Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 137/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11414
OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 137/10 (https://dejure.org/2011,11414)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2011 - 7 U 137/10 (https://dejure.org/2011,11414)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2011 - 7 U 137/10 (https://dejure.org/2011,11414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312 Abs. 1; BGB § 355
    Rechtsfolgen einer Widerrufsbelehrung bei Fehlen einer Haustürsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Die Wirkung der Widerrufsbelehrung: Wenn Belehrungen nach hinten losgehen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1982 - VIII ZR 115/81

    Bedeutung des Hinweises auf eine Widerrufsmöglichkeit wegen Abzahlungskaufs bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 137/10
    Deshalb ist zugunsten des Beklagten von der Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts auszugehen (vgl. auch: BGH NJW 1982, 2313/2314).
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 292/06

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 137/10
    Da der Widerruf jedoch erst nach Invollzugsetzung der Gesellschaft erfolgte, ist dem Widerruf des Beklagten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2005, 627; Vorlagebeschluss des 2. Zivilsenats des BGH vom 5.5.2008 - II ZR 292/06 - WM 2008, 1026, 1028; BGH MDR 2010, 1096) lediglich ab Zugang bei der Gesellschaft, hier der Klägerin, die Wirkung einer außerordentlichen Kündigung beizumessen.
  • EuGH, 15.04.2010 - C-215/08

    E. Friz - Verbraucherschutz - Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 137/10
    Eine solche Kündigung führt unter Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft dazu, dass der Widerrufende gegen die Gesellschaft einen Anspruch auf ein Abfindungsguthaben hat (EUGH, Urteil vom 15.4.2010 - Rs. C-215/08 WM 2010, 882, 885).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 137/10
    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall des gesetzlichen Widerrufsrechts mit Urteil vom 12.4.2007 - VII ZR 122/06 - (BGHZ 172, 58, 62) entschieden.
  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 6/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 137/10
    Da der Widerruf jedoch erst nach Invollzugsetzung der Gesellschaft erfolgte, ist dem Widerruf des Beklagten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2005, 627; Vorlagebeschluss des 2. Zivilsenats des BGH vom 5.5.2008 - II ZR 292/06 - WM 2008, 1026, 1028; BGH MDR 2010, 1096) lediglich ab Zugang bei der Gesellschaft, hier der Klägerin, die Wirkung einer außerordentlichen Kündigung beizumessen.
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.04.2011 - 7 U 137/10
    Da der Widerruf jedoch erst nach Invollzugsetzung der Gesellschaft erfolgte, ist dem Widerruf des Beklagten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2005, 627; Vorlagebeschluss des 2. Zivilsenats des BGH vom 5.5.2008 - II ZR 292/06 - WM 2008, 1026, 1028; BGH MDR 2010, 1096) lediglich ab Zugang bei der Gesellschaft, hier der Klägerin, die Wirkung einer außerordentlichen Kündigung beizumessen.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - 24 U 70/15

    Voraussetzungen eines Widerrufsrechts bei einem Haustürgeschäft

    Dass es sich nicht um einen unbedeutenden Einzelfall handelt, belegen die diversen in diesem Zusammenhang bereits ergangenen obergerichtlichen Entscheidungen (vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 22. Juli 2009, Az. 27 U 5/09, zitiert nach juris Rdnr. 22 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 6. April 2011, Az. 7 U 137/10, zitiert nach juris Rdnr. 26 f.; OLG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2009, Az. 11 U 210/06, zitiert nach juris Rdnr. 121; OLG München, Urteil vom28. Juni 2001, Az. 24 U 129/00, zitiert nach juris Rdnr. 47; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. November 2013, Az. 5 W 42/13, zitiert nach juris Rdnr. 7 f.).
  • LG Neuruppin, 17.02.2016 - 5 O 9/15

    Rückforderungen aus einem Darlehensvertrag, Wirksamkeit des Widerrufs, Vorliegen

    Soweit der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit in einem Einzelfall wegen der Beifügung einer gesetzlich nicht geforderten Widerrufserklärung die Vereinbarung eines vertraglichen Widerrufsrechts angenommen hat (BGH, Urteil vom 30. Juni 1982 - VIII ZR 115/81, NJW 1982, 2313 f.; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 6. April 2011 - 7 U 137/10, juris Rn. 26), ist diese Rechtsprechung mit Rücksicht auf jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs als überholt anzusehen.

    Ebenso wenig folgte daher aus der Annahme, dass die Klägerin dem Anschein nach beabsichtigte, im Falle des Eingreifens eines gesetzlichen Widerrufsrechts mit der Belehrung die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, aus der Sicht eines verständigen Empfängers bereits ein Anhaltspunkt dafür, dass er sein - möglicherweise vertragliches - Widerrufsrecht unter anderen als unter den dort selbst formulierten Voraussetzungen werde ausüben können (vgl. BGH, aaO, Rn. 18; aA zuvor OLG Brandenburg, Urteil vom 6. April 2011 - 7 U 137/10, juris Rn. 30).

  • LG Dessau-Roßlau, 15.03.2013 - 1 T 338/12

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Erfolgsaussicht für die Beurteilung der

    In ihrer Bewertung zum Erfordernis der Einhaltung der o. g. gesetzlichen Anforderungen an eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung sieht sich die Kammer im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (Urteile des OLG Köln vom 22.07.2009 - 27 U 5/09 -, des OLG Frankfurt a. M. vom 25.05.2011 - 9 U 43/10 - und des Brandenburgischen OLG vom 06.04.2011 - 7 U 137/10).".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht