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   LAG Köln, 21.06.2002 - 7 Ta 59/02   

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https://dejure.org/2002,3504
LAG Köln, 21.06.2002 - 7 Ta 59/02 (https://dejure.org/2002,3504)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.06.2002 - 7 Ta 59/02 (https://dejure.org/2002,3504)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - 7 Ta 59/02 (https://dejure.org/2002,3504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert eines Weiterbeschäftigungsantrags; Weiterbeschäftigungsantrag als Reflex zum Kündigungsschutzantrag; Streitwert eines Vergleichs; Streitwerterhöhung; Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erteilung der Arbeitspapiere und eines Zeugnisses in einem Vergleich; ...

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ArbGG § 12 Abs. 7

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 3; ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwert; Kündigungsschutzprozess; Weiterbeschäftigungsantrag; Vergleich; Zeugnis; Arbeitspapiere; Vergleichsmehrwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1441
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Köln, 29.01.2002 - 7 Ta 285/01

    Streitwert; Freistellung; Kündigungsfrist; Vergleich

    Auszug aus LAG Köln, 21.06.2002 - 7 Ta 59/02
    Der Streitwert eines Vergleichs ist gleichbedeutend mit dem Wert der Streitpunkte, die durch die Vergleichsregelung rechtsgestaltend beigelegt werden, nicht dagegen mit dem Wert der Leistungen, die die eine Partei der anderen in dem Vergleich zusagt (LAG Köln 7 Ta 285/01 vom 29.01.2002; Wenzel, AR-Blattei ES 160.13 Nr. 199).

    Wird etwa eine ordentliche, betriebsbedingte Kündigung in einem Vergleich bestätigt, verbunden mit der Formulierung, dass das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist "abzuwickeln" oder auch zu "erfüllen" ist, so kommt dieser Formulierung im allgemeinen nur ein deklaratorischer Charakter zu mit der Folge, dass sie sich nicht streitwerterhöhend auswirken kann (LAG Köln 7 Ta 285/01 vom 29.01.2002).

  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Das LAG Köln, das in den von den Beschwerdeführern zitierten Entscheidungen noch von einem Gegenstandswert von zwei Bruttomonatsgehältern ausgegangen ist, hat sich inzwischen unter ausdrücklicher Aufgabe dieser Rechtsprechung der herrschenden Meinung angeschlossen (Bes. v. 21.06.2002 - 7 Ta 59/02 - MDR 2002, 1441).
  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Das von der Beschwerde für die Gegenansicht zitierte LAG Köln hat sich unter Aufgabe seiner älteren Rechtsprechung ebenfalls der herrschenden Meinung angeschlossen (Beschluss v. 21.6. 2002 - 7 Ta 59/02 - MDR 02, 1441).
  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Ein Titulierungsinteresse begründet einen Wertansatz, wenn dieses im Zusammenhang steht mit der Beseitigung einer Ungewissheit (erkennbare, bereits zu prognostizierende Meinungsverschiedenheit - LAG Nürnberg Beschl. v. 14.07.2004 - 6 Ta 2/04; Anhaltspunkte, dass klagende Partei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine Titulierung angewiesen sein würde - LAG Köln Beschl. v. 21.06.2002 - 7 Ta 59/02; besondere Anhaltspunkte für ein Titulierungsinteresse - LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 16.10.2000 - 3 Ta 119/00), nicht jedoch, wenn es lediglich um die gerichtliche Beurkundung unstreitiger Forderungen (ähnl. Hartmann, Kostengesetze, 37.A., Nr. 1900 KV GKG Rn 11; Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5664; a.A. LAG Hessen Beschl. v. 23.04.1999 - 15/6 Ta 426/98) oder die deklaratorische Feststellung von Rechtsfolgen der arbeitsrechtsvertraglichen Rechtsbeziehungen (LAG Düsseldorf Beschl. v. 08.03.2007 - 6 Ta 67/07) geht.
  • LAG Köln, 12.02.2010 - 7 Ta 363/09

    Streitwert für Kündigungsschutzklage bei vergleichsweiser Freistellungsregelung

    Es entspricht der ständigen jüngeren Bezirksrechtsprechung, dass ein sogenannter (Weiter-)beschäftigungsantrag dann mit zwei Bruttomonatseinkommen des jeweiligen Klägers zu bewerten ist, wenn er nicht lediglich als unselbstständiger und nicht gesondert begründeter Annex zu einem Kündigungsschutzantrag gestellt wird, sondern einen selbstständigen Streitpunkt zwischen den Parteien bildet (LAG Köln vom 21.06.2002, 7 Ta 59/02, MDR 2002, 1441f.; LAG Köln vom 06.08.2009, 7 Ta 241/09).

    Keinerlei Relevanz für den Gegenstandswert des Vergleichs kommt der Frage zu, welche Leistungen die Parteien einander in dem Vergleich versprechen (LAG Köln MDR 2002, 1441f.; LAG Köln vom 06.09.2007, 5 Ta 237/07; LAG Köln vom 13.06.2005, 4 Ta 178/05; LAG Köln vom 03.03.2009, 4 Ta 467/08; instruktiv und anschaulich: LAG Köln vom 13.10.2008, 2 Ta 353/08; ferner auch LAG Köln vom 20.11.2009, 13 Ta 326/09 unter II 1).

