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   LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10   

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LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10 (https://dejure.org/2011,20947)
LAG München, Entscheidung vom 08.02.2011 - 7 Sa 887/10 (https://dejure.org/2011,20947)
LAG München, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 7 Sa 887/10 (https://dejure.org/2011,20947)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.09.2008 - 1 AZR 684/07

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente

    Auszug aus LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
    Nach der ständigen Rechtssprechung des BAG (vgl. BAG vom 26.05.2009 1 AZR 198/08; BAG vom 11.11.2008 1 AZR 473/07; BAG vom 30.09.2008 1 AZR 684/07) unterlägen Sozialpläne der gerichtlichen Rechtskontrolle.

    entgegen der Ansicht des BAG (BAG 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 - NZA 2009, 391 Rn. 49) dürfe die Möglichkeit, bereits mit Vollendung des sechzigsten Lebensjahres vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch zu nehmen, nicht zum Nachteil der Frauen als Argument für deren fehlende Vergleichbarkeit mit gleich alten Männern herangezogen werden.

    Das BAG (BAG 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 - NZA 2009, 386 Rn. 47 ff.) sehe bei einer derartigen Regelung wie im Sozialplan auch keine mittelbare Diskriminierung.

    Sozialpläne unterliegen der gerichtlichen Rechtskontrolle im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (vgl. BAG 11.11.2008 - 1 AZR 473/07; BAG 30.09.2008 - 1 AZR 684/07).

    Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen Abfindungen mit steigendem Lebensalter ansteigen lassen (Fitting a.a.O. Rn. 152), aber auch die Möglichkeit des vorzeitigen Bezugs von Altersrente aufgrund der typisierenden Betrachtung, rentenberechtigte oder rentennahe Jahrgänge seien wirtschaftlich stärker abgesichert als rentenferne, anspruchsmindernd berücksichtigen (vgl. BAG 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 - NZA 2009, 386-391 ; BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - DB 2009, 1766, NZA 2009, 849-855 ; Fitting a.a.O. Rn. 148, 153).

    Der Einwand der Klägerin, durch die Berücksichtigung der Möglichkeit für Frauen, ab Vollendung des sechzigsten Lebensjahres Altersrente zu beziehen, zur Reduzierung der Abfindung auf die fiktiven Leistungen nach der Ruhestandsregelung werde sie wegen ihres Alters und ihres Geschlechts benachteiligt, verfängt nach Auffassung der Berufungskammer nicht, die sich insoweit der Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 - NZA 2009, 386-391 ; BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - DB 2009, 1766, NZA 2009, 849-855 ) anschließt.

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
    Nach der ständigen Rechtssprechung des BAG (vgl. BAG vom 26.05.2009 1 AZR 198/08; BAG vom 11.11.2008 1 AZR 473/07; BAG vom 30.09.2008 1 AZR 684/07) unterlägen Sozialpläne der gerichtlichen Rechtskontrolle.

    Die Betriebsparteien dürfen bei der Bemessung von Sozialplanleistungen Abfindungen mit steigendem Lebensalter ansteigen lassen (Fitting a.a.O. Rn. 152), aber auch die Möglichkeit des vorzeitigen Bezugs von Altersrente aufgrund der typisierenden Betrachtung, rentenberechtigte oder rentennahe Jahrgänge seien wirtschaftlich stärker abgesichert als rentenferne, anspruchsmindernd berücksichtigen (vgl. BAG 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 - NZA 2009, 386-391 ; BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - DB 2009, 1766, NZA 2009, 849-855 ; Fitting a.a.O. Rn. 148, 153).

    Der Einwand der Klägerin, durch die Berücksichtigung der Möglichkeit für Frauen, ab Vollendung des sechzigsten Lebensjahres Altersrente zu beziehen, zur Reduzierung der Abfindung auf die fiktiven Leistungen nach der Ruhestandsregelung werde sie wegen ihres Alters und ihres Geschlechts benachteiligt, verfängt nach Auffassung der Berufungskammer nicht, die sich insoweit der Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 - NZA 2009, 386-391 ; BAG 26.05.2009 - 1 AZR 198/08 - DB 2009, 1766, NZA 2009, 849-855 ) anschließt.

  • EuGH, 20.03.2003 - C-187/00

    Kutz-Bauer

    Auszug aus LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
    Aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 20.03.2003 - C-187/00 - müsse die Benachteiligung durch Anwendung der beanstandeten Regelung zu Gunsten der benachteiligten Gruppe ausgeschlossen werden.

    In dem vom Klägerinvertreter vor dem EuGH vertretenen Fall Kutz-Bauer (EuGH 20.03.2003 - C-187/00) habe der EuGH beim Wegfall des Teilzeitanspruchs ab Vollendung des Lebensjahres, in dem man einen Rechtsanspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld erlange, eine mittelbare Benachteiligung von Frauen gesehen, sofern die unterschiedliche Behandlung der männlichen und weiblichen Arbeitnehmer nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt sei, die nichts mit einer Diskriminierung auf Grund des Geschlechts zu tun hätten.

    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des EuGH (Kutz-Bauer 20.03.2003 C-187/00 und Andersen 12.10.2010 C-499/08) betreffen andere, nicht mit der Funktion des Sozialplans vergleichbare Sachverhalte, nämlich eine tarifvertragliche Regelung (Kutz-Bauer), nach der der tarifvertragliche Anspruch auf Teilzeit denn endete, wenn der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters beanspruchen konnte, sowie um eine Regelung über eine Entlassungsentschädigung in einem privaten Rentensystem, zu dem der Arbeitgeber Beiträge zu entrichten hatte.

