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   LAG München, 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07   

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https://dejure.org/2007,8829
LAG München, 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07 (https://dejure.org/2007,8829)
LAG München, Entscheidung vom 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07 (https://dejure.org/2007,8829)
LAG München, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 7 TaBV 79/07 (https://dejure.org/2007,8829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abbruch einer Betriebsratswahl wegen der Nichteinhaltung der 14-Tagesfrist; Nachträgliche Zulassung einer Vorschlagsliste bei einer durch schriftliche Stimmabgaben bereits angelaufenen Betriebsratswahl

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ZPO § 938; ; ZPO § 940; ; BetrVG § 19; ; WO § 6 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19 Abs. 1; WO § 6 Abs. 1 Satz 2
    Abbruch einer Betriebsratswahl bei unzulässiger Fristverkürzung zur Einreichung von Vorschlagslisten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94
    Auszug aus LAG München, 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07
    Das sichere Vorliegen von Anfechtungsgründen reicht aus, um eine Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung vollständig abzubrechen (LAG Hamm, Beschluss vom 9. September 1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, Seite 260; LAG Baden-Württemberg, 13. April 1994 - 9 TaBV 4/94; LAG Niedersachsen 4. Dezember 2003 - 16 TaBV 91/03).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.04.1994 - 9 TaBV 4/94

    Betriebsratswahl: einstweiliger Rechtsschutz bei laufender Wahl

    Auszug aus LAG München, 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07
    Das sichere Vorliegen von Anfechtungsgründen reicht aus, um eine Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung vollständig abzubrechen (LAG Hamm, Beschluss vom 9. September 1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, Seite 260; LAG Baden-Württemberg, 13. April 1994 - 9 TaBV 4/94; LAG Niedersachsen 4. Dezember 2003 - 16 TaBV 91/03).
  • LAG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 TaBV 91/03

    Aussetzung einer Betriebsratswahl; Rechtskräftige Entscheidung über die Ersetzung

    Auszug aus LAG München, 18.07.2007 - 7 TaBV 79/07
    Das sichere Vorliegen von Anfechtungsgründen reicht aus, um eine Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung vollständig abzubrechen (LAG Hamm, Beschluss vom 9. September 1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, Seite 260; LAG Baden-Württemberg, 13. April 1994 - 9 TaBV 4/94; LAG Niedersachsen 4. Dezember 2003 - 16 TaBV 91/03).
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