Rechtsprechung
   LG Cottbus, 11.05.2010 - 7 T 6/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22377
LG Cottbus, 11.05.2010 - 7 T 6/10 (https://dejure.org/2010,22377)
LG Cottbus, Entscheidung vom 11.05.2010 - 7 T 6/10 (https://dejure.org/2010,22377)
LG Cottbus, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 7 T 6/10 (https://dejure.org/2010,22377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 185b Nr 3 S 1 3101-J-308-SF, § 21 Nr 2 S 2 3101-J-308-SF, § 21 Nr 4 3101-J-308-SF, § 21 Nr 5 3101-J-308-SF, § 104 S 3 3101-J-308-SF
    Niederschlagung der Gerichtsvollzieherkosten bei Nichtbeachtung des Kostenminimierungsgebotes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung der persönlichen Zustellung i.R.d. Ladung eines Schuldners durch den Gerichtsvollzieher zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung liegt nicht vor; Berechtigung der persönlichen Zustellung i.R.d. Ladung eines Schuldners durch den ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 06.03.2000 - 82 T 448/99
    Auszug aus LG Cottbus, 11.05.2010 - 7 T 6/10
    Voraussetzung für die Niederschlagung von Gerichtsvollzieherkosten ist ein Fehler des Gerichtsvollziehers in seiner Amtstätigkeit, der sich auch auf eine Verwaltungsbestimmung, wie etwa die GVGA, beziehen kann (LG Berlin, JurBüro 2000, 376).
  • LG Dresden, 10.07.2007 - 3 T 501/07
    Auszug aus LG Cottbus, 11.05.2010 - 7 T 6/10
    Besondere Umstände des Einzelfalls ergeben sich insbesondere nicht aus den allgemeinen Erwägungen des Gerichtsvollziehers in seinem Aktenvermerk zur Zustellung, die das Amtsgericht zur Begründung der angefochtenen Entscheidung herangezogen hat (ebenso in einem ähnlich gelagerten Fall LG Dresden, Beschluss vom 10.07.2007, 3 T 501/07).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZB 22/07

    Statthaftigkeit des Rechtsbeschwerdeverfahrens zum BGH gegen den Ansatz von

    Auszug aus LG Cottbus, 11.05.2010 - 7 T 6/10
    Hinsichtlich der Entscheidung des Gerichtsvollziehers über die Nichterhebung von Gerichtsvollzieherkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung ist - auch wenn die betroffenen Kosten solche der Zwangsvollstreckung i. S. d. § 766 ZPO sind - nach § 7 Abs. 2 Satz 2 GvKostG die für die Erinnerung und die Beschwerde des Kostenschuldners und der Staatskasse gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers geltende Bestimmung des § 5 Abs. 2 GvKostG entsprechend anwendbar (BGH DGVZ 2008, 187).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 8 W 75/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Kostenansatz bei persönlicher Zustellung einer Ladung

    Die Wahl zwischen beiden Zustellungsarten trifft der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen (Stöber in Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 192 ZPO Rn. 3; Häublein in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Auflage 2013, § 192 ZPO Rn. 2; Wittschier in Musielak, ZPO, 11. Auflage 2014, § 194 ZPO Rn. 2; Dörndorfer in Beck'scher online-Kommentar ZPO, Hrsg.: Vorwerk/Wolf, Stand 1. Januar 2015, § 192 ZPO Rn. 2; Landgericht Bochum, Beschluss vom 23. Oktober 2014, Az. 7 T 121/14, in juris; Amtsgericht Köln, Beschluss vom 14. Oktober 2014, Az. 288 M 857/14, in juris; Landgericht Offenburg DGVZ 2014, 259; Amtsgericht Homburg BeckRS 2015, 00850; Amtsgericht Limburg DGVZ 2014, 204; Amtsgericht Lichtenberg DGVZ 2014, 205; Amtsgericht Neunkirchen DGVZ 2014, 130; Amtsgericht Esslingen JurBüro 2013, 433; Landgericht Cottbus, Beschluss vom 11. Mai 2010, Az. 7 T 6/10, in juris; Landgericht Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2007, Az. 3 T 501/07, in juris; Amtsgericht Bonn DGVZ 2006, 124; je m.w.N.; § 15 Abs. 2 GVGA).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.2016 - 11 W 66/16

    Erinnerung gegen den Ansatz von Gerichtsvollzieherkosten: Ermessen des

    (2) Nach anderer Auffassung darf die persönliche Zustellung nur gewählt werden, wenn sie aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls wie etwa besonderer Eilbedürftigkeit gerechtfertigt ist (vgl. LG Cottbus, Beschluss vom 11. Mai 2010 - 7 T 6/10, juris Rn. 20 f.; LG Dresden, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 3 T 501/07, juris Rn. 17).
  • OLG Koblenz, 20.10.2015 - 14 W 675/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Kosten bei persönlicher Zustellung der Ladung zur

    Die Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft ist dem Schuldner grundsätzlich per Post zu übersenden (so wohl auch OLG Köln, vom 13.04.2015, 17 W 319/14, Rn. 23 - zitiert nach juris, für den Fall, dass der Gläubiger eine entsprechende Weisung erteilt; noch zum alten Recht: LG Cottbus vom 11. Mai 2010, 7 T 6/10; LG Dresden, Beschluss vom 10.07.2007, 3 T 501/07; zum neuen Recht: AG Eschwege, vom 27.01.2014, 3 M 3231/13; AG Balingen, vom 17.03.2014, 3 M 174/14; AG Hannover, vom 04.04.2014, 765 M 157472/14; AG Lichtenberg, vom 10.04.2014, 35 KM 8002/14; AG Mannheim, vom 21.02.2014, 7 M 3/14; Musielak-Wittschier, ZPO, 12. Auflage, § 194, Rn. 2).
  • OLG Köln, 13.04.2015 - 17 W 319/14

    Gerichtliche Überprüfung des Kostenansatzes des Gerichtsvollziehers

    Völlig zu Recht hat das Amtsgericht Kerpen in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der von der Gläubigerin zur Stützung ihres Rechtsstandpunktes herangezogenen Entscheidung des LG Cottbus (Beschluss vom 11. Mai 2010 - 7 T 6/10 -) nicht gefolgt werden kann, weil sie das Ermessen des Gerichtsvollziehers bei seiner Entscheidung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GVGA auf bloße Kostenerwägungen reduziert.
  • LG Bochum, 23.10.2014 - 7 T 121/14

    Erinnerung des Gläubigers gegen den Ansatz von Kosten für die persönliche

    Dabei sollen Kriterien, die auf eine Vielzahl oder gar sämtliche Zustellungen zutreffen, für eine ordnungsgemäße Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Einzelfall nicht ausreichen (vgl. für die Ladung zum Termin gem. § 802 f ZPO: AG Eschwege, Beschluss vom 27.01.2014, 3 M 3231/13; AG Balingen, Beschluss vom 17.03.2014, 3 M 174/14; AG Hannover, Beschluss vom 04.04.2014, 765 M 157472/14; AG Lichtenberg, Beschluss vom 10.04.2014, 35 KM 8002/14; vgl. auch AG Mannheim, Beschluss vom 21.02.2014, 7 M 3/14; Musielak-Wittschier, ZPO, 11. Auflage, § 194, Rn. 2; zur alten Rechtslage für die Ladung gem. § 900 Abs. 1 ZPO a.F.: LG Cottbus, Beschluss vom 11.05.2010, 7 T 6/10, zitiert nach Juris und LG Dresden, Beschluss vom 10.07.2007, 3 T 501/07, zitiert nach Juris).
  • AG Köln, 14.10.2014 - 288 M 857/14

    Erinnerung gegen den Kostenansatz eines Gerichtsvollziehers

    Diese Erwägungen für eine persönliche Zustellung sind auch - entgegen der von der Gläubigerin zitierten Rechtsprechung des LG Cottbus, Beschluss vom 11.05.2010 - 7 T 6/10 - ausreichend.
  • AG Wiesbaden, 24.04.2015 - 65 M 1625/15

    Art der Zustellung des Gerichtsvollziehers im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Diese Bestimmung steht in der Dispositionsbefugnis des Gläubigers (LG Cottbus v. 11.05.2012 7 T 6/10; LG Dresden v. 10.07.2007, 2 T 501/07; AG Neuruppin v. 22.10.2012, 3133 E 11/10)".
  • AG Wiesbaden, 24.04.2015 - 65 M 1262/15

    Art der Zustellung des Gerichtsvollziehers im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Diese Bestimmung steht in der Dispositionsbefugnis des Gläubigers (LG Cottbus v. 11.05.2012 7 T 6/10; LG Dresden v. 10.07.2007, 2 T 501/07; AG Neuruppin v. 22.10.2012, 3133 E 11/10)".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht