Rechtsprechung
LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Bemessung des Gegenstandswerts bei einem Teilzeitbegehren
- Justiz Hamburg
§ 42 Abs 2 S 1 GKG 2004, § 42 Abs 3 S 1 GKG 2004
Bemessung des Gegenstandswerts bei einem Teilzeitbegehren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gegenstandswert für Klage auf Zustimmung zur Verringerung der Wochenarbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 42 Abs. 2 S. 1; GKG § 42 Abs. 3
Gegenstandswert für Klage auf Zustimmung zur Verringerung der Wochenarbeitszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Streitwert bei einem Teilzeitbegehren
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 15.02.2011 - 15 Ca 202/10
- LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- LAG Hessen, 28.11.2001 - 15 Ta 361/01
Wertfestsetzungsbeschwerde in arbeitsgerichtlichem Verfahren; Wirtschaftliches …
Auszug aus LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11
Der Wert könnte sonst in den Fällen, in denen es um den Verlust des gesamten Arbeitsverhältnisses geht, niedriger sein, als bei einem Streit lediglich um die Modalitäten des Arbeitsvertrages (vergl. nur LAG Köln vom 5.3.2002 - 10 Ta 50/02 -, MDR 2002, 1257; LAG Frankfurt vom 28.11.2001 - 15 Ta 361/01 -, LAGE § 3 ZPO Nr. 15; LAG Hamburg, vom 8.11.2001 a.a.O.). - LAG Köln, 05.03.2002 - 10 Ta 50/02
Einstweilige Verfügung - Arbeitszeitreduzierung
Auszug aus LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11
Der Wert könnte sonst in den Fällen, in denen es um den Verlust des gesamten Arbeitsverhältnisses geht, niedriger sein, als bei einem Streit lediglich um die Modalitäten des Arbeitsvertrages (vergl. nur LAG Köln vom 5.3.2002 - 10 Ta 50/02 -, MDR 2002, 1257; LAG Frankfurt vom 28.11.2001 - 15 Ta 361/01 -, LAGE § 3 ZPO Nr. 15; LAG Hamburg…, vom 8.11.2001 a.a.O.). - LAG Baden-Württemberg, 04.01.2008 - 3 Ta 259/07
Streitwert bei Teilzeitverlangen
Auszug aus LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11
Die Kammer folgt der überwiegend von den Landesarbeitsgerichten vertretenen Auffassung (vergl. LAG Köln vom 7.4. 2010 - 6 Ta 96/10 - zitiert nach juris; LAG Schleswig Holstein vom 23.1.2003 - 4 Ta 190/02 - zitiert nach juris; LAG Hamburg vom 8.11.2001 - 6 Ta 24/01- LAGE § 8 ZTBfG Nr. 4; a.A.: LAG Baden-Württemberg vom 4.1 2008 - 3 Ta 259/07; LAG Baden-Württemberg vom 21.5.2010 - 5 Ta 83/10 - zitiert nach juris), dass für die Bemessung des Gegenstandswert bei einem Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers wegen der Vergleichbarkeit mit einer so genannten Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungskündigung heranzuziehen sind, denn ebenso wie es bei der Änderungsschutzklage um den Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses geht, will der Arbeitnehmer mit seinem Wunsch auf Reduzierung der Arbeitszeit in den Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreifen.
- LAG Köln, 07.04.2010 - 6 Ta 96/10
Gegenstandswert für Teilzeitbegehren; Kostenpflicht der erfolglosen …
Auszug aus LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11
Die Kammer folgt der überwiegend von den Landesarbeitsgerichten vertretenen Auffassung (vergl. LAG Köln vom 7.4. 2010 - 6 Ta 96/10 - zitiert nach juris; LAG Schleswig Holstein vom 23.1.2003 - 4 Ta 190/02 - zitiert nach juris; LAG Hamburg vom 8.11.2001 - 6 Ta 24/01- LAGE § 8 ZTBfG Nr. 4; a.A.: LAG Baden-Württemberg vom 4.1 2008 - 3 Ta 259/07; LAG Baden-Württemberg vom 21.5.2010 - 5 Ta 83/10 - zitiert nach juris), dass für die Bemessung des Gegenstandswert bei einem Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers wegen der Vergleichbarkeit mit einer so genannten Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungskündigung heranzuziehen sind, denn ebenso wie es bei der Änderungsschutzklage um den Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses geht, will der Arbeitnehmer mit seinem Wunsch auf Reduzierung der Arbeitszeit in den Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreifen. - LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2003 - 4 Ta 190/02
Anspruch auf Teilzeit - Streitwert
Auszug aus LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11
