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   LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17   

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https://dejure.org/2017,36612
LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17 (https://dejure.org/2017,36612)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20.07.2017 - 7 Sa 40/17 (https://dejure.org/2017,36612)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 7 Sa 40/17 (https://dejure.org/2017,36612)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Vergütung von Fahrzeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungspflichtige Fahrzeiten nach dem Bundesmontagetarifvertrag; Unbegründete Vergütungsklage eines Aufzugmonteurs wegen Fahrtzeiten vom Wohnort zur ersten und von der letzten Wartungsanlage zurück zur Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung Fahrzeiten

  • rechtsportal.de

    BMTV § 5 ; BMTV § 6 ; BGB § 611 Abs. 1
    Vergütungspflichtige Fahrzeiten nach dem Bundesmontagetarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17
    Außerdem zeigt diese Regelung, dass dem Arbeitgeber für die auswärtige Montagestelle die volle, nicht durch An- und Abfahrt geschmälerte betriebsübliche tägliche Arbeitszeit zur Verfügung stehen soll, ohne dass er mitbestimmungspflichtige und ggf. zuschlagspflichtige Überstunden gewärtigen muss (vgl. BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; zit. nach juris).

    Denn die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit im Sinne des gesetzlichen Arbeitszeitschutzrechts führt nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht, wie umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; 16.5.2012, 5 AZR 347/11; 20.4.2011, 5 AZR 200/10; zit. nach juris).

    Die gesetzliche Vergütungspflicht des Arbeitgebers knüpft nach § 611 BGB an die Leistung der versprochenen Dienste an (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; 20.4.2011, 5 AZR 200/10; zit. nach juris).

    Dazu zählt nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern jede vom Arbeitgeber im Synallagma verlangte sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise von deren Erbringung unmittelbar zusammenhängt (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; 19.9.2012, 5 AZR 678/11; zit. nach juris).

    Derartige Fahrten sind eine primär fremdnützige, den betrieblichen Belangen des Arbeitgebers dienende Tätigkeit und damit "Arbeit" (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; zit. nach juris).

    Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrzeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle getroffen werden (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; 19.9.2012, 5 AZR 678/11; zit. nach juris).

    Mit dem Begriff "Auslösung" wird zwar gemeinhin ein pauschalierter Aufwendungsersatz bezeichnet, der Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten abdecken soll (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; zit. nach juris; vgl. auch ErfK/Preis 17. Aufl. § 611 BGB Rn. 517).

    Aus diesen Bestimmungen folgt im Umkehrschluss, dass andere Reisezeiten und damit auch die streitgegenständlichen Fahrzeiten nicht mit dem normalen Stundenlohn zu vergüten sind (vgl. auch BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; zit. nach juris).

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17
    Dazu zählt nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern jede vom Arbeitgeber im Synallagma verlangte sonstige Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise von deren Erbringung unmittelbar zusammenhängt (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; 19.9.2012, 5 AZR 678/11; zit. nach juris).

    Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrzeiten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle getroffen werden (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; 19.9.2012, 5 AZR 678/11; zit. nach juris).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17
    Zu den im Sinne von § 611 Abs. 1 BGB "versprochenen Diensten" kann auch das vom Arbeitgeber angeordnete Fahren von der Wohnung zu einer auswärtigen Arbeitsstelle gehören (BAG, 22.4.2009, 5 AZR 292/08; EuGH, 10.9.2015, C-266/14; zit. nach juris).

    So jedenfalls dann, wenn eine An- und Abreise zu einem Kunden auf Anordnung des Arbeitgebers erfolgt und der Arbeitnehmer bei der An- und Abreise selbst tätig werden muss (BAG, 22.4.2009, 5 AZR 292/08; zit. nach juris).

  • BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10

    Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17
    Denn die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit im Sinne des gesetzlichen Arbeitszeitschutzrechts führt nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht, wie umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; 16.5.2012, 5 AZR 347/11; 20.4.2011, 5 AZR 200/10; zit. nach juris).

    Die gesetzliche Vergütungspflicht des Arbeitgebers knüpft nach § 611 BGB an die Leistung der versprochenen Dienste an (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; 20.4.2011, 5 AZR 200/10; zit. nach juris).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17
    Zu den im Sinne von § 611 Abs. 1 BGB "versprochenen Diensten" kann auch das vom Arbeitgeber angeordnete Fahren von der Wohnung zu einer auswärtigen Arbeitsstelle gehören (BAG, 22.4.2009, 5 AZR 292/08; EuGH, 10.9.2015, C-266/14; zit. nach juris).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17
    Denn die Qualifikation einer bestimmten Zeitspanne als Arbeitszeit im Sinne des gesetzlichen Arbeitszeitschutzrechts führt nicht zwingend zu einer Vergütungspflicht, wie umgekehrt die Herausnahme bestimmter Zeiten aus der Arbeitszeit nicht die Vergütungspflicht ausschließen muss (BAG, 12.12.2012, 5 AZR 355/12; 16.5.2012, 5 AZR 347/11; 20.4.2011, 5 AZR 200/10; zit. nach juris).
  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 229/87

    Aufwandsentschädigung bei Montagearbeiten unter täglichem Beginn und Ende der

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17
    Vor allem die Umstände, dass die Nahauslösung mit steigender Kilometerzahl zunimmt und dass die Lenkzeiten für Mitarbeiter, die bei der An- und Rückfahrt auf Anordnung des Arbeitgebers ein werkseitig gestelltes Fahrzeug lenken, mit einer 25%ig höheren Nahauslösung vergütet werden, belegen, dass mit der Nahauslösung die zusätzliche Wegezeit, d.h. der zusätzliche Aufwand des Montagestammarbeiters, der seinen Wohnsitz aufgrund der wechselnden Arbeitsstätten nicht betriebsnah wählen kann, vergütet werden soll (vgl. auch BAG, 30.9.1987, 4 AZR 229/87; zit. nach juris).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. BAG, vgl. 26.10.2016, 5 AZR 226/16; 29.6.2016, 5 AZR 696/15; zit. nach juris).
  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 696/15

    Annahmeverzug - regelmäßige Arbeitszeit - unregelmäßige Arbeitszeitverteilung

    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr. BAG, vgl. 26.10.2016, 5 AZR 226/16; 29.6.2016, 5 AZR 696/15; zit. nach juris).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 959/94
    Auszug aus LAG Hamburg, 20.07.2017 - 7 Sa 40/17
    Das Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung (BAG, 7.11.1995, 3 AZR 959/94; 10. Dezember 1992, 8 AZR 134/92; vgl. auch BAG, 12.2.2003, 10 AZR 299/02; zit. nach juris).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 134/92

    Mutterschutz für Alleinerziehende - AGB-DDR 1990

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juli 2017 - 7 Sa 40/17 - wird zurückgewiesen.
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