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
    In einem vergleichbaren Fall habe der EuGH (EuGH 12.10.2010 - C-499/08 - Andersen) eine derartige Regelung in einem privaten Rentensystem für europarechtswidrig als altersdiskriminierend gehalten, weil sie den Arbeitnehmern, die noch arbeiten wollten, aus Altersgründen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschwere und ihnen die Möglichkeit nehme, durch Inanspruchnahme der Abfindung zunächst auf Altersruhegeld zu verzichten und damit später ein höheres Altersruhegeld zu erlangen.

    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des EuGH (Kutz-Bauer 20.03.2003 C-187/00 und Andersen 12.10.2010 C-499/08) betreffen andere, nicht mit der Funktion des Sozialplans vergleichbare Sachverhalte, nämlich eine tarifvertragliche Regelung (Kutz-Bauer), nach der der tarifvertragliche Anspruch auf Teilzeit denn endete, wenn der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters beanspruchen konnte, sowie um eine Regelung über eine Entlassungsentschädigung in einem privaten Rentensystem, zu dem der Arbeitgeber Beiträge zu entrichten hatte.

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
    Die Betriebsparteien schafften diese Privilegien nicht, sondern fänden sie vor und könnten sie nach der gesetzlichen Konzeption des § 112 BetrVG der Sozialplangestaltung auch zu Grunde legen (so BAG 11.11.2008 - 1 AZR 475/07 Rn. 19).
  • EuGH, 09.11.1993 - C-132/92

    Birds Eye Walls / Roberts

    Auszug aus LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
    Auch der EuGH sehe in derartigen Fällen keine Vergleichbarkeit von Männern und Frauen (EuGH 09.12.2004 - C-19/02 und 09.11.1993 - C-132/92 ).
  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

    Auszug aus LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
    Auch der EuGH sehe in derartigen Fällen keine Vergleichbarkeit von Männern und Frauen (EuGH 09.12.2004 - C-19/02 und 09.11.1993 - C-132/92 ).
  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
    Das Gericht hat für die Klägerin die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der von der Klägerin aufgeworfenen Fragen zugelassen, dies insbesondere auch wegen der Entscheidung des BAG vom 15.02.2011 - 9 AZR 584/09 -, in der das BAG eine tarifvertragliche Regelung, nach der die Beendigung eines tarifvertraglichen Versorgungsverhältnisses mit dem Zeitpunkt vorgesehen war, zu dem die VersorgungsempfängerInnen vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen konnten, wegen der Möglichkeit für Frauen bestimmter Geburtsjahrgänge, die Altersrente bereits mit 60 Jahren in Anspruch zu nehmen, während Männer dies erst mit 63 Jahren tun können, für geschlechtsspezifisch benachteiligend hält und ausführt, die Tarifvertragsparteien könnten den Frauen durch diese Regelung entstehenden Nachteile durch einen finanziellen Ausgleich für die kürzere Bezugsdauer der Versorgung beseitigen.
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
    entgegen der Ansicht des BAG (BAG 30.09.2008 - 1 AZR 684/07 - NZA 2009, 391 Rn. 49) dürfe die Möglichkeit, bereits mit Vollendung des sechzigsten Lebensjahres vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch zu nehmen, nicht zum Nachteil der Frauen als Argument für deren fehlende Vergleichbarkeit mit gleich alten Männern herangezogen werden.
  • LAG Hessen, 06.12.2005 - 4 Sa 617/05

    Sozialplanleistung - Vorruhestandsgeld - Geschlechtsdiskriminierung

    Auszug aus LAG München, 08.02.2011 - 7 Sa 887/10
    Dabei könne von ihnen auch nicht verlangt werden, als nichtdiskriminierend anerkannte Differenzierungen des staatlichen Rentenrechts mit den Mitteln des Sozialplans zu korrigieren (vgl. Hessisches LAG, 06.12.2005 4 Sa 617/05).
  • LAG Hamm, 29.08.2012 - 4 Sa 668/11

    Altersdiskriminierung durch Ausnehmen älterer, bereits rentenberechtigter

    In einem solchen Fall muss es den Betriebspartnern möglich sein, einen im Einzelfall ausgewogenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Arbeitnehmergruppen zu finden (so nunmehr der EuGH, Urteil vom 06.12.2012 - C-152/11 (Odar) = NZA 2012, 1435 ff.; ferner: LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2011 - 16 Sa 1712/10 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.03.2011 - 10 Sa 547/10 - juris; LAG München, Urteil vom 08.02.2011 - 7 Sa 887/10 - juris; Rolf, BB 2010, 2894 ff.; Gießen, EuZA 2011, 383 ff.; Berg/Natzel, ZFA 2012, 65 ff; Wißmann, RdA 2011, 2011, 181 ff.; für eine tarifliche Regelung auch BAG, Urteil vom 06.10.2011, 6 AZN 815/11 = NZA 2011, 1431 ff.; differenzierend: Erfurter Kommentar/Kania, 13. Auflage 2013, §§ 112, 112a BetrVG Rn. 24 a; a.A.: Rech, ZESAR 2011, 143 f; von Roetteken, juris PR-ArbR 18/2011 Anm. 2; Schmidt, ZESAR 2011, 164 ff.).
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