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   LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16   

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https://dejure.org/2017,26971
LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16 (https://dejure.org/2017,26971)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2017 - 7 Sa 815/16 (https://dejure.org/2017,26971)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 7 Sa 815/16 (https://dejure.org/2017,26971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 9 Abs. 3 GG; § 133 BGB; § 157 BGB; § 151 BGB; § 242 BGB; § 611a BGB; § 612a BGB
    Unverhältnismäßige Höhe einer Streikbruchprämie bei um ein Vielfaches höherer Vergütung eines Arbeitstages

  • IWW

    § 78.2 BetrVG, § 37 Abs. 2 BetrVG, § 612a BGB, Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG, §§ 519, 520 ZPO, 64, 66 ArbGG, § 612 a BGB, §§ 133, 157 BGB, § 97 ZPO, § 72 Abs. 2 Ziffer 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch auf eine zugesagte Streikbruchprämie für insgesamt 10 Tage; Auslobung der Streikbruchprämien als Gesamtzusage für arbeitswillige Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unverhältnismäßige Höhe einer Streikbruchprämie bei um ein Vielfaches höherer Vergütung eines Arbeitstages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
    Dies ist anhand des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen ( BAG vom 22.09.2009, 1 AZR 972/08 , Rn. 36, 41; BVerfG vom 26.03.2014, 1 BvR 3185/09 , Rn. 25).

    Doch darf die Rechtsordnung keiner Seite so starke Kampfmittel zur Verfügung stellen, dass dem Gegenspieler keine wirksame Reaktionsmöglichkeit bleibt, sondern die Chancen auf die Herbeiführung eines angemessenen Verhandlungsergebnisses zerstört werden ( BAG vom 22.09.2009, 1 AZR 972/08 , Rn. 46).

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 514/03

    Betriebsratsmitglied - Privatnutzung eines Dienstwagens

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass ein Betriebsratsmitglied gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch nur auf das Arbeitsentgelt hat, das er nach dem Lohnausfallprinzip erhalten hätte, wenn er keine Betriebsratstätigkeit ausgeübt hätte ( BAG vom 23.06.2004, 7 AZR 514/03 , Rn. 33).
  • ArbG Braunschweig, 02.06.2016 - 6 Ca 529/15

    Verhältnismäßigkeit einer Streikbruchprämie in Höhe von 200,00 EUR pro Streiktag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 02.06.2016, 6 Ca 529/15 , wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2016 - 2 Sa 787/16

    Zahlung einer "Streikbrecherprämie"

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
    Hierzu gehört auch die Gewährung eines finanziellen Anreizes an die eigenen Arbeitnehmer, um diese so zur Arbeitsaufnahme zu bewegen und die Auswirkungen des Streiks auf den Betrieb zu mindern (so auch LAG Berlin-Brandenburg vom 29.07.2016, 2 Sa 787/16 , Rn. 30, 31; LAG Berlin-Brandenburg vom 30. September 2016, 6 Sa 904/16 , Rn. 35; ErfK-Preis, 17.Aufl. 2017, § 612a BGB Rn. 16; Schaub-Treber, 16. Aufl., § 194 Rn. 17; APS/Linck, § 612a BGB, Rn. 24 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 6 Sa 904/16

    Vorenthaltung einer Streikbruchprämie - Auslegung eines tarifvertraglichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
    Hierzu gehört auch die Gewährung eines finanziellen Anreizes an die eigenen Arbeitnehmer, um diese so zur Arbeitsaufnahme zu bewegen und die Auswirkungen des Streiks auf den Betrieb zu mindern (so auch LAG Berlin-Brandenburg vom 29.07.2016, 2 Sa 787/16 , Rn. 30, 31; LAG Berlin-Brandenburg vom 30. September 2016, 6 Sa 904/16 , Rn. 35; ErfK-Preis, 17.Aufl. 2017, § 612a BGB Rn. 16; Schaub-Treber, 16. Aufl., § 194 Rn. 17; APS/Linck, § 612a BGB, Rn. 24 ).
  • BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13

    Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
    Eine Gesamtzusage ist, wie das Arbeitsgericht richtig ausführt, die an alle Arbeitnehmer oder einen nach abstrakten Merkmalen bestimmten Teil von ihnen in allgemeiner Form gerichtete ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers, zusätzliche Leistungen erbringen zu wollen ( BAG vom 20.08.2014, 10 AZR 453/13 , Rn. 14).
  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
    Dies ist anhand des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen ( BAG vom 22.09.2009, 1 AZR 972/08 , Rn. 36, 41; BVerfG vom 26.03.2014, 1 BvR 3185/09 , Rn. 25).
  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12

    Sonderzahlung - "Mischcharakter"

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
    Einer gesonderten Erklärung der Annahme des in der Zusage enthaltenen Angebots bedarf es nicht ( BAG vom 13.11.2013, 10 AZR 848/12 , Rn. 16).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
    ( BAG vom 19.06.2007, 1 AZR 396/06 , Rn. 28).
  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 18.05.2017 - 7 Sa 815/16
    Nach den von dem Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 13.07.1993 (1 AZR 676/92) aufgestellten Grundsätzen stellt die während des Arbeitskampfs in arbeitskampfrechtlich zulässiger Weise ausgelobte Prämie für die Nichtteilnahme am Streik keine Maßregelung im Sinne des § 612 a BGB dar.
  • BAG, 21.06.2006 - 2 AZR 300/05

    Entscheidung der Einigungsstelle nach PersVG ST

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 742/00

    Annahmeverzug - Umfang der Arbeitszeit - betriebliche Übung - Maßregelungsverbot

  • BAG, 14.08.2018 - 1 AZR 287/17

    Arbeitskampf - Streikbruchprämie als zulässiges Kampfmittel

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachen vom 18. Mai 2017 - 7 Sa 815/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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