Die Kammer folgt der überwiegend von den Landesarbeitsgerichten vertretenen Auffassung (vergl. LAG Köln vom 7.4. 2010 - 6 Ta 96/10 - zitiert nach juris; LAG Schleswig Holstein vom 23.1.2003 - 4 Ta 190/02 - zitiert nach juris; LAG Hamburg vom 8.11.2001 - 6 Ta 24/01- LAGE § 8 ZTBfG Nr. 4; a.A.: LAG Baden-Württemberg vom 4.1 2008 - 3 Ta 259/07; LAG Baden-Württemberg vom 21.5.2010 - 5 Ta 83/10 - zitiert nach juris), dass für die Bemessung des Gegenstandswert bei einem Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers wegen der Vergleichbarkeit mit einer so genannten Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungskündigung heranzuziehen sind, denn ebenso wie es bei der Änderungsschutzklage um den Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses geht, will der Arbeitnehmer mit seinem Wunsch auf Reduzierung der Arbeitszeit in den Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreifen. - LAG Baden-Württemberg, 21.05.2010 - 5 Ta 83/10
Streitwertfestsetzung - Antrag auf Arbeitszeitverringerung und Verteilung der …
Auszug aus LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11
Die Kammer folgt der überwiegend von den Landesarbeitsgerichten vertretenen Auffassung (vergl. LAG Köln vom 7.4. 2010 - 6 Ta 96/10 - zitiert nach juris; LAG Schleswig Holstein vom 23.1.2003 - 4 Ta 190/02 - zitiert nach juris; LAG Hamburg vom 8.11.2001 - 6 Ta 24/01- LAGE § 8 ZTBfG Nr. 4; a.A.: LAG Baden-Württemberg vom 4.1 2008 - 3 Ta 259/07; LAG Baden-Württemberg vom 21.5.2010 - 5 Ta 83/10 - zitiert nach juris), dass für die Bemessung des Gegenstandswert bei einem Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers wegen der Vergleichbarkeit mit einer so genannten Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungskündigung heranzuziehen sind, denn ebenso wie es bei der Änderungsschutzklage um den Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses geht, will der Arbeitnehmer mit seinem Wunsch auf Reduzierung der Arbeitszeit in den Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreifen. - LAG Hamburg, 08.11.2001 - 6 Ta 24/01
Streitwert bei einer Klage des Arbeitnehmers auf Arbeitszeitreduzierung …
Auszug aus LAG Hamburg, 16.03.2011 - 7 Ta 4/11
Die Kammer folgt der überwiegend von den Landesarbeitsgerichten vertretenen Auffassung (vergl. LAG Köln vom 7.4. 2010 - 6 Ta 96/10 - zitiert nach juris; LAG Schleswig Holstein vom 23.1.2003 - 4 Ta 190/02 - zitiert nach juris; LAG Hamburg vom 8.11.2001 - 6 Ta 24/01- LAGE § 8 ZTBfG Nr. 4; a.A.: LAG Baden-Württemberg vom 4.1 2008 - 3 Ta 259/07; LAG Baden-Württemberg vom 21.5.2010 - 5 Ta 83/10 - zitiert nach juris), dass für die Bemessung des Gegenstandswert bei einem Teilzeitbegehren eines Arbeitnehmers wegen der Vergleichbarkeit mit einer so genannten Änderungsschutzklage die Regeln über die Bemessung des Streitwerts bei einer Änderungskündigung heranzuziehen sind, denn ebenso wie es bei der Änderungsschutzklage um den Inhaltsschutz des Arbeitsverhältnisses geht, will der Arbeitnehmer mit seinem Wunsch auf Reduzierung der Arbeitszeit in den Inhalt des Arbeitsverhältnisses eingreifen.
- LAG Nürnberg, 04.08.2020 - 2 Ta 84/20
Streitwert - Weiterbeschäftigung - Teilzeit
Für die Streitwertfestsetzung ist die Klage des Arbeitnehmers auf Herabsetzung der Arbeitszeit daher lediglich das Gegenteil einer Klage, mit der er sich gegen eine Herabsetzung seiner Arbeitszeit durch eine Änderungskündigung des Arbeitgebers wehrt (LAG Nürnberg 04.02.2013 - 2 Ta 5/13 n.v.; LAG Nürnberg 08.12.2008 - 4 Ta 148/08 juris; LAG Hamburg 16.03.2011 - 7 Ta 4/11 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).Der Wert könnte sonst in den Fällen, in denen es um den Verlust des gesamten Arbeitsverhältnisses geht, niedriger sein, als bei einem Streit lediglich um die Modalitäten des Arbeitsvertrages (LAG Nürnberg 04.02.2013 - 2 Ta 5/13 n.v.; LAG Hamburg 16.03.2011 - 7 Ta 4/11 m.w.N.).
- ArbG Hamburg, 08.05.2014 - 29 Ca 577/13
Teilzeitbegehren während der Elternzeit - entgegenstehende dringende betriebliche …
Der Wert des Streitgegenstandes war gemäß §§ 61 Abs. 1 ArbGG, 3 ZPO in Anlehnung an § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG in Höhe der dreijährigen Differenz zwischen dem Vollzeitgehalt und dem bei Verringerung der Arbeitszeit nach dem Wunsch der Klägerin einschlägigen Teilzeitgehalt, jedoch begrenzt auf den gemäß § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG für einen Beendigungsstreit maßgeblichen Vierteljahresverdienst bei Vollzeittätigkeit festzusetzen (vgl. LAG Hamburg vom 16.03.2011 - 7 Ta 4/11, Rn. 8 f. bei juris m.w.N.), mithin auf 3 x EUR 3.650,00 = EUR 10.950,00.
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 7 Ta 4/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 935; ZPO § 940
Direktionsrecht; einstweilige Verfügung gegen Versetzung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 21.12.2010 - 4 Ga 39/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 7 Ta 4/11