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   LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11   

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LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11 (https://dejure.org/2012,10235)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2012 - 7 Ta 797/11 (https://dejure.org/2012,10235)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - 7 Ta 797/11 (https://dejure.org/2012,10235)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 28.09.2011 - 1 Ta 500/11

    Aussetzung der Zahlungsklage eines Leiharbeitnehmers auf Differenzvergütung zur

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11
    In Übereinstimmung mit der 1. Kammer des Beschwerdegerichts (28.09.2011 - 1 Ta 500/11 - NRW-E) ist dazu Folgendes zu sagen:.

    Das Arbeitsverhältnis der Parteien hat jedenfalls vor beiden Zeitpunkten sein Ende gefunden, nämlich am 15.06.2009 (vgl. LAG Hamm 28.09.2011 - 1 Ta 500/11, NRW-E).

    Damit ist eine rückwirkende Rechtswirkung gerade ausgeschlossen (LAG Hamm 28.09.2011 - 1 Ta 500/11, NRW-E m.w.N. auch zur gegenteiligen Ansicht).

    Damit bestand - ohne Ermessensspielraum - eine Pflicht zur Aussetzung, (LAG Hamm 28.09.2011 - 1 Ta 500/11, NRW-E m.w.N.).

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11
    Der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - sei nicht zu entnehmen, dass die fehlende Tariffähigkeit der CGZP für den Abschluss der für den hier einschlägigen Zeitraum geltenden Tarifverträge feststehe.

    Die Bedenken, ob die CGZP für den Abschluss von in der Vergangenheit liegenden Tarifverträgen zuständig war, sind spätestens seit der Entscheidung des BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - allgemein bekannt, darüber hinaus aber auch konkret Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens vor dem Arbeitsgericht Berlin und - nachfolgend - dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10) seine Feststellungen ausschließlich gegenwartsbezogen getroffen.

  • ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11
    In seiner Entscheidung vom 30.05.2011 - 29 BV 13947/10 - tenorierte das Arbeitsgericht Berlin, bezogen auf die CGZP, u.a. wie folgt:.

    Das Arbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass der vorliegende Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des bei dem Arbeitsgericht Berlin anhängigen Beschlussverfahrens zum Aktenzeichen 29 BV 13947/10, das inzwischen einen Abschluss in der Beschwerdeinstanz bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zum dortigen Verfahren 24 TaBV 1285/11 (u.a.) gefunden hat, nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen war.

    Dies zeigt sich nicht zuletzt darin, dass das Arbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 30.05.2011 im Verfahren 29 BV 13947/10 Veranlassung sah, auf einige Besonderheiten im Zusammenhang mit den Satzungen der Jahre 2005 und 2002 einzugehen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11
    Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin wurde Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen 24 TaBV 1285/11, 24 TaBV 1338/11, 24 TaBV 1368/11, 24 TaBV 1395/11 (im Folgenden: 24 TaBV 1285/11 u.a.) eingelegt, das am 09.01.2012 unter teilweiser Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Berlin u.a. wie folgt beschloss:.

    Das Arbeitsgericht hat zu Recht angenommen, dass der vorliegende Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des bei dem Arbeitsgericht Berlin anhängigen Beschlussverfahrens zum Aktenzeichen 29 BV 13947/10, das inzwischen einen Abschluss in der Beschwerdeinstanz bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zum dortigen Verfahren 24 TaBV 1285/11 (u.a.) gefunden hat, nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen war.

    Diese Pflicht zur Aussetzung hat sich durch den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11 (u.a.) - nicht erledigt.

  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11
    Die sofortige Beschwerde des Klägers ist statthaft (vgl. BAG 28.01.2008 - 3 AZB 30/07 - NZA 2008, 489), form- und fristgerecht eingelegt und damit insgesamt zulässig, §§ 252, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO, 46 Abs. 2, 78 S. 1, 97 Abs. 4 ArbGG.

    Davon ist nur dann auszugehen, wenn es auf die Frage der Tariffähigkeit oder -zuständigkeit tatsächlich ankommt (BAG 28.01.2008 3 AZB 30/07 - NZA 2008, 489; LAG Hamm 1 Ta 598/11 - NRW-E; LAG Düsseldorf 11.11.2011 - 2 Ta 501/11 - NRW-E; GMPM-G/Matthes/Schlewing ArbGG 7. Auflage § 97 Rn. 9).

    Es kann die Rechtsauffassung des aussetzenden Gerichts zur Frage der Vorgreiflichkeit und Entscheidungserheblichkeit nur insoweit überprüfen, als nicht die Klärung von Rechtsfragen, die nach der Systematik der Zivilprozessordnung den Rechtsmitteln der Berufung und Revision vorbehalten ist, in das Beschwerdeverfahren verlagert wird (BAG 28.01.2008 3 AZB 30/07 - NZA 2008, 489; LAG Hamm 1 Ta 598/11 - NRW-E; LAG Düsseldorf 11.11.2011 - 2 Ta 501/11).

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11
    War die CGZP bei Abschluss der Haustarifverträge tarifunfähig, sind diese Tarifverträge unwirksam und damit nichtig (vgl. BAG 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - NZA 2007, 448).

    Zwar kann eine rechtskräftige Entscheidung nach den §§ 2a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 1 ArbGG auch mit Rückwirkung erfolgen (BAG 15.11.2006 - 10 AZR 665/05 - NZA 2007, 448).

  • LAG Düsseldorf, 11.11.2011 - 2 Ta 501/11

    Aussetzung des Rechtsstreits; Unzulässigkeit mangels Prüfung der Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11
    Davon ist nur dann auszugehen, wenn es auf die Frage der Tariffähigkeit oder -zuständigkeit tatsächlich ankommt (BAG 28.01.2008 3 AZB 30/07 - NZA 2008, 489; LAG Hamm 1 Ta 598/11 - NRW-E; LAG Düsseldorf 11.11.2011 - 2 Ta 501/11 - NRW-E; GMPM-G/Matthes/Schlewing ArbGG 7. Auflage § 97 Rn. 9).

    Es kann die Rechtsauffassung des aussetzenden Gerichts zur Frage der Vorgreiflichkeit und Entscheidungserheblichkeit nur insoweit überprüfen, als nicht die Klärung von Rechtsfragen, die nach der Systematik der Zivilprozessordnung den Rechtsmitteln der Berufung und Revision vorbehalten ist, in das Beschwerdeverfahren verlagert wird (BAG 28.01.2008 3 AZB 30/07 - NZA 2008, 489; LAG Hamm 1 Ta 598/11 - NRW-E; LAG Düsseldorf 11.11.2011 - 2 Ta 501/11).

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 12.05.2011 - 5 Ca 5129/10
    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11
    Es ist nicht bereits deshalb von einer Aussetzung abzusehen, weil das aussetzende Gericht an der Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft keinen Zweifel hat (so aber z. B. ArbG Dortmund 16.03.2011 - 8 Ca 18/11; ArbG Bremen-Bremerhaven 12.05.2011 - 5 Ca 5129/10; vgl. auch LAG Hamm 30.06.2011 - 8 Sa 387/11).
  • ArbG Dortmund, 16.03.2011 - 8 Ca 18/11

    Aussetzung, CGZP, Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11
    Es ist nicht bereits deshalb von einer Aussetzung abzusehen, weil das aussetzende Gericht an der Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft keinen Zweifel hat (so aber z. B. ArbG Dortmund 16.03.2011 - 8 Ca 18/11; ArbG Bremen-Bremerhaven 12.05.2011 - 5 Ca 5129/10; vgl. auch LAG Hamm 30.06.2011 - 8 Sa 387/11).
  • LAG Hamm, 30.06.2011 - 8 Sa 387/11

    Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeit an wechselnden Einsatzorten; unbegründeter

    Auszug aus LAG Hamm, 24.02.2012 - 7 Ta 797/11
    Es ist nicht bereits deshalb von einer Aussetzung abzusehen, weil das aussetzende Gericht an der Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft keinen Zweifel hat (so aber z. B. ArbG Dortmund 16.03.2011 - 8 Ca 18/11; ArbG Bremen-Bremerhaven 12.05.2011 - 5 Ca 5129/10; vgl. auch LAG Hamm 30.06.2011 - 8 Sa 387/11).
  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Hamm, 21.03.2012 - 7 Ta 767/11

    Verfahrensaussetzung; Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher

    In Übereinstimmung mit der 1. Kammer des Beschwerdegerichts (28.09.2011 - 1 Ta 500/11 - NRW-E, vgl. auch LAG Hamm 24.02.2011 - 7 Ta 797/11) ist dazu Folgendes zu sagen:.

    Damit ist eine rückwirkende Rechtswirkung gerade ausgeschlossen (LAG Hamm 28.09.2011 - 1 Ta 500/11, NRW-E m.w.N. auch zur gegenteiligen Ansicht; 24.02.2011 - 7 Ta 797/11, NRW-E).

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