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   LAG Nürnberg, 03.02.2015 - 7 Sa 394/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4856
LAG Nürnberg, 03.02.2015 - 7 Sa 394/14 (https://dejure.org/2015,4856)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03.02.2015 - 7 Sa 394/14 (https://dejure.org/2015,4856)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - 7 Sa 394/14 (https://dejure.org/2015,4856)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    § 64 Absatz 1, Absatz 2 c) ArbGG, § ... 66 ArbGG, § 322 Absatz 1 ZPO, §§ 620 Absatz 2, 622 Absatz 1 BGB, § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG, § 241 Absatz 2 BGB, § 106 GewO, § 323 Absatz 2 BGB, §§ 611, 614 BGB, § 362 BGB, § 615 BGB, §§ 91, 92 ZPO, § 72 Absatz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Nutzung einer Firmenkreditkarte für eigene Zwecke

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzung der Firmenkreditkarte für private Ausgaben rechtfertigt Kündigung

  • przytulla.de (Kurzinformation)

    Die Firmenkreditkarte - auch Risiko für den Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist die Privatnutzung der Firmenkreditkarte erlaubt?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen privater Nutzung von Firmenkreditkarte

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Private Nutzung einer Firmenkreditkarte kann verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2015, 884
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.02.2015 - 7 Sa 394/14
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Absatz 2 iVm. § 323 Absatz 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich â?? auch für den Arbeitnehmer erkennbar â?? ausgeschlossen ist (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 11.07.2013 â?? 2 AZR 994/12 = AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 verhaltensbedingte Kündigung und NZA 2014/250).
  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    Auszug aus LAG Nürnberg, 03.02.2015 - 7 Sa 394/14
    Auch kann eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Absatz 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers eine Kündigung rechtfertigen (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 = AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und NZA 2012/607).
  • LAG Hamm, 15.07.2014 - 7 Sa 94/14

    Beginn und Hemmung der Kündigungserklärungsfrist bei Ausspruch fristloser

    Durch Beschluss vom 15.07.2014 sind die Verfahren 7 Sa 94/14 und 7 Sa 394/14 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Aktenzeichens 7 Sa 94/14 verbunden worden.
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