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   OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09   

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https://dejure.org/2010,4847
OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09 (https://dejure.org/2010,4847)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.05.2010 - 7 U 121/09 (https://dejure.org/2010,4847)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 7 U 121/09 (https://dejure.org/2010,4847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 11 PresseGHmb
    Kein Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung nach HmgPresseG, weil diese nicht unverzüglich zugegangen ist; Formerfordernis

  • Justiz Hamburg

    Gegendarstellungsanspruch in Hamburg: Unverzüglichkeit des Zugangs einer Gegendarstellung per Telefax

  • aufrecht.de

    Unverzüglichkeit der Gegendarstellung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gegendarstellungsrecht: Faxzuleitung nicht ausreichend, wenn Original nicht innerhalb der Unverzüglichkeitsfrist eingeht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des unverzüglichen Zugangs einer Gegendarstellung im Sinne von § 11 Abs. 2 HPG; Wirksamkeit der Übermittlung der Gegendarstellung per Telefax

  • kanzlei.biz

    Gegendarstellung muss nur bei unverzüglichem Zugang veröffentlicht werden

  • info-it-recht.de

    Gegendarstellung (hier: Zur Frage des unverzüglichen Zugangs)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PresseG, Hmb § 11 Abs. 2
    Begriff des unverzüglichen Zugangs einer Gegendarstellung im Sinne von § 11 Abs. 2 HPG; Wirksamkeit der Übermittlung der Gegendarstellung per Telefax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 11 Abs. 2 S. 5 HPG; § 121 Abs. 1 S. 1 BGB
    Der Text einer Gegendarstellung muss dem Verlag spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung des betreffenden Artikels im Original vorliegen / Übersendung per Fax nicht ausreichend

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Gegendarstellung spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die wegen Faxversand verspätete Gegendarstellung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Presserechtliche Gegendarstellung nach zwei Wochen nicht mehr unverzüglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unverzügliche Gegendarstellung bei falschen Medienberichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2011, 72
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
    Dies wird für den Bereich des materiellen Rechts, soweit ersichtlich, von niemandem in Abrede genommen (s. nur Ellenberger in Palandt, BGB, 68. Aufl., § 130 Rdnr. 10 m.v.w.N.); insbesondere herrscht in Rechtslehre (Einsele in Münch. Komm. z. BGB, 5. Aufl. § 130 Rdnr. 33) und Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 30.3. 1997, NJW 1997, S. 3169 ff., 3170) Einigkeit darüber, dass der Zugang der Erklärung mittels Telefax beim Empfänger nicht ausreicht.
  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 1541/06
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
    Der Beschluss des OLG Dresden vom 26.10 2006 (Az. 4 U 1541/06) hatte eine Gegendarstellung nach § 15 des MDR-Staatsvertrags zum Gegenstand.
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
    Soweit die Antragstellerin vorbringt, dass es höchstrichterliche Entscheidungen gebe, wonach die Übermittlung einer Erklärung per Telefax ausreiche, betreffen diese nicht den Zugang formgebundener Erklärungen im Sinne von § 130 BGB, sondern das Einreichen von Schriftsätzen bei Gericht im Sinne von § 496 ZPO (dazu insbes. der Beschl. v. 5.4. 2000 des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, GmS-OGB 1/98, BGHZ 144, S. 160 ff.); die dort maßgeblichen Gesichtspunkte aber sind auf das materielle Recht gerade nicht anzuwenden (BGH, Urt. v. 28.1. 1993, NJW 1993, S. 1126 ff., 1127).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
    Soweit die Antragstellerin vorbringt, dass es höchstrichterliche Entscheidungen gebe, wonach die Übermittlung einer Erklärung per Telefax ausreiche, betreffen diese nicht den Zugang formgebundener Erklärungen im Sinne von § 130 BGB, sondern das Einreichen von Schriftsätzen bei Gericht im Sinne von § 496 ZPO (dazu insbes. der Beschl. v. 5.4. 2000 des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, GmS-OGB 1/98, BGHZ 144, S. 160 ff.); die dort maßgeblichen Gesichtspunkte aber sind auf das materielle Recht gerade nicht anzuwenden (BGH, Urt. v. 28.1. 1993, NJW 1993, S. 1126 ff., 1127).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
    Da die Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung einen nicht ganz unerheblichen Eingriff in die Pressefreiheit bedeutet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, NJW 2008, S. 1654 ff., 1656), hat der hamburgische Landesgesetzgeber die Interessen von Presseorgan und Betroffenen in der Weise zu einem angemessenen Ausgleich gebracht, dass er einerseits dem Betroffenen einen rasch durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung gibt, diesen aber an besondere äußere Erfordernisse knüpft, die es dem Presseorgan ermöglichen, ebenso zügig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch vorliegen.
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08

    Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
    Dieser Zweck greift auch, wenn es sich bei der formgebundenen Erklärung nicht um eine Willenserklärung im engeren Sinn handelt, sondern um eine an bestimmte Formen gebundene Erklärung sonstiger Art, mit deren Zugang der Empfänger zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet wird; denn gerade in diesem Fall hat der Empfänger ein hohes Interesse daran, sich von der Authentizität der ihm zugehenden Erklärung zu überzeugen, um sein weiteres Verhalten danach einrichten zu können (s. z.B. BAG, Beschluss vom 20.1. 2010, Az. 7 ABR 39/08 - bisher nur als Pressemitteilung Nr. 5/10 des Bundesarbeitsgerichts vorliegend -, wonach die Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen müssen und die Einreichung von Telekopien nicht ausreicht, weil der Wahlvorstand das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können muss).
  • KG, 30.10.1992 - 9 U 5550/92
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
    Hinzu kommt, dass dann, wenn die Übermittlung einer Gegendarstellung per Telefax ausreichte, die Frage der Prüfbarkeit davon abhinge, welche technische Qualität die von den Absendern und Empfängern verwendeten Telefaxgeräte haben, was insbesondere dann bedeutsam wird, wenn - wie hier - dem Empfänger das Telefax der Gegendarstellung nicht von dem Betroffenen selbst übermittelt wird, sondern es ihn auf dem Umweg über eine dritte Stelle wie das Büro der Prozessbevollmächtigten des Betroffenen erreicht (dazu KG, Urt. v. 30.10.1992, AfP 1993, S. 748 f., 748).
  • OLG Hamburg, 13.06.1989 - 13 W 75/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
    Die verzögerte Übermittlung des Originals der Gegendarstellung an die Antragsgegnerin kann auch nicht deshalb als nicht schuldhaft angesehen werden, weil die Antragstellerin aufgrund des Beschlusses des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 13.6.1989 (NJW 1990, S. 1613) darauf hätte vertrauen können, dass sich ein Mangel der unverzüglichen Zusendung des Originals durch Nachholung dieser Zusendung würde heilen lassen.
  • OLG Saarbrücken, 21.08.1991 - 1 U 80/91
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
    Sofern weiter in einzelnen Fällen die Zuleitung einer Gegendarstellung mittels Telefax als ausreichend angesehen worden ist, handelt es sich um Entscheidungen von Gerichten, die gerade nicht über Gegendarstellungen nach dem Hamburgischen Pressegesetz zu entscheiden hatten: Der Beschluss des OLG Saarbrücken vom 21.8.1991 (Az. 1 U 80/91) betraf das inzwischen nicht mehr geltende saarländische Pressegesetz.
  • OLG München, 10.12.1997 - 21 U 5795/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.05.2010 - 7 U 121/09
    Der Beschluss des OLG München vom 10.12.1997 (AfP 1999, S. 72 ff., 73) betrifft eine Gegendarstellung nach Art. 10 des Bayerischen Landespressegesetzes.
  • OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 110/17

    Unterlassungsansprüche wegen unrichtiger Presseberichterstattung

    Zwar wird teilweise für derartige Formulierungen in den Landespressegesetzen der bloße Zugang eines Telefaxes tatsächlich als unzureichend angesehen, u.a. weil materiell-rechtlich der Anspruch an eine Zuleitung des Originals gebunden sei (so etwa OLG Hamburg v. 18.05.2010 - 7 U 121/09, AfP 2011, 72 zu § 11 HambPrG; ebenso streng Sedelmeier , AfP 2012, 345, 347; Löffler/ ders. , PressR, 6. Aufl. 2015, § 11 Rn. 145; Soehring , in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl.2013, § 29 Rn. 31a; anders für § 56 RStV OLG Hamburg v. 14.01.2011 - 2 U 115/10, NJW 2011, 1611).
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