Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 03.02.2015 - 7 Sa 394/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- IWW
§ 64 Absatz 1, Absatz 2 c) ArbGG, § ... 66 ArbGG, § 322 Absatz 1 ZPO, §§ 620 Absatz 2, 622 Absatz 1 BGB, § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG, § 241 Absatz 2 BGB, § 106 GewO, § 323 Absatz 2 BGB, §§ 611, 614 BGB, § 362 BGB, § 615 BGB, §§ 91, 92 ZPO, § 72 Absatz 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhaltensbedingte Kündigung bei Nutzung einer Firmenkreditkarte für eigene Zwecke
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 1 KSchG
Kündigung - Firmenkreditkarte - private Nutzung - Betriebs-Berater
Keine Privatnutzung der Firmenkreditkarte
- rewis.io
Arbeitgeber, Ausland, Arbeitnehmer, Firmenkreditkarte, Privater Zweck, Abmahnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhaltensbedingte Kündigung bei Nutzung einer Firmenkreditkarte für eigene Zwecke
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nutzung der Firmenkreditkarte für private Ausgaben rechtfertigt Kündigung
- przytulla.de (Kurzinformation)
Die Firmenkreditkarte - auch Risiko für den Arbeitnehmer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ist die Privatnutzung der Firmenkreditkarte erlaubt?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen privater Nutzung von Firmenkreditkarte
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Private Nutzung einer Firmenkreditkarte kann verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 20.02.2014 - 11 Ca 978/13
- LAG Nürnberg, 03.02.2015 - 7 Sa 394/14
Papierfundstellen
- BB 2015, 884
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers
Auszug aus LAG Nürnberg, 03.02.2015 - 7 Sa 394/14
Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Absatz 2 iVm. § 323 Absatz 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich â?? auch für den Arbeitnehmer erkennbar â?? ausgeschlossen ist (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 11.07.2013 â?? 2 AZR 994/12 = AP Nr. 69 zu § 1 KSchG 1969 verhaltensbedingte Kündigung und NZA 2014/250). - BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung - …
Auszug aus LAG Nürnberg, 03.02.2015 - 7 Sa 394/14
Auch kann eine erhebliche Verletzung der den Arbeitnehmer gemäß § 241 Absatz 2 BGB treffenden Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers eine Kündigung rechtfertigen (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 03.11.2011 - 2 AZR 748/10 = AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und NZA 2012/607).
- LAG Hamm, 15.07.2014 - 7 Sa 94/14
Beginn und Hemmung der Kündigungserklärungsfrist bei Ausspruch fristloser …
Durch Beschluss vom 15.07.2014 sind die Verfahren 7 Sa 94/14 und 7 Sa 394/14 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Aktenzeichens 7 Sa 94/14 verbunden worden.