Rechtsprechung
OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Presseberichterstattung über das Verhalten einer Person
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Tatsachenbehauptung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Auch Frage im Pressebericht kann Persönlichkeitsrecht verletzen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Frage kann Grenze der zulässigen Verdachtsberichterstattung überschreiten
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.12.2007 - 324 O 732/07
- OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08
Papierfundstellen
- afp 2009, 149
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 08.04.2008 - 7 U 21/07
Anwendung der Grundsätze der Verdachtsberichtserstattung auf die Verbreitung …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08
Da nämlich bei der Ermittlung des Inhalts von Äußerungen diese nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern ihr Sinn aus dem Zusammenhang zu ermitteln ist, in dem sie stehen (…BVerfG NJW 1992, S. 1442 ff., 1443 f.), kann es sich ergeben, dass auch in der Verbreitung einer echten Frage die Äußerung eines Verdachts liegt (vgl. dazu auch das Urteil des Senats in AfP 2008, 404).Die Anwendung der Grundsätze über die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung scheidet nicht deswegen aus, weil das in den Raum gestellte Verhalten des Klägers keine Straftat ist (vgl. Urteil des Senats, AfP 2008, 404).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90
Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
Auszug aus OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08
Da nämlich bei der Ermittlung des Inhalts von Äußerungen diese nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern ihr Sinn aus dem Zusammenhang zu ermitteln ist, in dem sie stehen (BVerfG NJW 1992, S. 1442 ff., 1443 f.), kann es sich ergeben, dass auch in der Verbreitung einer echten Frage die Äußerung eines Verdachts liegt (vgl. dazu auch das Urteil des Senats in AfP 2008, 404). - BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
Verurteilung eines Presseunternehmens zur Unterlassung einer erneuten …
Auszug aus OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08
Die Äußerungskategorien "Verdacht" und "Frage" können, wenn die Frage auf das Verhalten einer Person abzielt, inhaltlich eng beieinander liegen; der Sache nach kann umgekehrt auch die Aussage, gegen eine Person bestehe ein Verdacht, aufgefasst werden als Frage danach, ob die beschuldigte Person das getan hat, wessen sie verdächtigt wird (vgl. BVerfG, NJW 2007, S. 2686 ff., 2688). - KG, 02.07.2007 - 10 U 141/06
Zu den Anforderungen an eine Verdachtsberichterstattung
Auszug aus OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08
Diese Grundsätze müssen vielmehr auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Vorwurf, sich so, wie es in der Berichterstattung erörtert wird, verhalten zu haben, geeignet ist, das Ansehen des Betroffenen herabzusetzen (s. z.B. KG AfP 2007, S. 576 f.); denn abgesehen davon, dass der Kreis dessen, was der Gesetzgeber als strafbar ansieht, sich beständig ändert und auch regionalen Unterschieden unterliegt, dienen die Anforderungen, die für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung entwickelt worden sind, dem Zweck, den Betroffenen vor einer Vorverurteilung durch die Medien im Sinne der Verhängung eines sozialen und moralischen, nicht aber eines juristischen Unwerturteils zu schützen. - BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03
Frage als unwahre Tatsachenbehauptung
Auszug aus OLG Hamburg, 09.12.2008 - 7 U 12/08
Dabei braucht nicht geklärt zu werden, ob es sich bei den beanstandeten Äußerungen um echte - offene - Fragen oder um rhetorische Fragen handelt, die nicht um einer - inhaltlich noch nicht feststehenden - Antwort willen geäußert werden (vgl. hierzu BVerfG NJW 2003, 661; BGH AfP 2004, 124).
- OLG Hamburg, 30.07.2019 - 7 U 12/19
Gegendarstellungsanspruch: Verdachtsäußerung in Form einer echten Frage
Dieses hat zwar zur Folge, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Berichterstattung, bei der in der Verbreitung einer echten Frage die Äußerung eines Verdachts liegt, die Grundsätze zur Zulässigkeit der Verbreitung von Verdachtsäußerungen zugrunde zu legen sind (vgl. die in AfP 2008, 404 und AfP 2009, 149 veröffentlichten Entscheidungen des Senats sowie HansOLG Hamburg, 3. Zivilsenat, AfP 1995, 517). - OLG Hamburg, 21.09.2012 - 7 U 25/11 Dieses hat zwar zur Folge, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Berichterstattung, bei der in der Verbreitung einer echten Frage die Äußerung eines Verdachts liegt, die Grundsätze zur Zulässigkeit der Verbreitung von Verdachtsäußerungen zugrunde zu legen sind (vgl. die in AfP 2008, 404 und AfP 2009, 149 veröffentlichten Entscheidungen des Senats sowie HansOLG Hamburg, 3. Zivilsenat, AfP 1995, 517).
- LG Hamburg, 12.06.2015 - 324 O 577/13
Anspruch auf Unterlassung der Berichterstattung sowie Zahlung einer …
Denn so wie in der Verbreitung einer echten Frage die Äußerung eines Verdachts liegen kann (vgl. Hans. OLG Hamburg, AfP 2009, 149), kann sich aus dem Berichterstattungszusammenhang ergeben, dass nicht nur eine Meinung veröffentlicht wird, sondern in Form des Verdachts eine Tatsachenbehauptung. - LG Hamburg, 13.11.2009 - 324 O 609/09
Enge Anforderungen für Verdachtsberichterstattung
Auch in der Verbreitung einer echten - offenen - Frage kann je nach ihrem aus dem Zusammenhang zu ermittelnden Sinn die Äußerung eines Verdachts liegen (vgl. Hanseatisches OLG, Urteil vom 9.12.2008, Az. 7 U 12/08, Juris Rz. 26).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 12/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer aus den Umständen des Vertragsschlusses erkennbaren Stellvertretung; Auswirkungen einer Falschbezeichnung des Vertragspartners in der Vertragsurkunde; Voraussetzungen für die Verwirkung eines Zahlungsanspruchs
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 288; ; ZPO § ... 286; ; ZPO § 313 a Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 164 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 242; ; BGB § 362 Abs. 1; ; BGB § 443; ; BGB § 475 Abs. 2; ; BGB §§ 662 ff.; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683 Satz 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 03.12.2007 - 2 O 75/06
- OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 12/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02
Voraussetzungen der Verwirkung
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 12/08
Die Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte sein Recht über eine längere Zeit nicht geltend macht und der Verpflichtete darauf vertrauen darf und sich darauf eingerichtet hat, dass seine Inanspruchnahme auch zukünftig unterbleibt (BGH NJW 2006, 219 f.; 2003, 824; 1989, 836, 838;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242, Rn. 87, 93 ff.). - BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87
Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 12/08
Die Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte sein Recht über eine längere Zeit nicht geltend macht und der Verpflichtete darauf vertrauen darf und sich darauf eingerichtet hat, dass seine Inanspruchnahme auch zukünftig unterbleibt (BGH NJW 2006, 219 f.; 2003, 824; 1989, 836, 838;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242, Rn. 87, 93 ff.). - BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03
Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 12/08
Die Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte sein Recht über eine längere Zeit nicht geltend macht und der Verpflichtete darauf vertrauen darf und sich darauf eingerichtet hat, dass seine Inanspruchnahme auch zukünftig unterbleibt (BGH NJW 2006, 219 f.; 2003, 824; 1989, 836, 838;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 242, Rn. 87, 93 ff.). - BGH, 11.12.1996 - IV ZR 284/95
Bestehen eines Anspruchs auf Zahlung einer Brandentschädigung - Erfüllung der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 12/08
Der damit für den Beklagten offenbare Bezug des Geschäfts zum Unternehmen der Klägerin stellt ein starkes Anzeichen für deren Vertretung durch den Zeugen S... dar; denn bei unternehmensbezogenen Geschäften geht der Wille der Beteiligten regelmäßig dahin, dass Vertragspartei der Betriebsinhaber und nicht die für ihn handelnde Person sein soll (vgl. BGH NJW-RR 1997, 527, 528; NJW 1995, 43, 44;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 164, Nr. 2). - BGH, 13.10.1994 - IX ZR 25/94
Darlegungs- und Beweislast bei Berufung auf Unternehmensbezogenheit einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 7 U 12/08
Der damit für den Beklagten offenbare Bezug des Geschäfts zum Unternehmen der Klägerin stellt ein starkes Anzeichen für deren Vertretung durch den Zeugen S... dar; denn bei unternehmensbezogenen Geschäften geht der Wille der Beteiligten regelmäßig dahin, dass Vertragspartei der Betriebsinhaber und nicht die für ihn handelnde Person sein soll (vgl. BGH NJW-RR 1997, 527, 528; NJW 1995, 43, 44;… Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 164, Nr. 2).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 10.12.2008 - 7 U 12/08 |
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 05.03.2008 - 21 O 2520/06
- OLG Bamberg, 10.12.2008 - 7 U 12/08
- BGH, 06.10.2011 - IX ZR 6/09