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VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TG 1409/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 8 HessAGPAuswG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewirkung des Wegfalls der im Verwaltungsakt getroffenen Regelung und Begründung eines Vollstreckungshindernisses durch die nachträgliche Unmöglichkeit einer behördlich verfügten Herausgabepflicht ; Glaubhaftmachungslast des Verfügungsadressaten für das ...
- Judicialis
HessAGPAuswG § 8; ; HSOG § 48 Abs. 3; ; HVwVfG § 43 Abs. 2; ; PassG § 13; ; PassG § 14
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 13.06.2007 - 5 G 1491/07
- VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TG 1409/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 108
Wird zitiert von ... (2)
- VG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 9 L 1814/11
Untersagung eines unerlaubten Einlagengeschäfts
Dass die Staatsanwaltschaft sich geweigert hätte, die Anfertigung von Kopien zwecks Weiterleitung an die Antragsgegnerin zuzulassen, wird seitens der - insoweit darlegungspflichtigen (vgl. HessVGH, B. v. 20.08.2007, Az. 7 TG 1409/07 = NVwZ-RR 2008, 108) - Antragstellerin nicht vorgetragen. - VG Frankfurt/Main, 27.08.2021 - 5 L 1130/21
Keine Festsetzung eines Zwangsgelds nach Aufhebung der Grundverfügung
Nach § 47 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) , der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) Anwendung findet (zur Anwendbarkeit der Voraussetzungen des HSOG bei der Festsetzung eines Zwangsgeldes vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. August 2007 - 7 TG 1409/07 - juris, Rn. 4 ;… die Durchsetzung des durch Verwaltungsakt festgesetzten Zwangsgeldes richtet sich hingegen nach dem HessVwVG, vgl. Lambrecht , in Möstl/Bäuerle, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Hessen, 22. Edition, Stand: 01.07.2021, HSOG, § 47 Rn. 7), kann ein ordnungsbehördlicher Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat.