festhalten lassen, wenn die vertraglich vereinbarte Tätigkeit typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig - bzw. im Rahmen eines freien Dienstvertragsverhältnisses - erbracht werden kann und die tatsächliche Handhabung der Vertragsbeziehung nicht zwingend [Hervorhebung hier] für ein Arbeitsverhältnis spricht (BAG vom 09.06.2010, 5 AZR 332/09, Rdnr. 33; BAG vom 27.06.2017, 9 AZR 851/16, Rdnr. 24; BAG vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, Rdnr. 44).

    Dabei müssten nun aber die vom Kläger für ein Arbeitsverhältnis sprechenden Umstände nach der oben zitierten Rechtsprechung des BAG in der Gesamtschau zwingend den Schluss auf ein Arbeitsverhältnis zulassen (BAG vom 09.06.2010, 5 AZR 332/09, LS1 und Rdnr. 30 bei juris).

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

    Auszug aus LAG Köln, 18.01.2018 - 7 Sa 292/17
    Die neu eingefügte Vorschrift des § 611 a BGB spiegelt die Rechtsgrundsätze der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung wider (BAG vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, Rdnr. 23; BAG vom 27.06.2017, 9 AZR 851/16, Rdnr. 17).

    Nach der neueren Rechtsprechung des BAG müssen sich die Vertragsparteien dabei grundsätzlich an dem von ihnen gewählten Vertragstypus festhalten lassen, wenn die vertraglich vereinbarte Tätigkeit typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig - bzw. im Rahmen eines freien Dienstvertragsverhältnisses - erbracht werden kann und die tatsächliche Handhabung der Vertragsbeziehung nicht zwingend [Hervorhebung hier] für ein Arbeitsverhältnis spricht (BAG vom 09.06.2010, 5 AZR 332/09, Rdnr. 33; BAG vom 27.06.2017, 9 AZR 851/16, Rdnr. 24; BAG vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, Rdnr. 44).

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

    Auszug aus LAG Köln, 18.01.2018 - 7 Sa 292/17
    Die neu eingefügte Vorschrift des § 611 a BGB spiegelt die Rechtsgrundsätze der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung wider (BAG vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, Rdnr. 23; BAG vom 27.06.2017, 9 AZR 851/16, Rdnr. 17).

    Nach der neueren Rechtsprechung des BAG müssen sich die Vertragsparteien dabei grundsätzlich an dem von ihnen gewählten Vertragstypus festhalten lassen, wenn die vertraglich vereinbarte Tätigkeit typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig - bzw. im Rahmen eines freien Dienstvertragsverhältnisses - erbracht werden kann und die tatsächliche Handhabung der Vertragsbeziehung nicht zwingend [Hervorhebung hier] für ein Arbeitsverhältnis spricht (BAG vom 09.06.2010, 5 AZR 332/09, Rdnr. 33; BAG vom 27.06.2017, 9 AZR 851/16, Rdnr. 24; BAG vom 21.11.2017, 9 AZR 117/17, Rdnr. 44).

  • LAG Hessen, 13.12.2007 - 10 Ta 153/07

    Unbegründete sofortige Beschwerde gegen Rechtswegbeschluss - Berater für

    Auszug aus LAG Köln, 18.01.2018 - 7 Sa 292/17
    Soweit der Kläger auf die in der weltweiten Konzernorganisation der Beklagten geltenden übergeordneten Regularien zu bestimmten Themen hinweist wie z. B. Regularien über die Corporate Identity, über die Geheimhaltungspflichten und Kundenschutzregelungen des Employee Agreement, die BCG IT Navigator Methode etc., so liegt es auf der Hand, dass es für ein weltweit agierendes Unternehmen, das in ganz unterschiedlichen Bereichen und in unterschiedlichen Regionen durch eine Vielzahl von Partnern Klienten akquiriert, notwendig ist, weltweit geltende Standards zu setzen, an die sich alle Partner zu halten haben (LAG Frankfurt/Main vom 13.12.2007, 10 Ta 153/07, Rdnr. 103 bei juris).
  • LAG Köln, 16.07.2018 - 7 Ta 276/17

    Rechtsweg; Arbeitsvertrag; Geschäftsführerdienstvertrag; Seniorpartner;

    Die Parteien sind aus dem Verfahren LAG Köln 7 Sa 292/17 gerichtsbekannt.

    Der Kläger erhob gegen die Kündigung vom 21.10.2015 beim Arbeitsgericht Köln Kündigungsschutzklage (17 Ca 8143/15 = LAG Köln 7 Sa 292/17).

    Anders als in dem Kündigungsschutzprozess Arbeitsgericht Köln17 Ca 8143/15 = LAG Köln 7 Sa 292/17 kann sich der Kläger vorliegend nicht auf die vom BAG entwickelten Grundsätze zu sogenannten Sic-non-Fällen berufen.

    Wegen der vertiefenden Einzelheiten rechtlicher Art hierzu wird auf Seite 8 bis 22 der den Parteien bekannten Entscheidungsgründe des Urteils der Kammer vom 18.01.2018 in Sachen 7 Sa 292/17 Bezug genommen.

  • LAG Hessen, 28.02.2020 - 10 Ta 434/19

    1. War der Geschäftsführer einer GmbH bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung als

    Ein Arbeitsverhältnis setzt voraus, dass die Gesellschaft eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen der Geschäftsführer seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (vgl. BAG 21. Januar 2019 - 9 AZB 23/18 - Rn. 24, NZA 2019, 490; LAG Köln 18. Januar 2018 - 7 Sa 292/17 - Rn. 31, BeckRS 2018, 2690 ).
  • LAG Köln, 12.07.2018 - 7 Sa 872/17

    Sozialtypologische Betrachtungsweise bei der Abgrenzung eines

    Bei einer - auch in der Rechtsprechung des BAG angewandten (vgl. z.B. BAG vom 09.06.2010, 5 AZR 332/09; BAG vom 27.06.2017, 9 AZR 851/16; LAG Köln vom 18.01.2018, 7 Sa 292/17) - sozialtypologischen Betrachtungsweise ist im Ausgangspunkt zunächst festzustellen, dass die Tätigkeit, sog. "Essen auf Rädern" an einen vorher bestimmten festen Kundenkreis auszuliefern, sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch als freier Subunternehmer ausgeübt werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht