Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TG 1409/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16484
VGH Hessen, 20.08.2007 - 7 TG 1409/07 (https://dejure.org/2007,16484)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.08.2007 - 7 TG 1409/07 (https://dejure.org/2007,16484)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. August 2007 - 7 TG 1409/07 (https://dejure.org/2007,16484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,16484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 8 HessAGPAuswG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewirkung des Wegfalls der im Verwaltungsakt getroffenen Regelung und Begründung eines Vollstreckungshindernisses durch die nachträgliche Unmöglichkeit einer behördlich verfügten Herausgabepflicht ; Glaubhaftmachungslast des Verfügungsadressaten für das ...

  • Judicialis

    HessAGPAuswG § 8; ; HSOG § 48 Abs. 3; ; HVwVfG § 43 Abs. 2; ; PassG § 13; ; PassG § 14

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 108
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 9 L 1814/11

    Untersagung eines unerlaubten Einlagengeschäfts

    Dass die Staatsanwaltschaft sich geweigert hätte, die Anfertigung von Kopien zwecks Weiterleitung an die Antragsgegnerin zuzulassen, wird seitens der - insoweit darlegungspflichtigen (vgl. HessVGH, B. v. 20.08.2007, Az. 7 TG 1409/07 = NVwZ-RR 2008, 108) - Antragstellerin nicht vorgetragen.
  • VG Frankfurt/Main, 27.08.2021 - 5 L 1130/21

    Keine Festsetzung eines Zwangsgelds nach Aufhebung der Grundverfügung

    Nach § 47 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) , der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) Anwendung findet (zur Anwendbarkeit der Voraussetzungen des HSOG bei der Festsetzung eines Zwangsgeldes vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. August 2007 - 7 TG 1409/07 - juris, Rn. 4 ; die Durchsetzung des durch Verwaltungsakt festgesetzten Zwangsgeldes richtet sich hingegen nach dem HessVwVG, vgl. Lambrecht , in Möstl/Bäuerle, BeckOK Polizei- und Ordnungsrecht Hessen, 22. Edition, Stand: 01.07.2021, HSOG, § 47 Rn. 7), kann ein ordnungsbehördlicher Verwaltungsakt, der auf die Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wenn er unanfechtbar ist oder wenn ein Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht