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   LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15   

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LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 (https://dejure.org/2015,28479)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 (https://dejure.org/2015,28479)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 7 Sa 773/15 (https://dejure.org/2015,28479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei privatem Arbeitgeber im Rahmen der Stufenzuordnung des öffentlichen Tarifrechts unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Regelungen zur Freizügigkeit der Beschäftigten; Unbegründete Feststellungsklage einer Erzieherin bei ...

  • Betriebs-Berater

    TVöD und Arbeitnehmerfreizügigkeit - Anrechnung einschlägiger Beschäftigungszeiten

  • hensche.de

    Ausländerdiskriminierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten bei privatem Arbeitgeber im Rahmen der Stufenzuordnung des öffentlichen Tarifrechts unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Regelungen zur Freizügigkeit der Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zuordnung zu einer Entgeltstufe nach § 16 TV-L - höherwertige Vorbeschäftigung - Recht auf Freizügigkeit in der Europäischen Union

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zuordnung zu einer Entgeltstufe nach § 16 TV-L bei höherwertiger Vorbeschäftigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Frühere Zuordnung zu höherer Entgeltgruppe bei Beurteilung von "einschlägiger Berufserfahrung" i.S.d. Tarifs unbeachtlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 564
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 23.09.2010 - 6 AZR 180/09

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten im TV-L

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15
    Zudem liege unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 2010 - 6 AZR 180/09 - mit der in § 16 Abs. 2 TV-L normierten Besitzstandsvereinbarung ein legitimes Interesse an der unterschiedlichen Behandlung vor.

    Dass die Differenzierung in § 16 Abs. 2 S. 2 und S. 3 TV-L zwischen Arbeitnehmern, die ein neues Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber nach einer gemäß der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L unschädlichen Unterbrechung begründen, und den Arbeitnehmern, die von einem anderen Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis zu einem Land wechseln, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden (Urteil vom 23.09.2010 - 6 AZR 180/09 - BAGE 135, 313 ff.).

    Die Tarifvertragsparteien haben in § 16 TV-L ein differenziertes Konzept zur Wahrung von Besitzständen geschaffen und mit der Regelung sichergestellt, dass bei wiederholten Befristungen, wie sie im öffentlichen Dienst verbreitet üblich sind, dieser Personenkreis überhaupt die Chance zum Stufenaufstieg erhält (vgl. BAG vom 23.09.2010 - 6 AZR 180/09 - BAGE 135, 313 ff.).

    Sie konnten in diesem Zusammenhang davon ausgehen, dass die bei demselben Arbeitgeber erworbene Berufserfahrung den Beschäftigten befähigt, nach seiner Wiedereinstellung die im vorherigen Arbeitsverhältnis erworbene Berufserfahrung schneller im vollen Umfang im neuen Arbeitsverhältnis einsetzen zu können, als dies einem Arbeitnehmer möglich ist, der seine Berufserfahrung in den oftmals gänzlich andersartigen Strukturen bei anderen Arbeitgebern, namentlich bei solchen der Privatwirtschaft erworben hat (BAG vom 23.09.2010 - 6 AZR 180/09 - aaO.).

  • EuGH, 05.12.2013 - C-514/12

    Zentralbetriebsrat der gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebs -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15
    Mit Schreiben vom 28.07.2014 (Bl. 14 und 15 d. A.) machte die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 05.12.2013 (C-514/12 [Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH]) die Zuordnung zur Stufe 4 der Entgeltgruppe 8 geltend.

    Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 492/2011 stellt nur eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Diskriminierungsverbots auf dem speziellen Gebiet der Beschäftigungsbedingungen und der Arbeit dar und ist daher ebenso auszulegen wie Art. 45 Abs. 2 AEUV (EuGH v. 05.12.2013 - C-514/12 [Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH] - NZA 2014, 204 - 207).

    2.2.4 Aus der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des EuGH vom 05.12.2013 (C-514/12.[Salzburger Landeskliniken Betriebs GmbH]-a.a.O.) ergibt sich nichts anderes.

  • EuGH, 15.01.1998 - C-15/96

    Schöning-Kougebetopoulou

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15
    Eine allgemein gültige Feststellung der Unwirksamkeit innerstaatliches Recht, für dass der Gerichtshof ohnehin keine Kompetenz beansprucht (vgl. EuGH vom 15.01.1998 - Rechtssache C-15/96 - NZA 1998, 205 Rz. 9 mwN.), hat er dort nicht getroffen.

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende tarifliche Regelung von der früheren Regelung zum Zeitaufstieg nach dem BAT, für die der EuGH (Urteil vom 15.01.1998 - C-15/96 - NZA 1998, 205 ff.) ausgeführt hat, dass die damalige Berücksichtigung zurückgelegter Beschäftigungszeiten für den Zeitaufstieg angesichts der großen Zahl der Arbeitgeber nicht mit dem Bestreben gerechtfertigt werden könne, die Treue der Arbeitnehmer zu honorieren, aber auch von den der Rechtssache Salzburger Landeskliniken zugrunde liegenden Regelungen.

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15
    Im Anwendungsbereich des Unionsrechts ist entgegenstehendes mitgliedstaatliches Recht unanwendbar (vgl. BVerfG vom 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06 - NZA 2010 995 Rz. 53).

    Dies führt dazu, dass entgegenstehendes nationales Recht nicht insgesamt nichtig ist, sondern weiter seine Geltung entfalten kann, wenn und soweit es jenseits des Anwendungsbereich einschlägigen Unionrechts einen sachlichen Regelungsbereich behält (vgl. BVerfG vom 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06 - a.a.O).

  • EuGH, 28.01.1992 - C-332/90

    Steen / Deutsche Bundespost

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15
    Ein Staatsangehöriger, der niemals das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft ausgeübt hat, kann sich im Hinblick auf einen rein internen Sachverhalt nicht auf die europäischen Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit berufen (vgl. EuGH vom 28.01.1992 - C-332/90 [Steen] - Slg. 1992, I-341 - 358, Rz. 12).

    Ob der erforderliche Auslandsbezug gegeben ist, hängt von den tatsächlichen Feststellungen ab, die im Rechtsstreit vom innerstaatlichen Gericht zu treffen sind (vgl. EuGH vom 28.01.1992 - C-332/90 [Steen] - a.a.O. Rn ).

  • BVerfG, 28.11.1997 - 1 BvR 8/96

    Vordienstzeiten: Berücksichtigung - Gleichheitsverstoß

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15
    Auch konnten die Tarifvertragsparteien mit dieser Regelung einen Anreiz zur Rückkehr solcher Beschäftigten in den öffentlichen Dienst schaffen, die bereits einschlägige Berufserfahrung beim selben öffentlichen Arbeitgeber erworben haben (vgl. BVerfG vom 28.11.1997 - 1 BvR 8/96 - NZA 1998, 318).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-64/96

    Land Nordrhein-Westfalen / Uecker und Jacquet / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15
    Sie sind nicht auf Tätigkeiten anwendbar, die keine Berührung mit irgendeinem Sachverhalt aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt und mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausreichen (vgl. EuGH vom 01.04.2008 -C-212/06 - SozR 4-6035 Art. 39 Nr. 3; vom 26.01.1999 - C-18/95 [Terhoeve] - Slg. 1999, I-345-397, Ziff. 27; vom 05.06.1997 - C-64/96 und C-65/96 [Uecker und Jacquet] - Slg.1997, I-3171, Rnr. 16 und vom 02.07.1998 - C-225/95 bis C-227/95, [Kapasakalis u. a.] Slg.1998, I-0000, Rnr. 22).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15
    Sie sind nicht auf Tätigkeiten anwendbar, die keine Berührung mit irgendeinem Sachverhalt aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt und mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausreichen (vgl. EuGH vom 01.04.2008 -C-212/06 - SozR 4-6035 Art. 39 Nr. 3; vom 26.01.1999 - C-18/95 [Terhoeve] - Slg. 1999, I-345-397, Ziff. 27; vom 05.06.1997 - C-64/96 und C-65/96 [Uecker und Jacquet] - Slg.1997, I-3171, Rnr. 16 und vom 02.07.1998 - C-225/95 bis C-227/95, [Kapasakalis u. a.] Slg.1998, I-0000, Rnr. 22).
  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15
    An ihre Stelle tritt die Regelung, die für die Nicht-Diskriminierten gilt (sog. "Anpassung nach Oben", EuGH v. 22.06.2011 - C-399/09 [Landtovà] - Slg 2011, I-5573-5614; ErfK/Wißmann AEUV Art. 45, Rn 53 mwN).
  • EuGH, 02.07.1998 - C-225/95

    Kapasakalis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - 7 Sa 773/15
    Sie sind nicht auf Tätigkeiten anwendbar, die keine Berührung mit irgendeinem Sachverhalt aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt und mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaates hinausreichen (vgl. EuGH vom 01.04.2008 -C-212/06 - SozR 4-6035 Art. 39 Nr. 3; vom 26.01.1999 - C-18/95 [Terhoeve] - Slg. 1999, I-345-397, Ziff. 27; vom 05.06.1997 - C-64/96 und C-65/96 [Uecker und Jacquet] - Slg.1997, I-3171, Rnr. 16 und vom 02.07.1998 - C-225/95 bis C-227/95, [Kapasakalis u. a.] Slg.1998, I-0000, Rnr. 22).
  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

  • BAG, 23.02.2017 - 6 AZR 843/15

    Stufenzuordnung und Arbeitnehmerfreizügigkeit

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Oktober 2015 - 7 Sa 773/15 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 1 Sa 17/15

    Stufenzuordnung - Arbeitnehmerfreizügigkeit

    cc) Nach diesen Begriffsbestimmungen fehlt es im vorliegenden Fall bereits am erforderlichen Auslandsbezug (ebenso LAG Berlin-Brandenburg 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 Rn. 30 ff; LAG Berlin-Brandenburg 08.10.2015 - 5 Sa 660 und 668/15 Rn. 68 ff).
  • LAG München, 25.02.2016 - 3 Sa 926/15

    Zuordnung Entgeltstufe, Vorbeschäftigungszeiten, Arbeitnehmerfreizügigkeit,

    Im Übrigen stützt sich der Beklagte auf das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 -, veröffentlicht in juris.

    Der in einem vorangegangenen Vertragsverhältnis mit demselben Arbeitgeber erworbene Besitzstand sollte nicht durch die kurzfristige rechtliche und tatsächliche Unterbrechung des Vertrags verloren gehen (so zutreffend LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 06.10.2015 - 7 Sa 773/15, juris, Rn 34).

    Insgesamt wird damit in einer nicht sachfremden Weise die Betriebstreue von Arbeitnehmern honoriert und dem berechtigten Interesse des öffentlichen Arbeitgebers entsprochen, sich die von ihm bereits ausgebildeten und eingearbeiteten Arbeitnehmer zu erhalten bzw. zurückzugewinnen (in diesem Sinne LAG Berlin-Brandenburg, U. v. 06.10.2015, aaO, Rn 34).

  • LAG Düsseldorf, 22.01.2016 - 6 Sa 901/15

    Stufenlaufzeiten nach § 16 Abs. 3 TV-L; Anrechnung einschlägiger

    "Soweit" aus Tarifverträgen folgende Benachteiligungen nicht Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten träfen, müsse es auch nach Art. 7 Abs. 4 Verordnung (EU) Nr. 492/2011 bei dem Grundsatz verbleiben, dass unionsrechtliche Freizügigkeitsbestimmungen nur zu Gunsten derjenigen Unionsbürger Anwendung finden, die von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen bzw. machen wollen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg v. 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 - Rn. 25 ff.; LAG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2015 - 5 Sa 660/15 - Rn. 71, juris ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.02.2016 - 19 Sa 1634/15

    Anrechnung von Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern auf Stufenzuordnung

    Gegen dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 - ist Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt worden, die unter dem Geschäftszeichen des BAG 6 AZR 843/15 geführt wird.

    Die erkennende Kammer hält die das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 6. Oktober 2015 - 7 Sa 773/15 - tragenden Erwägungen (zu 2.2 der Gründe, Rn.23 ff., zit. nach juris, mwN) auch für die vorliegenden Streitfall für zutreffend.

  • LAG Niedersachsen, 11.02.2016 - 6 Sa 421/15

    Stufenzuordnung eines Lehrers unter Berücksichtigung einschlägiger

    Auch ist nicht zu beanstanden, dass die Tarifvertragsparteien die zeitnah in Strukturen des jeweiligen Arbeitgebers erworbene Berufserfahrung in vollem Umfang, bei anderen Arbeitgebern erworbene Berufserfahrung hingegen nur in begrenztem Umfang honorieren ( LAG Berlin-Brandenburg 6. Oktober 2015 - 7 Sa 773/15 - Rn. 34 ).
  • LAG Köln, 20.10.2016 - 8 Sa 406/16

    Vorbeschäftigungszeit; privater Arbeitgeber; Anrechnung; Freizügigkeit;

    Das Berufungsgericht folgt damit zugleich den Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06.10.2015 - 7 Sa 773/15; 08.10.2015 - 8 Sa 660 668/15 sowie des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18.01.2016 - 1 Sa 17/15.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2016 - 2 Sa 104/16

    Tarifliche Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung -

    Die Zulassung der Revision erfolgt nach § 72 Absatz 2 Nr. 1 ArbGG in Hinblick auf die Revisionszulassung anderer Landesarbeitsgerichte in vergleichbaren Fällen (beispielsweise LAG Berlin-Brandenburg 6. Oktober 2015 - 7 Sa 773/15).
  • LAG Sachsen, 23.11.2016 - 2 Sa 68/16

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Haushalt- und Kassenwesen nach dem

    Diese die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV/Art. 7 EUV 492/11 innerhalb der Union und damit einen grenzüberschreitenden Sachverhalt zwischen Mitgliedstaaten der Union (oder dem EWR) betreffende Entscheidung ist für Sachverhalte der hier in Rede stehenden Art nicht einschlägig (Urteile der Kammer vom 25.05.2016 - 2 Sa 452/15 - Juris; vom 13.01.2016 - 2 Sa 260/15 - Juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 06.10.2015 - 7 Sa 773/15 - Juris).
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