Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 08.07.2005 - 7 Sa 4/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Aktienerwerb von Muttergesellschaft durch Arbeitnehmer der Tochter - nicht erfolgter Börsengang - Verschmelzung durch Aufnahme der "Tochter" durch die Muttergesellschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche wegen eines unterbliebenen Börsenganges zum Neuen Markt; Zulässigkeit des Rechtswegs als Verfahrensvoraussetzung; Zustandekommen eines Zeichnungsvertrages; Beurteilung des Sachverhalts hinsichtlich der Rechtsgrundlagen für mögliche Schadensansprüche; Grundsätze ...
- Judicialis
UmwG § 2 Nr. 1; ; UmwG § ... 20 Abs. 1 Nr. 1; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; ArbGG § 65; ; GVG § 17; ; GVG § 17a; ; GVG § 17a Abs. 3 Satz 2; ; GVG § 17a Abs. 4; ; GVG § 17b; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB § 280; ; BGB § 280 Abs. 2 Satz 2 a. F.; ; BGB § 286 a. F.; ; BGB § 286 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 311 Abs. 2 n. F.; ; BGB §§ 320 ff; ; BGB § 346 Satz 1 a. F.; ; BGB § 349; ; BGB § 348; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1; ; AktG § 46; ; AktG § 47; ; AktG § 48; ; AktG § 93; ; AktG § 185 Abs. 1; ; WpHG § 1; ; WpHG § 2; ; WpHG § 2a; ; WpHG § 31; ; BörsG § 44; ; BörsG § 44 Abs. 1 Satz 1; ; BörsG § 45; ; BörsG § 46; ; BörsG § 47; ; VerkaufsprospektG § 2 Nr. 1; ; VerkaufsprospektG § 2 Nr. 2; ; VerkaufsprospektG § 2 Nr. 3; ; VerkaufsprospektG § 4 Abs. 1 Nr. 4; ; VerkaufsprospektG § 13 Abs. 1; ; StGB § 263
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aktienerwerb von Muttergesellschaft durch Arbeitnehmer der Tochter, nicht erfolgter Börsengang, Verschmelzung durch Aufnahme der Tochter durch die Muttergesellschaft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 30.01.2004 - 3 Ca 3924/03
- ArbG Stuttgart, 08.07.2005 - 3 Ca 3924/03
- LAG Baden-Württemberg, 08.07.2005 - 7 Sa 4/05
- BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 602/03
Altersteilzeit in der Insolvenz
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.07.2005 - 7 Sa 4/05
Insoweit verweist die Berufungskammer auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.02.2005 (- 10 AZR 602/03 - zitiert nach Juris, zu II 5 der Gründe), von der abzuweichen sie keine Veranlassung hat. - LAG Baden-Württemberg, 17.11.2004 - 2 Sa 46/04
Widerruf eines Darlehensvertrag im Zusammenhang mit Mitarbeiteraktien
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.07.2005 - 7 Sa 4/05
Ersichtlich hat die Beklagte den Kläger über den Verlauf und Stand des Themas "Börsengang" durchgehend sachlich korrekt informiert (vgl. auch die Feststellung im Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 17.11.2004 - 2 Sa 46/04 - JURIS, zu II 1.2 der Gründe). - BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91
Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.07.2005 - 7 Sa 4/05
Dies setzt jedoch selbstverständlich voraus, dass im erstinstanzlichen Verfahren die Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs ordnungsgemäß geprüft und verfahrensmäßig einwandfrei entschieden worden ist, dass also insbesondere die entsprechende Rüge einer Partei nicht verfahrensfehlerhaft übergangen worden ist, sondern eine entsprechende Vorabentscheidung erlassen wurde (BAG, Urteil vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91 - AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1997, zu II 3 b aa der Gründe). - BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90
Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.07.2005 - 7 Sa 4/05
Dementsprechend entfällt auch eine Haftung nach § 826 BGB, weil kein Vortrag gegeben ist, der eine bewusst unrichtige Auskunft aus eigennützigen Interessen aufzeigt (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 22.06.1992 - II ZR 178/90 - NJW 1992, 3167 ff., zu A III 4 der Gründe). - BGH, 05.10.2004 - X ZR 25/02
Rückforderung einer Schenkung wegen schwerer Verfehlung des Beschenkten und wegen …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 08.07.2005 - 7 Sa 4/05
Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird dabei durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen (z. B. BGH, Urteil vom 05.10.2004 - X ZR 25/02 - FamRZ 2005, 337 f, zu III 3 der Gründe), bei Abschluss des Vertrages zu Tage getretenen und dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem zukünftigen Eintritt gewisser Umstände gebildet, auf denen der Geschäftswille der Parteien sich aufbaut.
- BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 8. Juli 2005 - 7 Sa 4/05 - wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2005 - 7 Sa 4/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Bestehen eines Wiedereinstellungsanspruchs für einen Arbeitnehmer; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- Judicialis
MTV § 17; ; MTV § 17 Ziff. 4; ; MTV § 17 Ziff. 5; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 67 Abs. 2; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; BetrVG § 75; ; BetrVG § 77 Abs. 4; ; BGB § 613 a
- rechtsportal.de
MTV § 17 Ziff. 4
Keine tarifliche Ausschlussfrist bei Geltendmachung eines durch Ausgliederungsvereinbarung begründeten Wiedereinstellungsanspruches als außertariflicher Mitarbeiter - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 22.11.2004 - 8 Ca 2062/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2005 - 7 Sa 4/05
- BAG, 29.05.2006 - 7 AZR 638/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2005 - 7 Sa 105/05
Wiedereinstellungsanspruch - tarifliche Ausschlussfrist - Tarifauslegung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2005 - 7 Sa 4/05
Das Vorbringen des Klägers ist auch nicht - anders als im Verfahren 7 Sa 105/05 - aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles als verspätet zurückzuweisen.Dies ergibt sich daraus, dass der Kläger bereits mit der Klageschrift im Gegensatz zum Parallelverfahren 7 Sa 105/05 nicht die Verurteilung der Beklagten zum Abschluss eines Arbeitsvertrages auf der Grundlage tariflicher Bestimmungen geltend macht, sondern er strebt den Abschluss eines sogenannten AT-Vertrages an.
Im Gegensatz zum Verfahren 7 Sa 105/05 hatte hier auch die Beklagte hinreichende Veranlassung, dem Begehren des Klägers auf außertarifliche Beschäftigung bereits nach Erhalt der Klageschrift nachzugehen.