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   LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14   

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https://dejure.org/2014,21489
LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14 (https://dejure.org/2014,21489)
LG Lübeck, Entscheidung vom 23.07.2014 - 7 T 19/14 (https://dejure.org/2014,21489)
LG Lübeck, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - 7 T 19/14 (https://dejure.org/2014,21489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB, § 1906 Abs 3 S 1 BGB
    Betreuung: Ärztliche Zwangsmaßnahme nur im Rahmen der Unterbringung in einem Krankenhaus; verdeckte Gabe von Medikamenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verdeckte Medikamentengabe ist Zwangsmaßnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14
    Dass der Gesetzgeber damit die sogenannte ambulante Zwangsbehandlung, die der Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2000 mangels Rechtsgrundlage als unzulässig qualifiziert hat (BGH NJW 2001, 888), weiterhin nicht geregelt und damit letztlich nicht erlaubt hat, mag bedauert werden (so ausdrücklich Dodegge in NJW 2013, 1265, 1270), ist aber angesichts des Wortlautes und der gesetzlichen Systematik nicht zweifelhaft und war auch vom Gesetzgeber so beabsichtigt (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/11513, S. 1, 3, 5, 6 und 7 und 17/12086, S. 1, 4).

    Dass die Rechtsprechung die weiterhin fehlende gesetzliche Grundlage für die Genehmigung der Einwilligung in eine ambulante Zwangsbehandlung nicht unter Hinweis darauf, eine solche sei weniger eingreifend, durch Richterrecht ersetzen darf, hat der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung vom 11.10.2000 (AZ: XII ZB 69/00, BGHZ 145, 297) eindeutig klargestellt.

  • BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14

    Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14
    Dazu hat der BGH in dem Beschluss vom 04.06.2014, AZ: XII ZB 121/14 entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (vgl. Grotkopp BtPrax a.a.O. Seite 90) entschieden, dass es sich bei dem Ausspruch nach § 323 Abs. 2 FamFG nicht nur um eine Klarstellung handelt, sondern mit einem solchen Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme unabhängig von aus dem zivilrechtlichen Behandlungsvertrag folgenden Pflichten daran geknüpft wird, dass diese Vorgaben erfüllt sind.

    Dafür spricht auch der Beschluss des BGH vom 04.06.2014, a. a. O..

  • LG Augsburg, 12.09.2013 - 51 T 2592/13

    Betreuung: Voraussetzungen einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung einer

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14
    Das Landgericht Augsburg hat daraus in dem Beschluss vom 12.09.2013 (Az. 51 T 2592/13, zitiert nach juris) den Schluss gezogen, für Zwangsmaßnahmen nach § 1906 Abs. 3 BGB sei auch eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ausreichend.
  • BayObLG, 10.02.1994 - 3Z BR 15/94

    Unterbringung; Betreuter; Alkoholismus; Alkoholmißbrauch; Hirnabbau;

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14
    Das Amtsgericht ist der Auffassung, dass die Genehmigung bzw. Anordnung von Maßnahmen nach § 1906 BGB keinen förmlichen Antrag erfordert (so schon BayObLG vom 10.02.1994, AZ: 3 Z BR 15/94, BeckRS 1994, 31389783; vgl. weiter beispielhaft Kemper a.a.O. § 1906 BGB Rn 29; Staudinger-Bienwald, Neubearbeitung 2013, § 1906 BGB Rn 74).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14
    Diese Auffassung ist aber nicht unbestritten (vgl. Marschner in Jürgens, Betreuungsrecht, 5.Auflage 2014, Rn 2 und 3 zu § 1906 BGB unter Hinweis auf BVerfG NJW 2009, 1803 und BGH FamRZ 2010, 1726).
  • BVerfG, 07.01.2009 - 1 BvL 2/05

    Mangelnde Auseinandersetzung des vorlegenden Gerichts mit

    Auszug aus LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14
    Diese Auffassung ist aber nicht unbestritten (vgl. Marschner in Jürgens, Betreuungsrecht, 5.Auflage 2014, Rn 2 und 3 zu § 1906 BGB unter Hinweis auf BVerfG NJW 2009, 1803 und BGH FamRZ 2010, 1726).
  • OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung einer Bild- und

    Auch bei dieser Art der Medikamentenverabreichung wird nämlich der natürliche Wille des Betreuten überwunden, weil die Anwendung einer List dem unmittelbaren körperlichen Zwangs gleichzusetzen ist (LG Lübeck, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 7 T 19/14 -, Rn. 15 - 17, juris; Palandt-Götz, BGB, 78. Aufl. § 1906a Rn 3).
  • BVerfG, 02.11.2021 - 1 BvR 1575/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften zum Ausschluss der ambulanten

    Dies entspricht der Rechtsprechung zu § 1906 Abs. 3 BGB a.F. (AG Ratzeburg, Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 2 XVII W 1876 - LG Lübeck, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 7 T 19/14 - BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2014 - XII ZB 421/14 -).
  • AG Waldbröl, 12.03.2015 - 10 XVII 103/15

    Ärztliche Zwangsbehandlung, Zwangsmedikation, Unterbringung, Genehmigung,

    Das Landgericht Lübeck hat aus diesen Gründen die Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme abgelehnt (Beschluss vom 23.07.2014, Az.: 7 T 19/14, BtPrax 2014, 282); das Amtsgericht schließt sich dieser Entscheidung vollumfänglich und unter Bezug auf die dortige Begründung an:.
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Grundsätzlich ist im Übrigen zwar auch gemäß dem Bbg PsychKG zu prüfen, ob die Notwendigkeit für eine zwangsweise Behandlung des Betroffenen und die dazu notwendigen Untersuchungen sowie medikamentöse Maßnahmen im Rahmen einer Unterbringung ggf. erforderlich sind ( BVerfG , NJW 2011, Seiten 2113 ff.; BVerfG , NJW 2011, Seite 3571; BVerfG , BtPrax 2013, Seiten 61 ff. ) - wobei auch unter das Essen gemischte Medikamente eine derartige Zwangsmaßnahme darstellen, weil auch bei dieser Art der Medikamentenverabreichung der natürliche Wille des Betroffenen überwunden wird ( LG Lübeck , Beschluss vom 23.07.2014, Az.: 7 T 19/14 ) -, jedoch ändert die krankheitsbedingte Einsichts un fähigkeit des Betroffenen dem Grunde nach nichts daran, dass eine gegen den natürlichen Willen erfolgende Behandlung des Betroffenen - welche die körperlichen Integrität berührt - einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG darstellt, welcher von dem Betroffenen als besonders bedrohlich erlebt werden kann.
  • LG Ulm, 08.03.2016 - 3 T 20/16

    Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme wegen der paranoiden Schizophrenie

    Daran vermag auch der Umstand, dass nicht immer zeitgleich über die Unterbringung und die Genehmigung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme zu entscheiden ist, nichts zu ändern (so aber LG Lübeck, Beschluss vom 23.07.2014, 7 T 19/14, Rn. 30 - ).
  • LG Lübeck, 09.07.2014 - 7 T 398/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Genehmigung der Fortsetzung einer

    Dabei ist in diesem Zusammenhang umstritten und von der Beschwerdekammer des Landgerichts Lübeck noch nicht entschieden, dass die ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen einer Unterbringung zur Heilbehandlung im Sinne des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB in einem Krankenhaus stattfinden muss (in diesem Sinne bejahend: AG Ratzeburg BeckRS 2014, 5919 (Az. der Beschwerdekammer: 7 T 19/14); a.A. LG Augsburg BeckRS 2014, 9988, wonach eine ärztliche Zwangsmaßnahme auch im Rahmen einer Unterbringung bei Selbstgefährdung im Sinne des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB stattfinden könne).
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