Rechtsprechung
OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer Nutzungsausfallentschädigung sowie Bemessung des Wiederbeschaffungswertes eines nach einem Unfall beschädigten Polizeifahrzeuges unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer; Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer nur bei einer tatsächlichen Entstehung; Gewährung ...
- Judicialis
BGB § 249 Abs. 2 Satz 2
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Auch beim wirtschaftlichen Totalschaden eines Behördenfahrzeuges ist die im Brutto-Wiederbeschaffungswert enthaltene Umsatzsteuer nur dann zu ersetzen, wenn eine konkrete Ersatzbeschaffung erfolgt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249 Abs. 1, 2 S. 2
Erstattung der Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem Totalschaden
Verfahrensgang
- LG Aachen, 28.07.2004 - 4 O 167/03
- OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG München, 25.01.1990 - 24 U 266/89
Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung von Polizeifahrzeugen
Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04
Seit einer späteren Entscheidung des Großen Senats (BGH NJW 1987, 50) wird die Frage, ob für Behördenfahrzeuge eine solche Nutzungsausfallentschädigung noch gewährt werden könne, in der jüngeren Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, wobei sich beide Auffassungen auf die genannte Entscheidung des Großen Senats berufen (bejahend OLG München NZV 1990, 348; VGH BW NWvZ 2001, 344; verneinend OLG Hamm NJW-RR 2004, 1094; jeweils m.w.N. zum Stand der Meinungen). - BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04
Seit einer späteren Entscheidung des Großen Senats (BGH NJW 1987, 50) wird die Frage, ob für Behördenfahrzeuge eine solche Nutzungsausfallentschädigung noch gewährt werden könne, in der jüngeren Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, wobei sich beide Auffassungen auf die genannte Entscheidung des Großen Senats berufen (bejahend OLG München NZV 1990, 348; VGH BW NWvZ 2001, 344; verneinend OLG Hamm NJW-RR 2004, 1094; jeweils m.w.N. zum Stand der Meinungen). - OLG Hamm, 03.03.2004 - 13 U 162/03
Abrechnung bei Ausfall eines Behördenfahrzeugs
Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04
Seit einer späteren Entscheidung des Großen Senats (BGH NJW 1987, 50) wird die Frage, ob für Behördenfahrzeuge eine solche Nutzungsausfallentschädigung noch gewährt werden könne, in der jüngeren Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt, wobei sich beide Auffassungen auf die genannte Entscheidung des Großen Senats berufen (bejahend OLG München NZV 1990, 348; VGH BW NWvZ 2001, 344; verneinend OLG Hamm NJW-RR 2004, 1094; jeweils m.w.N. zum Stand der Meinungen).
- BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03
Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem …
Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04
Bei Neu-Ersatzbeschaffung ist, da das Land nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB die Umsatzsteuer - allerdings nur hinsichtlich der Höhe des Bruttowiederbeschaffungswertes - ersatzfähig, weshalb die Klage nur derzeit unbegründet ist; zur entsprechenden Nachforderungsbefugnis vgl. BGH NJW 2004, 1943. - BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83
Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen
Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04
In der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1985, 2471) war ausgeführt, dass eine Nutzungsentschädigung nicht nur für private Kraftfahrzeuge, sondern eine solche Entschädigung für zeitweise entzogene Gebrauchsvorteile durchaus auch nach der Beschädigung von Behördenfahrzeugen oder Fahrzeugen gemeinnütziger Einrichtungen in Betracht komme, falls die Voraussetzungen im Übrigen vorliegen würden. - OLG Köln, 05.12.2003 - 19 U 85/03
Erstattung von Mehrwertsteuer bei fiktiver Ersatzbeschaffung eines gebrauchten …
Auszug aus OLG Köln, 24.02.2005 - 7 U 118/04
Soweit sich das beklagte Land in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung OLG Köln DAR 2004, 148 beruft, liegt dieser Hinweis neben der Sache.
- LG Düsseldorf, 25.06.2014 - 2b O 165/13
Verkehrsunfall, Einsatzfahrt, Polizei, Haftungsverteilung
Eine abstrakte Nutzungsentschädigung wird nur für den Gebrauchsverlust solcher Sachen zu gewähren, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung des Geschädigten typischerweise angewiesen ist, vgl. OLGR Hamm 2002, 171m.w.N.; OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2005 - 7 U 118/04 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 02. Juli 2009 - I-5 U 147/07, 5 U 147/07 -, juris. - VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 4 S 2929/07
Haftung eines Zivildienstleistungen für Schäden im Straßenverkehr
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2007 - 6 A 1257/06 vgl. OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2005 - 7 U 118/04 - .