  • LAG Köln, 29.03.2007 - 3 Ta 58/07

    Streitwert; Vergleichsmehrwert; Zeugnis; Urlaubsabgeltung

    Genau dies ist aber hinsichtlich solcher Regelungsgegenstände, die bis zum Vergleichsschluss zwischen den Parteien nicht im Streit waren, nicht der Fall (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 29.12.2000 - 8 Ta 230/00 - NZA-RR 2001, 324, 325; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 21.06.2002 - 7 Ta 59/02 - MDR 2002, 1441, 1442; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.10.2004 - 9 Ta 208/04 - NZA-RR 2005, 211, 212).
  • LAG Köln, 12.09.2007 - 7 Ta 125/07

    Streitwert; Beschäftigungsklage im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Die Streitwertfestsetzung entspricht der ständigen herrschenden Bezirksrechtsprechung der letzten Jahre, wonach der Beschäftigungsantrag, wenn er einen selbständigen Streitpunkt zwischen den Parteien bildet und nicht nur als Annex zu einem Kündigungsschutzrechtsstreit nebenher läuft, insbesondere also, wenn er in einer gesonderten Beschäftigungsklage verfolgt wird, mit zwei Bruttomonatsgehältern zu bewerten ist (LAG Köln vom 21.06.2002, 7 Ta 59/02; ebenfalls für den Ansatz von zwei Bruttomonatsgehältern: GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rdnr. 239 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LAG Nürnberg, 02.02.2011 - 4 Ta 189/10

    Streitwert - Bestandsstreit - Zahlungsklage

    Dies gebietet das in § 42 Abs. 3 GKG zum Ausdruck gekommene gesetzgeberische Interesse, die Kosten eines Arbeitsrechtsstreits, insbesondere wenn es um den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die davon abhängigen weiteren Ansprüche der Parteien geht, aus sozialen Erwägungen zu begrenzen (h.M.: LAG Rheinland-Pfalz vom 02.06.2004 - 2 Ta 113/04 - NZA-RR 2005, 326; LAG Köln vom 21.06.2002 - 7 Ta 59/02 - MDR 2002, 1441; LAG Niedersachsen vom 17.04.2001 - 3 Ta 118/01 - NZA-RR 2001, 495; LAG Berlin vom 13.03.2001 - 17 Ta 6026/01 (Kost) - NZA-RR 2001, 436).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2004 - 10 Ta 209/04

    Streitwert - Vergleich

    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Beschwerdegerichts (LAG Rheinland - Pfalz, Beschluss vom 16.06.2004, AZ: 10 Ta 111/04; Beschluss vom 03.04.1984, AZ: 1 Ta 43/84; Beschluss vom 28.11.1984, AZ: 1 Ta 232/84; so auch LAG Köln, Beschluss vom 21.06.2002, AZ: 7 Ta 59/02 und LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.10.2000, AZ: 3 Ta 119/00).
  • LAG Nürnberg, 12.12.2013 - 4 Ta 133/13

    Streitwertfestsetzung

    4 Ta 133/13 -4den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die davon abhängigen weiteren Ansprüche der Parteien geht, aus sozialen Erwägungen zu begrenzen (h.M.: LAG Rheinland-Pfalz vom 02.06.2004 - 2 Ta 113/04 - NZA-RR 2005, 326; LAG Köln vom 21.06.2002 - 7 Ta 59/02 - MDR 2002, 1441; LAG Niedersachsen vom 17.04.2001 - 3 Ta 118/01 - NZA-RR 2001, 495; LAG Berlin vom 13.03.2001- 17 Ta 6026/01 (Kost) - NZA-RR 2001, 436).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - 5 Ta 101/11

    Wertfestsetzung im Urteilsverfahren - Vergleichsmehrwert - Titulierungsinteresse

    Dies ist etwa der Fall bei einer erkennbaren, bereits zu prognostizierenden Meinungsverschiedenheit (LAG Nürnberg 14. Juli 2004 - 6 Ta 2/04 -) oder bei Anhaltspunkten, dass die klagende Partei zur Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine Titulierung angewiesen sein würde (LAG Köln 21. Juni 2002 - 7 Ta 59/02 - oder bei besonderen Anhaltspunkten für ein Titulierungsinteresse (LAG Schleswig-Holstein 16. Oktober 2000 - 3 Ta 119/00 -), nicht jedoch, wenn es lediglich um die gerichtliche Beurkundung unstreitiger Forderungen (ähnlich Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. Nr. 1900 KV GKG Rn. 11; Schneider/Herget Streitwertkommentar für den Zivilprozess 12. Aufl. Rn. 5664) oder die deklaratorische Feststellung von Rechtsfolgen der arbeitsvertraglichen Rechtsbeziehungen (LAG Düsseldorf 8. März 2007 - 6 Ta 67/07) geht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2004 - 10 Ta 111/04

    Werden in einen Vergleich bisher nicht streitige Regelungsgegenstände

  • LAG Köln, 23.02.2005 - 9 Ta 14/05

    Streitwert, Zeugnisberichtigung

  • LAG Nürnberg, 11.12.2007 - 4 Ta 159/07

    Streitwert - weitere hilfsweise Kündigungen

  • LAG Düsseldorf, 14.03.2012 - 2 Ta 83/12

    Erhöhung des Streitwerts durch uneigentliche Hilfsanträge auf Beschäftigung und

  • LAG Düsseldorf, 17.08.2009 - 6 Ta 485/09

    Festsetzung des Streitwerts unter Berücksichtigung des Klageantrags als "unechter

  • LAG Köln, 31.05.2010 - 7 Ta 17/10

    Streitwert bei vergleichsweiser Freistellungsregelung

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