Rechtsprechung
   LAG München, 08.05.1996 - 7 Sa 584/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7288
LAG München, 08.05.1996 - 7 Sa 584/95 (https://dejure.org/1996,7288)
LAG München, Entscheidung vom 08.05.1996 - 7 Sa 584/95 (https://dejure.org/1996,7288)
LAG München, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 7 Sa 584/95 (https://dejure.org/1996,7288)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7288) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsentgelt: außertarifliche Angestellte - Individualanspruch auf Mindestabstandsgebot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 735
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LAG München, 24.04.2008 - 3 Sa 964/07

    Außertarifliche Angestellte

    Nur dann, wenn die Parteien eine andere Abgrenzung zwischen dem tariflichen und dem außertariflichen Bereich vorgenommen hätten als diejenige in § 1 Nr. 3 Abs. 11 d MTV, käme es ggf. entscheidend auf die Tarifgebundenheit an (insoweit abweichend: LAG München 08.05.1996 -7 Sa 584/95).

    Die Revision wird gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG (Divergenz zur Entscheidung des LAG München vom 08.05.1996 - 7 Sa 584/95) zugelassen.

  • ArbG Köln, 29.01.2015 - 11 Ca 3810/14

    AT-Vergütung; Mindestabstand

    Um den Status des AT-Angestellten jedoch zu bewahren, besteht ein Anspruch des AT-Angestellten auf die Gehaltsanpassung, wenn eine Gehaltserhöhung erforderlich ist, um bei einer Erhöhung der Tarifgehälter den Mindestabstand zum höchsten Tarifgehalt und damit den Status zu wahren (Personalbuch 21. Auflage 2014 AT-Angestellte Rdn 6; LAG Düsseldorf vom 27.07.1999 - 16 (3) Sa 213/99 - LAG München vom 08.05.1996 - 7 Sa 584/95 - NZA 97, 735).
  • LAG Düsseldorf, 14.08.1998 - 10 (11) Sa 957/98

    At-Status kraft Tarifvertrages; tarifliche Abstandsklausel

    Im Gegensatz zur Auffassung des LAG München (Urteil vom 8.5.1996 ­ 7 Sa 584/95 ­ NZA 1997, 735) und Senne (Kasseler Handbuch zum Arbeitsrecht 4.1. Rdnr. 47) hat also der kraft beiderseitiger Organisationszugehörigkeit tarifgebundene AT-Angestellte nach dem Tarifvertrag und nicht nach dem AT- Vertrag und damit kraft Tarifvertrages und nicht individualrechtlich Anspruch auf Anpassung seines AT-Gehalts an eine im Zuge einer Tariferhöhung geänderte tarifvertragliche Mindestgehaltsabstandsgrenze und damit auf Wahrung seines AT-Status (so wohl auch Blanke Außertarifliche Angestellte 1995 Rdnr. 102; BAG Urteil vom 18.6.1997 ­ 5 AZR 146/96 ­ AP § 1 TVG Tarifverträge, Presse Nr. 12).
  • ArbG Aachen, 23.07.2015 - 8 Ca 479/15
    Um den Status des AT-Angestellten jedoch zu bewahren, besteht ein Anspruch des AT-Angestellten auf die Gehaltsanpassung, wenn eine Gehaltserhöhung erforderlich ist, um bei einer Erhöhung der Tarifgehälter den Mindestabstand zum höchsten Tarifgehalt und damit den Status zu wahren (Personalbuch 21. Auflage 2014 AT-Angestellte Rdn 6; LAG Düsseldorf vom 27.07.1999 - 16 (3) Sa 213/99 - LAG München vom 08.05.1996 -7 Sa 584/95 - NZA 97, 735).
  • LAG Düsseldorf, 14.08.1998 - 10 Sa 956/98

    Tarifliche Bestimmung des außertariflichen Angestellten

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG München, 20.08.2003 - 9 Sa 32/03

    Begründung einer außertariflichen Eigenschaft durch übertarifliche Bezahlung;

    Somit ist mit der Vereinbarung, dass der Kläger AT-Angestellter ist, gleichzeitig festgelegt, dass sich dieser Status nach dem einschlägigen MTV bestimmt und, da dieser Status gemäß § 1 Ziff. 3 II d des MTV nur erfüllt ist, wenn das Gehalt um 25% über dem höchsten Tarifsatz der Gruppe VII hinausgeht, der Kläger auch den entsprechenden individualrechtlichen Zahlungsanspruch hat (ebenso LAG München NZA 1997, 735).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht